Zusammenhang?
Ein neuer Absatz § 130 Abs.5 StGB stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
Ich kann nicht erkennen, daß das auf die Äußerungen der Dame zutrifft. Nebenbei bemerkt ist dies wieder so ein Fall von "besser Maul halten und den Anwalt reden lassen" ...
Grüße