Offener Brief an Verfassungsschutz: „Stellen Sie sich in den Dienst des Volkes!“

Reffke @, Donnerstag, 12.09.2024, 16:47 vor 55 Tagen 1998 Views

LS,

Hintergrund:
Es ist sicherlich eines der eklatantesten Beispiele, wie Staatsorgane versuchen, Medien herabzusetzen: Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat in einer sogenannten „Untersuchung“ erfasst, dass vermutlich russische Internet-Dienste und Fake-Webseiten Artikel aus deutschen Medien wie Tichys Einblick, Berliner Zeitung, Nachdenkseiten und Junge Freiheit verbreiten.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/vf-bayern-abmahnung/

bzw.
Den NachDenkSeiten wurde exklusiv ein internes Dokument der Bundesregierung zugespielt. Wir konnten das Papier verifizieren und uns ist auch die Identität des Whistleblowers bekannt. Das Dokument gibt einen erhellenden Einblick in das Ausmaß der horizontalen und vertikalen Strukturen der, man kann es nicht anders sagen, bundesdeutschen Staatspropaganda, insbesondere was die behördliche Einbindung von Medien (z.B. Spiegel und Stern), westlichen Social-Media-Konzernen, Bildungseinrichtungen und den sogenannten „Faktencheckern“ angeht. Selbst Grundschulkinder werden ins Visier genommen. Aus all dem ergibt sich der konzertierte Versuch einer Informations-Gleichschaltung durch die Bundesregierung.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=88618

Heute nun dieser offene Brief eines Lesers an die Berliner Zeitung:
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/offener-brief-an-verfassungsschutz...
Er endet mit den Worten:
Wäre es nicht einmal angeraten, dass Sie sich wieder in den Dienst des Volkes stellen? Für mein Gefühl stellen Sie sich in den Dienst der Herrschenden, die die Interessen der Reichen und Mächtigen in dieser Welt rücksichtslos durchsetzen.

Ein verärgerter demokratischer pazifistischer Bürger

Großartig, danke dem Unbekannten [[top]]

LG Reffke

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Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
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==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Und von mir einen Gesetzesvorschlag: Ich verstehe nicht, dass dies noch nicht erfolgt ist (aber sicher so oder so ähnlich kommen wird.)

ebbes @, Donnerstag, 12.09.2024, 18:19 vor 55 Tagen @ Reffke 1401 Views

bearbeitet von ebbes, Donnerstag, 12.09.2024, 19:25

Es dürfe nur maximal 2-3 Personen einen Patienten zur Notaufnahme begleiten.
Kinder sind ausgenommen.
Der Arzt darf/muss die Behandlung verweigern, wenn er bedroht wird oder wenn sich mehr als 3 Personen, die den Patienten folgen, im Warteraum befinden ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Auch wenn "sie" erwarten wegen einer Lappalie als Erstes behandelt zu werden.
Der Arzt entscheidet sonst keiner. Wer das nicht akzeptiert fliegt raus, selbst wenn der Betroffene stirbt.

"Liebe" Politiker - es ist doch wirklich nicht so schwer darauf zu kommen!

Anders geht es nicht, wenn man verhindern will, dass Clans mit 10 oder mehr Personen die Notaufnahmen stürmen.
Ärztinnen trauen sich oftmals ohne Begleitung eines Mannes nicht in die Praxis.

ebbes

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

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