solange man in Deutschland Zugriff (Schlüssel) zu einer Wohnung hat, .....

Dieter, Mittwoch, 19.03.2025, 22:34 (vor 5 Tagen) @ Ikonoklast2038 Views

egal wem die gehört, ist man ohnehin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, also auch mit ausl. Einkünften (ggf. mit Doppelbest.Abkommen ausgeglichen).

Salop gesagt, auch wenn man 364 Tage im Jahr über Jahre im Ausland lebt aber noch die Möglichkeit hat, in D. zu wohnen (eigene Wohnung oder Schlüssel zur Wohnung eines Freundes, bei dem man jederzeit unterkommen kann, letzteres ist natürlich schwieriger fürs FA nachzuweisen) ist man in D. unbeschränkt steuerpflichtig.

Die Wegzugssteuer schafft nur ein Gleichgewicht zu den Vollhaftern, wenn diese z.B. ihre Firma aufgeben/verkaufen und mit dem Verkauf ggf. stille Reserven aufgelöst werden. Da finde ich nichts besonderes dran. Für mich kein Aufreger !

Gruß Dieser

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Der "menschengemachte Klimawandel" funktioniert wie die katholische Kirche im Mittelalter.


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