@helmut

Dieter, Donnerstag, 26.09.2024, 09:14 (vor 11 Tagen) @ helmut-11190 Views

Hallo Helmut,

meines Wissens muß man persönlich beschwert gewesen sein, um eine Anzeige zu erstatten.

Mein Problem: Ich muß quasi meine Beschwernis beweisen. Die einzige Einschränkung, die ich während der Zeit hatte, war, daß ich mal ne Zeit lang nicht in jedes Restaurant konnte.

Bei der Durchfahrt durch Frankreich waren die Einschränkungen größer, aber auch da kann ich meine Beschwernis nicht beweisen, außerdem müßte ich dann Anzeige in Frankreich stellen.

In Portugal war es sogar umgekehrt, da profitierte ich von den Regelungen. Da die begehrten überdachten Außenplätze der Restaurants für die Ungeimpften vorgesehen waren, die Geimpften mußten innen rein.

Wäre ich irgend welchen Schikanen ausgesetzt gewesen, oder hätte ich mich nicht darüber hinweggesetzt, gäbe es ggf. beweisbare Beschwernisse, die ich zur Anzeige bringen könnte.

Was soll ich sagen: Für mich war die Zeit nicht sonderlich problematisch, abgesehen von Streitigkeiten mit meinem Hausarzt und Schulkollegen oder dem einen oder anderen "Freund".

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


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