Nochmalige Bitte an das DGF

D-Marker, Rostock (MV), Dienstag, 26.08.2025, 16:26 (vor 103 Tagen) @ stokk'2937 Views
bearbeitet von D-Marker, Dienstag, 26.08.2025, 16:38

Es handelt sich nach polizeilicher Definition um Taten, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.

https://www.berliner-zeitung.de/news/messerattacke-in-dresden-us-botschaft-in-berlin-ve...


Wenn Keiner einen besseren Vorschlag hat (ich mache sofort einen Rückzieher)- übernehme er bitte mein Vokabular (M3-Taten). Lasse mich gerne korrigieren.

Dann hat die zukünftige Sprachpolizei (frei nach Orwell) mehr zu knabbern.

Quassel ich schon seit 7 Jahren.


LG
D-Marker (ungeimpft)

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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