Frage: Gibt es ein Gesetz für Wahrheitspflicht?

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 25.07.2025, 15:42 vor 139 Tagen 2762 Views

Beispiel:

https://goodstorie.info/bmw-auf-der-a40-vollig-zerstort-verfolgungsjagd-in-duisburg-noc...

Das ist absoluter Schwachsinn. Offesichtlich gibt es da irgendwelche Seiten, die irgendwelche Horrormeldungen in die Welt setzen, nur, damit man ihre Seiten anklickt.

Hab da schon Todesmeldungen über bekannte Persönlichkeiten gelesen, was alles erfunden war, etc.

Trotzdem meine Frage: Kann man ungestraft jeden Unsinn publizieren, egal, ob als Privatmann, ob Internetseite oder Presse?

Kommt mir fast unglaublich vor.

Lügenverbot

PPQ ⌂ @, Pasewalk, Freitag, 25.07.2025, 16:32 vor 139 Tagen @ helmut-1 2517 Views

Nach aktueller Rechtslage ist das noch erlaubt, aber die Koalition will dagegen scharfe Maßnahmen ergreifen und ein umfassendes Lügenverbot erlassen..

Die Konsequenzen sind allerdings unklar, weil im Wirkbetrieb der neuen Regelungen auch sehr prominente Angehörige der politischen Klasse mit Strafverfolgung rechnen müssten.

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Wir sprechen verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes. www.politplatschquatsch.com

unter anderem § 59, 64 StPO oder auch § 391 ZPO

Weiner, Samstag, 26.07.2025, 12:58 vor 138 Tagen @ helmut-1 1792 Views

Stichwort: Vereidigung

Falschaussagen vor Gericht können mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden, bei einer Falschaussage unter Eid sogar mit Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.

Der Wert von WAHRHEIT (was ist das?) ist also allgemein bekannt, genauso wie die Unwahrheit bis zu einem gewissen Grad hingenommen wird. Denn es wird unterstellt, dass man Lügen durchschauen und die Wahrheit selbst finden kann. Wenn man will.

Wenn ein Oktopus sich seiner Umgebung durch Farbwandel der Haut an seine Umgebung anpasst und nicht erkannt werden kann - oder wenn er Tintenwolke ausstößt, die seinen Aufenthalt vernebelt, lügt er dann?

Wenn ein Elektron sich in einer anderen Ecke seines Orbitales aufhält, als du es berechnet hast, lügt das Elektron dann?

Die Lüge und das nicht Durchschaubare - das INDIFFERNETE - das sich Auflösende - sind fundamentale Grundzüge der Realität, nicht nur im sozialen (kommunikativen) Bereich sondern bereits auf der Ebene der Physik. Ohne sie könnten keine komplexen Systeme existieren. Und je komplexer die Dinge werden, desto mehr Ungereimtheiten schleichen sich ein. Es gibt hier hochphilosophische Fragestellungen, etwa ob Lüge und Freiheit etwas miteinander zu tun haben (die Freiheit leugnet das, wovon sie sich frei machen will?).

Was nun die soziale Sphäre (unter Menschen) betrifft, so bin ich der Ansicht, dass es dort keine realen Gesetze gibt (wie sie in der Physik existieren). Im Bereich der Biologie gibt es nur das Gesetz des Stärkeren, Schnelleren, Klügeren etc. - und das gilt auch für den Bereich des Menschlichen.

Gesetze unter Menschen sind Konventionen, die entweder mit Gewalt oder durch aktiven Konsens bzw. stillschweigende Zustimmung akzeptiert werden. Es gibt für mich kein Naturrecht. Ich räume aber ein, dass diejenigen, die Recht erschaffen und durchsetzen, gute oder schlechte Gesetzgeber sein können. Denn es gibt sehr wohl einen "natürlichen", d.h. den menschlichen Verhaltensfähigkeiten gut angepassten Satz von Regeln, deren Befolgung innerhalb menschlicher Gruppen diesen Gemeinschaften dann Stabilität, Sicherheit und Wachstum (Fortplanzung) garantiert. Allzuviel Lüge, wie auch allzuviel Aggressivität wirken sich immer zerstörerisch aus. Insofern kann man einen solchen elementaren Satz von Regeln, Beispiel "Zehn Gebote" *), als Naturrecht bezeichnen.

Wahrheit und Lüge sind im Bereich der Demokratietheorie ganz essentielle Punkte. In neuerer Zeit hat Nida-Rümelin hat hier viel nachgedacht, geschrieben, geredet.

Schönes Wochenende!

W.

*) in der Theologie gelten die Zehn Gebote als ein von Gott offenbartes und vorgegebenes Recht. Das kann man akkzeptieren, insofern gute Gesetzgeber gute "Einfälle" haben müssen, wenn sie gute Gesetze machen wollen. Woher kommen unsere Einfälle, woher kommen wir, woher kommt die Realität da draußen?

Bitte beachten: die ersten drei Gebote betreffen den Umgang des Menschen mit Gott. Auch in dieser Sphäre, also der RELIGION, gibt es 'Regeln' bzw. reale Tatsachen, an denen man nicht vorbeikommt. Die Regeln für menschliche Gemeinschaften, wie sie in den Gebote IV und folgende vorgeschlagen werden, haben für den Gott-Sucher ganz zentrale Bedeutung und sind ausgesprochen nützlich (!!). Denn es ist allgemein so (natürlich gibt es Ausnahmen ...), dass ein Verhältnis zu GOTT nur dann stabil aufgebaut werden kann, wenn der Gott-Sucher durch seine sozialen Kontakte nicht ständig belastet ist - Gott ist eine zeitraubende und kräfteraubende Angelegenheit! Wenn man sich also an diese elementaren sozialen Regeln hält, dann kann man (so die Hoffnung ...) einigermaßen konfliktfrei leben. Und hat dann etwas mehr Zeit übrig für Gott ...

Natürlich schaue ich da nach, was Deine Angaben betrifft

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 27.07.2025, 06:47 vor 138 Tagen @ Weiner 1222 Views

Hier sehe ich keinen Zusammenhang mit Lüge:

(StGB) § 59 Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Hier gehts um eidliche Aussagen vor Gericht:

Strafprozeßordnung (StPO) § 64 Eidesformel.

Das ist der §, wonach ein Zeuge vereidigt werden kann:

391 ZPO - Zeugenbeeidigung

Alles recht und schön, aber es geht an meinem angesprochenen Problem vorbei. Typisches Beispiel, hier in Rumänien (wird in Deutschland nicht viel anders sein):

Da gibt einer ins Internet, oder auch nur in facebook, so ein Bild hinein und schreibt einen Nachruf:

https://ibb.co/YTKknbwt

Es handelt sich um einen bekannten Schauspieler und Interpreten in Rumänien, allseits beliebt. Er war lange Zeit krank, befindet sich aber auf dem Weg der Genesung und denkt nicht daran, den Löffel abzugeben.

Für mich stellt sich die Frage, ob man dann so jemanden, der eine klare Unwahrheit ins Netz gibt, dann belangen kann, und über welchen §§. Ich denke mir, dass es da im Strafrecht nichts gibt, höchstens im Zivilrecht, im Sinne des Schadensersatzes bei Verunglimpfung.

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