Aufruf zur Unmündigkeit?
Ulrike Herrmann
Das ist eine Ökoterroristin. Wann greift der Verfassungsschutz ein? In wievielen Punkten verstößt sie mit ihren Plänen massiv gegen das Grundgesetz?
In keinem?
Ulrike Herrmann denkt nach, kommt zu (Fehl-)schlüssen, stellt ihre Gedanken öffentlich vor, bildet sich eine Meinung und äußert Wünsche zu einer kommenden Gesellschaftsentwicklung. Vielleicht macht sie sogar heimlich Pläne.
Solange dies auf einer gedanklichen Ebene stattfindet, ist es von der Meinungsfreiheit vollständig gedeckt.
Wer vermeintlich irrige Gedanken kriminalisiert (Wann greift der Verfassungsschutz ein?), darf sich nicht wundern, wenn ihm später ebensolches widerfährt.
Oder ist das Einreißen der Grenze zwischen Wort und Tat vielleicht genau das Ziel einer solchen Argumentation?
Täter sind diejenigen, welche Taten begehen, nicht diejenigen, welche Gedanken äußern. Wer diese Differenzierung nicht vornehmen kann oder möchte, der postuliert nicht nur eine generelle Unmündigkeit des Bürgers, sondern spricht ihn in letzter Konsequenz auch von der Verantwortung für das eigene Handeln frei.
Gruss,
mp