Frommer gibt nicht auf
Jetzt kam wieder ein Schreiben mit langen Urteilsauszügen, sinngemäss, dass allein die Angabe, dass vermietet sei nicht reicht man müsse aktiv werden ... etc.
Jedenfalls sind sie von Forderung 970 Euro auf 400 für "Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz" runtergegangen natürlich wieder extrem kurze Frist von 7 Tagen.
Grundsätzlich könnte ich natürlich die Mieter benennen aber m.E. verstösst das gegen Datenschutz.
GGf schreiben, dass ich alle beteiligent benennen könnte aber um eine rechtsgültige Befreiung vom Datenschutz bitte oder ?...
Was sagen jurische Nicht-Laien?