Ein Betrug im kleinen Rahmen (z. B. 5–7 %) @DT **Wahlbeobachter

Mirko2, Varnsdorf (CR), Donnerstag, 06.02.2025, 06:02 (vor 36 Tagen) @ DT1792 Views

Wie sagte Westerwelle einst und gab ein Hinweis:

"Freiheit stirbt zentimeterweise"

Briefwahlunterlagen und Aufbewahrung:

Nach Ankunft der Briefwahlunterlagen in den Wahl/Gemeindeämter werden sie oft in gesicherten Räumen aufbewahrt.
Dennoch gibt es Zeiträume, in denen sie nicht direkt beaufsichtigt werden, z. B. nachts oder am Wochenende.
Hier wäre theoretisch eine Manipulation möglich, wenn eine Person Zugang hat und unbemerkt agiert.

Versiegelung der Wahlurnen:

Der Siegel auf einer Wahlurne dient der Sicherung, kann aber, von derselben Person erneut angebracht werden.
Eine Manipulation wäre theoretisch nur dann nachweisbar, wenn zusätzliche Kontrollmechanismen (z. B. Nummern auf den Siegeln, Protokollierung der Versiegelung) greifen.

Wahlbeobachter:

**Wahlbeobachter und öffentliche Auszählungen sind Absicherungen, aber Manipulationen im Vorfeld sind schwerer nachzuweisen.

OpenAI dazu:

Ein Betrug im kleinen Rahmen (z. B. 5–7 %, wie du vermutest) könnte unter bestimmten Bedingungen möglich sein, aber für eine groß angelegte Manipulation wären viele Personen involviert, was das Risiko einer Aufdeckung erhöhen würde. Dennoch bleiben unbeaufsichtigte Wahlunterlagen und versiegelte Urnen potenzielle Schwachstellen im System.

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