2/3 Mehrheit ist 2/3 der Stimmen der Mitglieder des Bundestages. Also 2/3 von 733. (mT)
"Qualifizierte Mehrheit" ist mind. 50%+1 Stimme der Mitglieder des Bundestages.
"Einfache Mehrheit" ist mind 50%+1 Stimme der anwesenden Mitglieder. Die Zahl der Anwesenden muß mindestens die Häfte der Mitglieder des Bundestages betragen.
Vor ein paar Jahren hat bei einer Abstimmung Claudia Roth als Sitzungspräsidentin diesen letzteren Grundsatz verletzt, das Gesetz ist eigentlich ungültig, es waren nämlich weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend. Man nennt es "das Quorum ist nicht erreicht".
Ein weiterer Verfassungsbruch dieser Verfassungsbrecher.