Es gibt keine Frist bis zum 31.12.2024
Hallo Arbeiter, hallo werte Foristen,
man kann der elektronischen Patientenakte jederzeit widersprechen.
Auch später nach der Einführung, dann werden die Daten wieder gelöscht.
siehe Verbraucherzentrale:
"Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig.
Wenn Sie keine wünschen, können Sie der Einrichtung der ePA widersprechen.
Das ist innerhalb von sechs Wochen möglich, wenn Ihre Krankenkasse Sie über die Einrichtung einer ePA informiert.
Die Krankenkasse teilt Ihnen auch mit, wo und wie Sie den Widerspruch einlegen können.
Es wird dann keine ePA für Sie angelegt.
Gut zu wissen:
Auch wenn Sie die Frist versäumen oder später Ihre Meinung ändern, können Sie widersprechen.
Dann löscht die Krankenkasse die bereits erstellte ePA mit allen Daten."
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektro...
Man kann neben dem allgemeinen, vollständigen Widerspruch der ePA auch in Teilen widersprechen, wenn man z. B. keinen elektronischen Impfpass möchte.
Hier z. B. ein Formular der R+V Betriebskrankenkasse mit aufgezeigtem Einzelwiderspruch:
https://www.ruv-bkk.de/formulare/versicherte/ePA_Widerspruch.pdf
Hoffe gedient zu haben und verbleibe mit netten Grüßen ins Forum
Protoceratops