Erste Frage: ist der Erblasser schon gestorben?

Weiner, Samstag, 16.11.2024, 23:33 (vor 3 Tagen) @ ebbes1371 Views

Auch wenn der Erblasser noch lebt, kannst Du trotzdem Dein Erbe verkaufen (sofern es gesichert ist - etwa in Form eines Nießbrauches, den eine Witwe gegen die Kinder in Bezug auf deren Erbe vom verstorbenen Vater hat; oder bei einem nicht mehr revidierbaren Testament bzw. einer Schenkung zu Lebzeiten unter Auflagen etc. u.ä.).

Es gibt aber früher - wie auch später - immer ein Problem mit der Bewertung der Immobilien. Da braucht man erst teure Gutachter, und beim späteren Verkauf stellt sich dann heraus, dass die Gutachten praktisch wertlos sind, weil 'der Markt' ganz anders denkt ...

Die Rechtsanwaltsfirmen (hinter denen gierige Investoren stehen!!!!!) werden argumentieren, dass weitere Abschläge vo gutachterlichen Verkehrswert erforderlich sind, weil sie (die Rechtsanwälte) ja dann selbst die Erbauseinandersetzung und Formalitäten führen müssen (anstelle des Erben, der das eigentlich nach Antritt des Erbes normalerweise selbst macht, ohne sich eine Rechnung zu stellen ...). Und die Rechtsanwälte werden sagen, dass diese Auseinandersetzungen mit den anderen Erben zeitraubend sind (mindestens 200 € pro Stunde, die der RA verlangt). Die Rechtsanwälte machen das doch nicht umsonst und kennen endlos alle Tricks ...

Du musst Dir also selbst ein sehr genaues Bild machen, was das Erbe wert ist. Und dann die Rechtsanwälte ein Angebot machen lassen. Und deren Vertrag, inklusive Kleingedrucktes, genau durchlesen. Und wenn alles stimmt und wenn da keine Fußangeln drin sind - und wenn Du die Miterben so richtig stressen willst, dann kannst Du es riskieren. Denn die Rechtsanwälte werden kurzen Prozess mit den Miterben machen und sie vor sich hertreiben und auch von deren Erbe noch was für sich abzwacken.

Ich kenne allerdings einen Fall, da hat der Käufer eines Erbes (es war kein Rechtsanwalt sondern ein Unternehmensberater) das so elegant und einvernehmlich abgewickelt, dass Miterben richtig froh waren, diesen Berater anstelle eines (frustrierten) bösen Bruders bekommen zu haben.


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