Klimaschutz durch Gesellschaftsrecht

Rain, Dienstag, 17.09.2024, 11:49 (vor 29 Tagen)1715 Views

Ihr Lieben,

in der neuen NWJ wird berichtet über Vorschläge, wie das Gesellschaftsrecht zum Klimaschutz beitragen kann.

Ein Vorschlag ist, Nachhaltigkeit als Zielvorgabe im AktienGesetz aufzunehmen.

Nach europäischem Bilanzrecht müssen börsennotierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern, die gewisse Umsatzzahlen überschreiten, einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen.

Es gibt weitere, mehr oder weniger sinnvolle Vorschläge.

Das Ergebnis des Autors, Prof. Gregor Bachmann: "Das Gesellschaftsrecht sollte sich in Zurückhaltung üben. ... In Kumulation führt dies zu einem beachtlichen Bürokratieaufwuchs."

Quelle: NJW 2024, S. 2734 ff.

Dazu ergänzend ein grünes Unternehmen, das Geld mit diesen Berichtspflichten macht:

https://www.climatepartner.com/de/im-klimaschutz-starten/carbon-footprints-berechnen/

Früher hätte man vermutlich eine Prüfpflicht auf Hexen und Hexenbesen und Routen zum Blocksberg installiert, um das Klima zu bessern.

Die EU, die als EWG, als Förderer der Wirtschaft, gestartet ist, hat sich in einen Verhinderer der Wirtschaft transformiert.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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