„Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig, muss ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr überwiesen werden. Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, muss daher vorerst keine Grundsteuer zahlen.“
„Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig, muss ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr überwiesen werden. Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, muss daher vorerst keine Grundsteuer zahlen.“
Was ist daran nicht zu verstehen?
Die Grundsteuer darf nur bis zum 31.12.2024 nach der alten Berechnung eingezogen werden.
Die alte, nicht verfassungskonforme, Berechnungsmethode muss ab 01.01.2025 durch ein neues verfassungskonformes Verfahren ersetzt werden.
Solange die Gemeinde keinen neuen Bescheid schickt, empfiehlt Kai Warnecke keine Grundsteuer zu überweisen.
Wie sollen Vermieter die Nebenkosten korrekt anpassen/abrechnen, wenn die Berechnungsgrundlage fehlt, weil die Gemeinden noch keine aktualisierten Bescheide verschickt hat?
Gruß
Albrecht
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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)