Steuerstrategie bei Aktienverkäufen

aliter @, Donnerstag, 21.08.2025, 13:29 vor 113 Tagen 2655 Views

Zugegebenermassen habe ich mein schon längere Zeit existierendes Depot nach Elsässers Ratschlägen im wesentlichen gehalten in der Hoffnung, dass die Titel mit positivem Kursen (zunehmender Wert) sich weiter so entwickeln und die mit negativer Entwicklung sich wieder erholen. Nun stehe ich vor der Überlegung eine Aktie zu verkaufen, die sehr hohen Wertzuwachs in den letzen Jahren hatte.
Nach meinen kurzen Recherchen gibt es die sog. Spekulationshaltedauer leider nicht mehr (Ein Schlag gegen die Kleinaktionäre) statt dessen pauschaltiger Abgelungssteuer von 27,4 Proz. (Der Freibetrag von 1000 E pro Person ist in der heutigen Zeit ein Witz.) Wenn ich nun mein Depot anschaue könnte ich auf die Idee kommen gleichzeitig mit der Gewinnrealisierung einer Aktie auch alle faulen Werte mit negativer entwicklung bis zu faktischem Wertverlus zu veräussern mit einem beachtlichen Gesamtverlust. Wenn ich es richtig verstehe sagt das Fin.Amt. Pech für dich, vom Gewinn wollen wir mindestens ein Viertel haben, deine Verluste trägst du selbst. Das ist natürlich eine üble Unsymetrie zulasten der Kleinaktionäre. Wäre es hilfreich auf die Pauschalisierung zu verzichten und die Kapitalerträge mit der allgemeinen EKSt zu berechnen und darf man dabei die Verluste gegenrechnen? Eine interessante Nebeninfo war, bei Bitcoin gibt es die
Abgeltungssteuer; nicht nach 1 Jahr ist der Gewinn brutto gleich netto. Übrigens ebenso bei Gold; in dem Zusammenhang die Frage, wie weise ich nach, dass ich meine Krügers über ein Jahr besessen habe.

Hat jemand unter diesen Gesichtspunkten schon mal seine Kapitalerträge gepflegt.

Gewinne und Verluste sind aufrechenbar, sofern es sich um die gleiche Anlageart handelt. Verkaufe deine ... mk

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Donnerstag, 21.08.2025, 13:57 vor 113 Tagen @ aliter 2493 Views

... Aktien, die im Minus liegen und die im Plus. Irgendwo in deinem Depot hast du die Rubrik Verlustverrechnungstopf ...

https://www.finanzfluss.de/geldanlage/verlusttoepfe/

MfG
igelei

Verluste sind IMHO für Private auf €23'000 per anno gedeckelt.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 21.08.2025, 16:34 vor 112 Tagen @ igelei 2136 Views

Wer mit CFDs zockt und da bspw. 50000 plus und 40000 miese macht, darf 27000 versteuern und nicht die realen 10000 Gewinn.

Profis gründen dafür extra ein "Sparschwein-GmbH", wo diese Schwelle nicht gegeben ist.

Grüße

--
[image]

Afuera!

Die Verlustverrechnungs Begrenzung ist seit diesem Jahr entfallen.

Freddy @, Freitag, 22.08.2025, 08:33 vor 112 Tagen @ FOX-NEWS 1833 Views

Man kann seit 2025 wieder unbegrenzt Verluste aus der gleichen Einkommensart mit Gewinnen verrechnen.

Kann verrechnet werden

Wellenreiter @, Donnerstag, 21.08.2025, 18:12 vor 112 Tagen @ aliter 2072 Views

Hallo,

Du kannst Gewinne mit Verlusten bei Aktien unbegrenzt miteinander verrechnen. Das macht eine innländische Depotbank automatisch. Verluste, die nach Verrechnung übrig bleiben, landen in Deinem Verlusttopf und werden unbegrenzt vorgetragen.

Einbehaltene Steuer auf realisierte Gewinne ( sofern nicht vorher mit Verlusten verrechnet) wird nach Ende des Kalenderjahres automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Das in Kürze, die Thematik ist natürlich weitaus komplexer…

Grüße
Wellenreiter

Wer hat Erfahrung damit, wie man Totalverluste wertloser, nicht mehr handelbare Aktien geltend machen kann?

Albrecht @, Freitag, 22.08.2025, 14:33 vor 111 Tagen @ aliter 1719 Views

Hallo zusammen,

ich stelle die Frage mal in diesem Faden:
Kennt jemand die Verfahrensweise, wie man die Verluste aus wertlosen, nicht mehr handelbaren Aktien geltend machen kann?
Ich habe noch drei Goldminen/Rohstoffwerte, die schon seit Jahren als nicht handelbar/wertlos gelten, im Depot.

- Was benötigt die Bank um den Wert auszubuchen und den Verlust mit Gewinnen zu verrechnen bzw. den Verlust dem Verlusttopf hinzuzufügen?

- Was benötigt alternativ das Finanzamt, um den entstandenen Verlust mit Gewinnen zu verrechnen bzw. dem Verlustvortrag hinzuzufügen?

Bisher habe ich hierzu noch keine Verfahrensweise gefunden.
Kann hier jemand für alle Betroffenen nützliche Tipps geben?

Gruß
Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Interessantes Thema.

SevenSamurai @, Freitag, 22.08.2025, 17:26 vor 111 Tagen @ Albrecht 1696 Views

Kennt jemand die Verfahrensweise, wie man die Verluste aus wertlosen, nicht mehr handelbaren Aktien geltend machen kann?

Ich habe noch drei Goldminen/Rohstoffwerte, die schon seit Jahren als nicht handelbar/wertlos gelten, im Depot.

Da habe ich auch eine, aber nur wenige Aktien, was die Stückzahl betrifft: Minera Alamos.

Bei einem anderen Wert habe ich so lange gewartet, bis er durch mehrere Aktienschnitte auf unter 1 Aktie gesunken ist. Danach wurde es einfach ausgebucht. Da war mir der Aufwand zu hoch, noch irgend etwas zu tun.

Das ist halt das Lehrgeld, das man zahlt. Jemand anderes ist dadurch reicher geworden.

Allerdings frage ich mich, wie diese Firmen immer noch diese bunten Webseiten finanzieren und die 15 Personen, die im Vorstand sitzen. Sind das alles Betrüger?

Ja, wenn jemand einen Tip hätte?

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

mai.v

stokk', Freitag, 22.08.2025, 18:30 vor 111 Tagen @ SevenSamurai 1695 Views

bearbeitet von stokk', Freitag, 22.08.2025, 18:35

Die sieht doch putzmunter aus. Da werden in Vancouver jeden Tag 1 Millionen Aktien getauscht.

DIe ist nicht insolvent. Oder meinst Du ein anderes Unternehmen?

Ja, mai.v ist gemeint.

SevenSamurai @, Samstag, 23.08.2025, 21:40 vor 110 Tagen @ stokk' 1318 Views

Die sieht doch putzmunter aus. Da werden in Vancouver jeden Tag 1 Millionen Aktien getauscht.

DIe ist nicht insolvent. Oder meinst Du ein anderes Unternehmen?

Ja, MAI.V = Minera Alamos ist richtig.

Ist ein Penny Stock. Bezweifle, dass da jemals was vernünftiges draus wird.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Würde mich auch interessieren...

stocksorcerer @, Freitag, 22.08.2025, 19:43 vor 111 Tagen @ Albrecht 1610 Views

Ich habe damals Apex Silver verloren. Die stehen noch mit Null in meinem Depot.

Wie man damit umgeht, weiß ich nämlich auch nicht, falls ich irgendwann einmal irgendwo mit Gewinn rausgehe.

Lieben Gruß
stocksorcerer

Persönliche Erfahrung:

D-Marker @, Rostock (MV), Montag, 25.08.2025, 01:18 vor 109 Tagen @ stocksorcerer 1258 Views

Wenn ich so in die Auswertung meiner Aktien blicke:


(Sparkasse als Manager)

Kauf:

AVANCE GAS HLDG DL 0,01     BMG067231032
1.000,00 Stück

0,8925 EUR
892,50 EUR
14.04.2025
0,0086 EUR
8,60 EUR

Tradegate
Tendenz: stark gefallen -99,04 %


99,04% Verlust!
Na, das Spiel geht weiter.

Über 100 % Verlust wird es nicht gehen.

Was die Sparkasse verschweigt, sind bisherige Gewinne.

Kauf am 15.04.25.

1000 Stück a 0,8925 € (ISIN BMG067231032). (892,50 Euro)

Am 09.05.2025 Wertpapierertrag (Sparkasse):

Wertpapierertrag 08.05.2025 000062828917890 WKN A1W6ST AVANCE GAS HLDG DL 0,01 ISIN BMG067231032 (515,64 €)


Am 09.05.25 weiterer Eintrag (Sparkasse):


Wertpapierertrag 08.05.2025 000062828917900 WKN A1W6ST AVANCE GAS HLDG DL 0,01 ISIN BMG067231032 (142,25 €)

Wie kann ich bei Investition von rund 1000 € Verluste von 99% machen, wenn ich inzwischen Dividenden von knapp 700 € kassiert habe?

Nächstes Jahr im Mai, wenn mich jemand daran erinnert, berichte ich weiter.

LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Idee

Wellenreiter @, Freitag, 22.08.2025, 22:44 vor 111 Tagen @ Albrecht 1691 Views

Hallo Albrecht,

ich habe eine Idee, Infos gebe ich Dir gerne per PN.

Grüße
Wellenreiter

Nicht handelbare Aktien / GmbH fuer Aktienhandel

Dragonfly ⌂ @, Sonntag, 24.08.2025, 21:53 vor 109 Tagen @ Albrecht 1334 Views

Ich hatte mal einen Riesenärger mit einem Depot. Da waren auch zwei Positionen drin, die nicht mehr handelbar waren. Ich habe dafür eine Ausbuchung und Verzichtserklärung bei der Bank unterschrieben. In dem Moment sollten die Positionen "realisiert" sein. Frage einfach bei Deiner Bank nach.

GmbH fuer Aktienhandel. ja, kann sinn machen. Man keonnte auch eine guenstige Estnische GmbH nehmen: https://expatcircle.com/cms/de/mit-einer-estnischen-firma-den-eigenen-401k-bauen-und-st...

Im Prinzip sind auch Auslandsreisen damit absetzbar. Man kann ja. z.B. nach Thailand fliegen um den Markt vor Ort zu studieren. [[top]]

Antwort der KI zu der Verfahrensweise Totalverlust aus Aktienanlagen in der Anlage KAP geltend zu machen.

Albrecht @, Donnerstag, 28.08.2025, 20:04 vor 105 Tagen @ Albrecht 1067 Views

Hallo zusammen,

wegen Renovierungsarbeiten habe ich erst heute zu dem Thema ein wenig weiter recherchiert.

KI (GROK) hat folgende Verfahrensweise zusammengestellt:


Verfahrensweise zur Geltendmachung wertloser, nicht handelbarer Aktien als Totalverlust in der Anlage KAP

Wertlose oder nicht mehr handelbare Aktien (z. B. aufgrund von Insolvenz des Emittenten oder Ausbuchung ohne Gegenleistung) können seit 2020 als Totalverlust in der Einkommensteuererklärung steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt für Aktien, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Der Verlust wird als Veräußerungsverlust im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG behandelt und in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) eingetragen. Wichtig: Seit dem Jahressteuergesetz 2024 ist die frühere Begrenzung der Verrechnung auf 20.000 € pro Jahr rückwirkend für alle offenen Fälle abgeschafft.
Im Folgenden erkläre ich die Verfahrensweise schrittweise, basierend auf den aktuellen Regelungen (Stand 2025).

1. Voraussetzungen prüfen
• Die Aktien müssen tatsächlich wertlos sein. Das ist der Fall, wenn:
o Sie aufgrund von Insolvenz eingezogen oder ausgebucht wurden.
o Sie durch Erreichen einer Knock-out-Schwelle (z. B. bei Zertifikaten) entschädigungslos aus dem Depot entfernt wurden.
o Die Mitgliedsrechte erloschen sind, z. B. durch Löschung der Gesellschaft im Handelsregister bei Vermögenslosigkeit.
• Der Verlust berechnet sich aus der Differenz zwischen Anschaffungskosten (einschließlich Nebenkosten) und Veräußerungserlös (meist 0 € bei Wertlosigkeit).
• Es muss eine Steuerbescheinigung oder Ausbuchungsbestätigung der Bank vorliegen. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt den Verlust nicht an.
• Für Aktienverluste gilt generell eine besondere Verrechnungsregel: Sie dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen ausgeglichen werden (separater "Aktienverlusttopf" gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Diese Regel ist jedoch verfassungsrechtlich umstritten und liegt beim Bundesverfassungsgericht vor; Steuerbescheide können vorläufig ergehen.

2. Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen
• Fordern Sie bis zum 15. Dezember des Steuerjahres eine Verlustbescheinigung bei Ihrer depotführenden Bank an (§ 43a Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG).
• Diese Bescheinigung listet nicht ausgeglichene Verluste auf, getrennt nach Aktienverlusten und anderen Kapitalverlusten.
• Wenn der Termin verpasst wird, wird der Verlust automatisch ins Folgejahr vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Eine rückwirkende Geltendmachung ist dann nicht möglich.
• Bei mehreren Depots: Die bankübergreifende Verrechnung erfolgt nur über die Steuererklärung; reichen Sie Bescheinigungen aller Banken ein.

3. Eintragung in der Steuererklärung (Anlage KAP)
• Füllen Sie die Anlage KAP aus (elektronisch über Elster oder ein Steuerprogramm empfohlen).
• Tragen Sie den Totalverlust ein:
o In Zeile 13: Nicht ausgeglichene Verluste aus Aktienveräußerungen (aus der Steuerbescheinigung).
• In Zeile 15 oder 25: Verluste aus wertlosen oder ausgebuchten Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG).
• Beantragen Sie bei Bedarf eine institutsübergreifende Verrechnung gemäß § 32d Abs. 4 EStG, indem Sie alle relevanten Bescheinigungen beifügen.
• Der Verlust wird mit positiven Kapitalerträgen (z. B. Dividenden, Zinsen) verrechnet, jedoch nicht mit anderen Einkunftsarten wie Lohn oder Mieteinnahmen. Verbleibende Verluste werden vorgetragen.
• Reichen Sie die Erklärung fristgerecht ein (bis 31. Juli des Folgejahres, bei Steuerberater bis 28. Februar des übernächsten Jahres).

4. Nachweise und Belege beifügen

• Kaufabrechnungen der Aktien (Anschaffungskosten).
• Bestätigung der Bank über die Ausbuchung als wertlos (z. B. Depotauszug oder spezielle Bescheinigung).
• Steuerbescheinigung der Bank für das Steuerjahr.
• Bei Insolvenz: Nachweis über die Insolvenz (z. B. aus dem Insolvenzregister oder Pressemitteilungen, falls die Bank keine Bestätigung ausstellt).
5. Einschränkungen und Fallstricke beachten
• Verrechnungsbeschränkung: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen (nicht mit Zinsen oder Dividenden), solange die Regel nicht für verfassungswidrig erklärt wird. Bei einer positiven Entscheidung des BVerfG können zu viel gezahlte Steuern rückerstattet werden.
• Keine automatische Verrechnung durch Bank: Verluste aus wertlosen Aktien werden oft nicht in den bankinternen Verlusttopf eingestellt, sondern nur in der Steuererklärung berücksichtigt.
• Vorläufigkeit: Steuerbescheide können vorläufig sein; prüfen Sie auf Vorbehalte und legen Sie bei Bedarf Einspruch ein.
• Ältere Aktien: Für Käufe vor 2009 gelten Sonderregeln (z. B. steuerfreie Gewinne, aber keine Verlustabsetzbarkeit).
• Höhere Verluste: Früher begrenzt auf 20.000 €, nun unbegrenzt verrechenbar, aber nur mit Kapitalerträgen.


Falls Sie unsicher sind, konsultieren Sie einen Steuerberater oder das Finanzamt, da individuelle Fälle variieren können. Die Regelungen basieren auf dem EStG und BMF-Schreiben.

Haftungsausschluss: Grok ist kein Anwalt; bitte konsultieren Sie einen. Teilen Sie keine Informationen, die Sie identifizieren könnten.

Ich hoffe, dass das für einige betroffene Anleger nützlich sein kann.

Ergänzungen zum Thema bzw. Bestätigungen, dass diese Verfahrensweise vom Finanzamt nicht beanstandet wird, können gerne hier angehangen werden.


Gruß
Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Werbung