gute und schlechte Umsätze

Dieter @, Donnerstag, 07.11.2024, 18:03 vor 84 Tagen 2737 Views

bearbeitet von Dieter, Donnerstag, 07.11.2024, 18:06

Wegen der Lieferung von Maschinen an einen russischen Waffenhersteller ist ein 56-jähriger Geschäftsführer in Baden-Württemberg zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah es als erwiesen an, dass der Mann im Jahr 2015 sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör an den russischen Waffenproduzenten geliefert hatte, wie das Gericht mitteilt.

Nun sind wir ja nicht offiziell im Krieg mit Russland und somit gibt es aus moralischen Gründen keinen Grund für Sanktionen und Bestrafung des Gewaltmonopolisten. Aber hier zeigt sich nun mal wieder, was Rheinmetall darf, dürfen andere noch lange nicht, nur weil sie andere Kunden haben.

Keine Waffen in Kriegsgebiete, hieß es doch immer, also doch Sonderoperation, denn sonst ....Man wußte in der EU und Merkelregierung schon 2015, daß es zum Krieg kommt
Und Waffen liefern einschl. personeller Hilfestellung ist grenzwertiger und verwerflicher als Werkzeugmaschinen zu liefern.

Gruß Dieter.

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Naja

Dragonfly ⌂ @, Donnerstag, 07.11.2024, 19:03 vor 84 Tagen @ Dieter 1795 Views

Für Waffen brauchte man schon immer eine Genehmigung.

Aber Du hast natürlich Recht. Das Problem ist, dass nahezu JEDES Produkt eine dual-use good ist. Selbst mit einer Bierbrauanlage kannst Du Biowaffen herstellen.

Ich wurde selbst von einem Bekannten gefragt, ob ich ein Produkt für eine russische Firma besorgen kann. Ich musste das leider ablehnen. Wie gesagt, irgendwo ist IMMER eine Überschneidung mit dem Militär.

Werkzeugmaschinen - Waffenproduzent - russisch

FredMeyer @, Südrand der Heide, Donnerstag, 07.11.2024, 21:19 vor 84 Tagen @ Dieter 1645 Views

Die im Betreff genannte Begriffskette hört sich zunächst einmal nicht tückisch an. Das Verstörende daran ist die Möglichkeit, dabei eine empfindliche Freiheitsstrafe ausfassen zu können. Allein der erste Begriff in der Kette steht eigentlich für ein Allerweltsprodukt, dessen Handel damit nicht unbedingt einen strafrechtlichen Bezug herstellt, auch dann nicht wenn der Maschinenempfanger ein russischer Waffenproduzent ist, es sei denn, das der Handel mit russischen Waffenproduzenten generell unter Strafe gestellt ist.

Wie schaut denn das generell aus? 2015 ist ja noch nicht so lange her. Wenn man als Spezialist in Stahlwerken gearbeitet hat, war man ja nicht unmittelbar an einer Waffenproduktion beteiligt, wobei eine Werkzeugmaschine, z.B. eine CNC-Drehbank oder CNC-Fräsmaschine, sich schließlich nicht dazu eignet, einen kompletten Produktionsprozeß für eine Waffe zu realisieren. Ich spinn jetzt mal einen Gedanken, wenn also schon die Lieferung einer simpler Werkzeugmaschine als Dual-Use-Produkt geeignet ist, in die Falle strafrechtlich relevanter Vorgänge zu geraten. Wäre das Stricken eines strafrechtlichen Vorgangs auch möglich, wenn das eigene Handeln dazu beigetragen haben könnte, die Verfügbarkeit von Stahl, der schließlich zur Herstellung von Waffen geeignet ist, zu verbessern. Das klingt in dem Falle weit hergeholt. Aber ist es das nicht auch, wenn die Lieferung einer Werkzeugmaschine den Lieferanten schon in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann? Ich frag nur für einen Freund, dem man seine Aktivitäten etwa 9 Jahre früher zum Vorwurf machen könnte.

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Fred

Wo blieb die Warnung anno 2014 (nicht erst 2015)

sensortimecom ⌂ @, Donnerstag, 07.11.2024, 21:46 vor 84 Tagen @ Dieter 1570 Views

... nichts an RU zu liefern, womit man Waffen herstellen kann? Wo blieb die öffentlich gemachte Strafandrohung? (Anmerkg.: Wenn jemand 7 Jahre als Unbescholtener und Unwissender ausfasst, müsste die maximale Strafe für das Delikt eigentlich schon fast bei Lebenslänglich liegen...)

Es gibt nur gute Umsätze! Ermittler sind oft dumm und völlig kaputte Charaktere.

Dragonfly ⌂ @, Freitag, 08.11.2024, 16:45 vor 83 Tagen @ Dieter 669 Views

"Der Angeklagte erzielte mit dem Geschäft laut Urteil 2,1 Millionen Euro, die Schweizer Holdinggesellschaft rund drei Millionen Euro. Das Gericht ordnete die Einziehung beider Summen an. Der 56-Jährige, der sich im Prozess äußerte, die Vorwürfe aber nicht einräumte, war im August 2023 in Frankreich festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden."


Es gibt nur gute Umsätze! Ein Umsatz wird erst schlecht, wenn nichts davon beim Staat uns seinen treuen Beamten landet.

Es geht nicht um irgendwelche Waffen oder Maschinen. Da ist Geld geflossen, am Staat vorbei und für kleine Ermittler unvorstellbare Summen. Da drehen die durch.

Hier ein anderes Beispiel:

Wie ein Verlag aus Sachsen jahrelang Nazi-Literatur versenden konnte

In Dresden müssen sich drei Angeklagte vor dem Oberlandesgericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, über Jahre geholfen zu haben, menschenverachtende Werke von Rechtsextremen zu vertreiben. Im Prozess werden Abgründe offenbar.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextremer-verlag-der-schelm-wie-ein-saechsi...

Wirklich schlimm, dieser massive Verstoß gegen das Verbot der Meinungsfreiheit. Nachdem wir uns alle betroffen gezeigt haben, schauen wir uns das weiter an:

"Fürstliche Einnahmen
Allein von 2018 bis 2020 soll der Verlag mehr als 46.000 Hass- und Hetzschriften verbreitet und einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro gemacht haben."

Da dreht ein Staatsanwalt oder Ermittler völlig durch. 800.000 Euro. Was eine unvorstellbare Summe. Die Welt ist ungerecht und den ersten Beamten der den Unterschied zwischen Brutto und Netto kennt, den muss ich erst noch kennenlernen.

Dieter ist aber nun kein Dummer und wird folgende Rechnung aufmachen:

800.000 Euro Umsatz? Nehmen wir mal an, 400.000 Euro Kosten. Für einen Verlag wäre das, auch wenn ich mich damit nicht auskenne, sehr sehr gut. 400.000 in 2 Jahren mach 200.000 pro Jahr. Bei 4 Personen 50.000 pro Jahr. Realistisch ist vermutlich eher 25.000 Euro pro Jahr. Nicht wirklich die Welt. Weiter geht es im Text: "Adrian P. soll Matthias B. mit mehr als 30.000 Euro, Annemarie K. mit knapp 18.000 Euro und Enrico B. mit gut 76.000 Euro entlohnt haben." Und der Speichel enblödet sich nicht, diesen Text mit "Fürstliche Einnahmen" zu übertiteln und übernimmt da genau die Denke der Ermittler, die dieser "gigantischen Summe" fassungslos gegenüber stehen, weil sie gar nicht begreifen können, wie ein Geschäft funktioniert.

Es gibt schon Umsätze, die verwerflich sind

Dieter @, Freitag, 08.11.2024, 18:48 vor 83 Tagen @ Dragonfly 599 Views

z.B. teilweise bei Überdosierung abhängig machende Beruhigungs/Betäubungsmittel. Oft aber staatlicherseits legalisiert, da hohe Steuern damit generiert werden. - oder schlechte Medikamente, oder verdorbene Lebensmittel oder, oder .......

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Das sind gute Umsaetze

Dragonfly ⌂ @, Freitag, 08.11.2024, 19:06 vor 83 Tagen @ Dieter 582 Views

Solange Steuergelder generiert werden um die Beamtenkaste zu alimentieren, alles im grünen (no pun intended) Bereich!

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