Was erwartet uns von Seiten der Netzbetreiber im Hinblick auf die Gasversorgung bis 2045?
Wegen der Verlängerung der Konzessionsverträge zu Strom und Gas hatten wir einen Vertreter unsers Netzbetreibers edis (zum EON Konzern gehörig) zu Gast, der uns über die Zukunft unseres Gas- und Stromnetzes Auskunft erteilte.
Hier die Aussagen.
1) Keine Investitionen mehr ins Gasnetz
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Damit verbunden ist ein flächendeckendes Stilllegen des Gasnetzes bis 2045. Dies geschieht Stadt für Stadt, Region für Region. Es erfolgen deshalb keine Investitionen mehr ins Gasnetz.
2) Keine neuen Gasanschlüsse für Neubaugebiete oder neu erschlossene Gewerbegebiete
Neue Wohngebiete erhalten keinen Gasanschluss mehr. Selbiges gilt auch für neue Gewerbegebiete. Firmen erhalten auch keinen neuen Anschluss mehr für Prozesswärme.
Liegt bereits eine Gasleitung in der Straße, kann auch ein bisher unbebautes Grundstück oder ein Gewerbebetrieb an das bestehende Gasnetz angeschlossenen werden. Neue Leitungen werden aber nicht mehr verlegt, höchstens noch ein neuer Hausanschluss an eine existierende Leitung.
3) Der Netzbetreiber erhält ein Sonderkündigungsrecht für die Dauer von 3 Jahren
Wenn der Netzbetreiber das Gasnetz stilllegen möchte, kann er den Gaslieferungsvertrag kündigen. Er ist verpflichtet, noch 3 Jahre nach der Kündigung die Verbraucher mit Gas zu beliefern. Die Verbraucher haben dann 3 Jahre Zeit, ihre Gasheizung auf eine elektrische Wärmepumpe umzustellen oder als Zwischenlösung bis 2045 einen Propangastank auf das Grundstück zu stellen.
4) Die Kündigung des Gasvertrages kann schneller kommen als erwartet
Befinden sich in der Gemeinde Großverbraucher an Gas, die z.B. Prozesswärme benötigen, diese aber ihren Standort schließen, kann die Gasbelieferung eher als erwartet eingestellt werden. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. Kompressorstationen umgebaut werden und kleiner dimensioniert werden müssen.
Auch wenn viele Verbraucher ihre Heizungsanlage vom Erdgasnetz früher als erwartet trennen, kann die Sonderkündigung eher als geplant erfolgen.
5) Aufbau eines Inselnetzes mit einer Biogasanlage ist nicht möglich
Auch wenn die Gemeinde über eine Biogasanlage verfügt, kann hiermit kein Inselbetrieb erfolgen. Biogasanlagen produzieren kontinuierlich Gas und ein Inselbetrieb kann die schwache Nachfrage nach Gas im Sommer und den hohen Bedarf im Winter nicht managen. Hier fehlen die Gasspeicher.
6) Grüner Wasserstoff ist nur eine Fiktion
Das bestehende Erdgasnetz ist technisch aus den verschiedensten Gründen nicht in der Lage, Wasserstoff zu transportieren. Wasserstoffnetze können nur lokal aufgebaut werden, wo ein Elektrolyseur z.B. sehr nahe an einem Chiemie-, Stahl -oder Kraftwerk liegt.
7) Das Geld für die kommunale Wärmeplanung können wir uns sparen
Theoretisch brauchen wir kein Ingenieurbüro für eine kommunale Wärmeplanung beauftragen, die uns ca. 200.000 Euro kosten wird. Als Alternative kommt nach Abschalten des Gasnetzes nur die elektrische Wärmepumpe in Betracht.
8) Der Strompreis wird weiter steigen
Die Netzbetreiber müssen viel Geld in den Netzausbau investieren. Die Ortsnetze und ortsnahen Trafostationen sind von ihrer Kapazität her nicht in der Lage sowohl Wärmebedarf als auch Verkehr zu elektrifizieren. Diese Kosten plus der stark steigenden CO2-Steuer ab 2027 werden die Netzbetreiber an ihre Kunden weitergeben.
Das waren mal ein paar Infos aus dem Rathaus.
Gruß Plancius
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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER