Leserzuschrift wegen Parkplatzbetrieb - Relativierung

Brutus ⌂, Samstag, 17.05.2025, 23:57 (vor 221 Tagen) @ Brutus1723 Views

Parkraumbewirtschaftung

Thema: Privater Parkplatzbetreiber
Der geschilderte Fall ist etwas unpräzise.
Hat allerdings Spielraum.
Pauschal sieht es für die Stillende und das Rentnerehepaar eher schlecht aus.
Weil, wer länger als 3 Minuten hält ODER das Auto verlässt, parkt!
Ich denke, oft wird das ODER als UND fehlinterpretiert.
Sicherlich ist es richtig, per Kamera den fahrenden Verkehr scannen und daraus ruhenden Verkehr zu kontrollieren, ist etwas schräg.
Vielleicht gibts ja noch eine Kamera, die auch den Parkbereich einsieht, wo man zumindest aus dem Scannen bei der Einfahrt hernach erkennen kann, ob es wirklich zum (ausweichlich behauptbaren) be- oder entladen kommt.
Dies wäre für die Stillende dann der Fall, wenn sie einen Kinderwagen dabei hätte, wovon auszugehen ist. Das kann sich hinziehen. Und bei Rentnerehpaaren darf es auch mal ein Rollator sein.
Allerdings wird ja dem Nicht- oder Falschzahlenden (wann beginnt die Parkzeit) eine Ordnungwidrigkeit unterstellt.
Dabei kommt einem der Justus Hoffmann in Erinnerung, also derjenige Justus Hoffmann, der Rainer Füllmich angezeigt hat.

Ordnungswidrigkeit: "Nicht der Beschuldigte muss nachweisen, was er gemacht hat sondern der Ordnungsgelderhebende muss beweisen, was er gemacht hat.
Demgemäß muss der Betreiber nachweisen, dass der Beschuldigte eben NICHT be- ODER entladen hat."
(Beides geht auch nicht).

Der Betreiber hätte also schlechte Karten, wenn er keine Kamera für den gesamten Pakraum hat, weshalb zu unterstellen ist, dass es da eine gäbe!

Im Auto sitzen bleiben und länger als 3 Minuten warten, ist der Parkzettel fällig!
Geschickterweise wäre eine Schranke angebracht, wie in Parkhäusern allgemein. Dann wäre Jedem klar, worum es geht!
Also im weitesten Sinne war das ein Parkhaus, ohne Schranke und ohne Gebäude aber sonst alles gleich!
Inwieweit das Betreiber-Prinzip auf einem begrenzten Platz, wie es Parkhäuser ja auch sind, ohne Schranke funktionieren kann, bleibt fraglich. Beim Parkhaus bleibt sie geschlossen, wenn voll ist. Hier wird offensichtlich einfach weiter reingefahren, egal wie voll es ist. Ob man aus einem zugeparkten Bereich binnen 15 Min wieder unbeschadet herauskommt, bleibt fraglich.
Dann nämlich wäre es ein verkehrsbedingtes Halten, woraus KEINERLEI Zahlungsverpflichtungen entstehen.
Dann müsste auch der Betreiber wiederrum nachweisen, falls man darauf verweist, dass es sich nicht um verkehrsbedingtes Halten gehandelt hat!

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