Ich fang mal an zu lesen

Brutus ⌂, Sonntag, 25.05.2025, 14:34 (vor 213 Tagen) @ D-Marker1760 Views
bearbeitet von Brutus, Sonntag, 25.05.2025, 15:56

hinter dem 2. Verweis:

§ 8.
1) Ein Ausländer, der sich im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaat, in dessen Gebiete die Niederlassung erfolgt ist, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er nach den Gesetzen seiner bisherigen Heimat unbeschränkt geschäftsfähig ist oder nach den deutschen Gesetzen unbeschränkt geschäftsfähig sein würde oder der Antrag in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung gestellt wird, einen unbescholtenen Lebenswandel geführt hat, an dem Orte seiner Niederlassung eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und an diesem Orte sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.
2) Vor der Einbürgerung ist über die Erfordernisse unter Nr. 2 bis 4 die Gemeinde des Niederlassungsortes und, sofern diese keine selbständigen Armenverband bildet, auch der Armenverband zu hören.

(Schließt alle Zugewanderten mit Asylbegründung aus und die mit weggeworfenem Pass genauso!)


§ 9.
1) Die Einbürgerung in einem Bundesstaat darf erst erfolgen, nachdem durch den Reichskanzler festgestellt worden ist,

(weil es keinen Solchen gibt... sind (oder wären) wir in dieser Angelegenheit, Stand 1918 und keinen Meter weiter)


daß keiner der übrigen Bundesstaaten Bedenken dagegen erhoben hat; erhebt ein Bundesstaat Bedenken, so entscheidet der Bundesrat. Die Bedenken können nur auf Tatsachen gestützt werden, welche die Besorgnis rechtfertigen, daß die Einbürgerung des Antragstellers das Wohl des Reichs oder eines Bundesstaats gefährden würde.
2) Die Vorschriften des Abs. 1 finden keine Anwendung auf ehemalige Angehörige des Bundesstaats, bei dem der Antrag gestellt wird, auf deren Kinder oder Enkel sowie auf Personen, die von einem Angehörigen des Staates an Kindes Statt angenommen sind, es sei denn, daß der Antragsteller einem ausländischen Staate angehört, auf Ausländer, die im Deutschen Reiche geboren sind, wenn sie sich in dem Bundesstaate, bei dem der Antrag gestellt wird, bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs dauernd aufgehalten haben und die Einbürgerung innerhalb zweier Jahre nach diesem Zeitpunkt beantragen.


Nur:
Außer den eingestellten Verfahren gibts keinerlei Rechtsgeschäfte oder Aktionen oder Beweise, dass es so wäre. Seit 100 Jahren!

§ 1.
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 2.
1) Elsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat.
2) Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.

Auch sehe ich nicht, dass sich Elsässer und Lothringer oder Leute aus Tansania, Togo, Namibia, Papua Neuguinea, Tsingtau, Teilen, Ozeaniens nördlich und incl. des Bismarck (sic!) Archipels je darauf berufen hätten.
Gibts einen Einzigen?

Wenn aufgrund des Fortgangs der Geschichte, die sich einen Dreck um die Vergangenheit schert und diese künftige echte oder simulierte Administration, ohne Rücksicht oder gar mit Negierung des verlinkten Inhaltes, in der Lage ist mit Waffengewalt umzusetzen, was sie behauptet, daß es "richtig" wäre - warum das Alles?

Nach dem ersten Verweis kommt man auf einen "Vaterländischen Hilfsdienst".

Da ich nun mal Charts beobachte, hätte ich gerne mal einen von denen gesehen, wie die Entwicklung denn seit deren Gründung ist.

1. Anzahl der Mitglieder seit Gründung
2. Anzahl der erreichten Ziele (wie das eingestellte Verfahren in Kamenz) seither.
3. diese Erfolge in %, im Vergleich zu den Nichterfolgen

Also irgendetwas was völlig emotionslos und nüchtern die Funktionalität des Suggerierten und Beschriebenen beweist.

Vor "vaterländischer Hilfsdienst" also "Bismarcks Erben", auch das noch! Noch so ein Link. Geht immernoch um den gelben Schein. Guckst mal in die Telegram Gruppe:
"Wir sind Deutsche im Belagerungszustand im letzten Rechtsstand vom 27.10.1918. »Gelber Schein«, StAG, jP werden hier nicht mehr diskutiert. Nutze dafür andere Gruppen auf Telegram."!

Aha! Frei nach: Kategorie "offenkundige Wahrheit", brauchen wir nicht mehr drüber sprechen oder sinnieren!

Nicht dass es zu den anderen Gruppen etwa Links gäbe! Nee wird einfach behauptet, die gibts!

Wir haben doch auch hier Leute aus USA die vermeintlich Grundbesitz als Deutsche ebendort haben.

Kann das Einer bestätigen, diese vorgenannte (gelber Schein-) Vorbedingung für den Grundstückserwerb?

Tut mir Leid aber das riecht doch ein wenig streng nach "controlled opposition".

Nachdem sich sowohl die angeblichen Lichblicke "Q" als auch "4chan" als ebendiese "controlled opposition" herausstellten, muss man doch fraqen: was treiben sie (mit diesem gigantischen Budget) sonst noch so, weil "Q" als auch "4chan" kann ja längst nicht alles gewesen sein!

Deshalb: Ergebnisse!
Wo sind sie?
Belegbare Charts vorgenanntem Inhaltes? (Was "Q" und "4chan" genausowenig vorzuweisen hatte!)
Irgendwas?

Und setzt man sich mit dem Klientel, welches diese Argumente vor sich herträgt, mal ein wenig auseinander (dieser Rüdiger aus Wittenburg oder dieser Typ aus Dresden mit dem Comicfigurnamen oder der Müller mit seinem Suffleur aus Sachsen und ihren gehabten, sich selbst feiernden Treffen in Österreich, oder den angeblich Ausgewanderten Schwaben und ner schweizer Frau, zwischen Ungarn Schweiz und Deutschland mit geburtsurkundenlosen Kindern herumhängenden und auf den Typ in Dresden verweisenden und durchweg Wahlen, also auch AFD - ablehnenden Blogbetreibern auseinander (oder "Q" bis vorletzte Woche)) - eint sie alle nur eines: Luft!

Backen voller Luft und sonst Nichts!
Luftpumpen also!


PS
Nur bei Dieser hier (gleiche Fraktion) bin ich mir noch nicht ganz sicher.

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[image]
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27


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