Der Vertragsentwurf in deutscher Übersetzung (Teil2):

FredMeyer, Südrand der Heide, Montag, 09.09.2024, 17:21 (vor 103 Tagen) @ FredMeyer1538 Views

Digitales Vertrauen und Sicherheit

29. Wir müssen dringend gegen alle Formen von Gewalt vorgehen, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die durch den Einsatz von Technologie entsteht oder verstärkt wird, sowie gegen alle Formen von Hassreden und Diskriminierung, Falsch- und Desinformation, Cybermobbing und sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern. Wir werden robuste Risikominderungs- und Abhilfemaßnahmen einführen und beibehalten, die auch die Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäußerung schützen.
30. Wir verpflichten uns, bis 2030:
(a) einen sicheren Online-Raum für alle Nutzer zu schaffen, der ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlergehen gewährleistet, indem wir gemeinsame Standards, Leitlinien und Maßnahmen der Branche festlegen und annehmen, die mit dem Völkerrecht in Einklang stehen, sichere zivilgesellschaftliche Räume fördern und gegen Inhalte auf digitalen Plattformen vorgehen, die Menschen Schaden zufügen, wobei wir die laufenden Arbeiten von UN-Einrichtungen, regionalen Organisationen und Multi-Stakeholder-Initiativen berücksichtigen (SDGs 3, 5, 9, 10, 16 und 17);
(b) die Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien und Standards für die Sicherheit von Kindern im Internet im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, zu priorisieren (SDGs 3, 5 und 10);
(c) eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen nationalen Institutionen für Online-Sicherheit einrichten, um bewährte Verfahren auszutauschen und ein gemeinsames Verständnis von Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, der Meinungsfreiheit und des Zugangs zu Informationen zu entwickeln und gleichzeitig Schäden zu bekämpfen (SDG 17);
(d) Sicherstellen, dass die Gesetze und Vorschriften für den Einsatz von Technologien in Bereichen wie Überwachung und Verschlüsselung mit dem Völkerrecht in Einklang stehen (SDGs 10 und 16);
(e) in Absprache mit allen relevanten Akteuren wirksame Methoden zur Messung, Überwachung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die durch den Einsatz von Technologie entsteht oder verstärkt wird, entwickeln (SDG 5);
(f) Überwachung und Überprüfung der Strategien und Praktiken digitaler Plattformen zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die durch den Einsatz von Technologie entstehen oder verstärkt werden (SDG 3).
31. Wir fordern außerdem dringend:
(a) fordern wir Unternehmen und Entwickler digitaler Technologien auf, sich mit Nutzern aller Hintergründe und Fähigkeiten zu befassen, um ihre Perspektiven und Bedürfnisse in den Lebenszyklus digitaler Technologien einzubeziehen (SDGs 5 und 10);
(b) Aufforderung an Unternehmen und Entwickler digitaler Technologien, in Absprache mit Regierungen und anderen Stakeholdern gemeinsam einen Rahmen für die Rechenschaftspflicht der Branche zu entwickeln, der die Transparenz ihrer Systeme und Prozesse erhöht, Verantwortlichkeiten festlegt und zu Standards sowie zu überprüfbaren öffentlichen Berichten verpflichtet (SDGs 9 und 17);
(c) Aufforderung an die Unternehmen der digitalen Technologie und an die Plattformen der sozialen Medien, ihren Nutzern Schulungsmaterial zur Online-Sicherheit und Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche (SDG 3);
(d) Aufforderung an Social-Media-Plattformen, sichere und zugängliche Meldemechanismen für Nutzer und ihre Fürsprecher einzurichten, um potenzielle Richtlinienverstöße zu melden, einschließlich spezieller Meldemechanismen für Kinder und Menschen mit Behinderungen (SDG 3).
32. Der Zugang zu relevanten, verlässlichen und genauen Informationen und Kenntnissen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen inklusiven, offenen, sicheren und geschützten digitalen Raum. Wir erkennen an, dass digitale und neu entstehende Technologien die Manipulation und Beeinflussung von Informationen in einer Weise erleichtern können, die Gesellschaften und Einzelpersonen schadet und sich negativ auf die Wahrnehmung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie auf die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auswirkt.
33. Wir werden zusammenarbeiten, um Informationsintegrität, Toleranz und Respekt im digitalen Raum zu fördern und die Integrität demokratischer Prozesse zu schützen. Wir werden die internationale Zusammenarbeit verstärken, um die Herausforderung von Fehlinformationen, Desinformation und Hassreden im Internet zu bewältigen und die Risiken der Informationsmanipulation im Einklang mit dem Völkerrecht zu mindern.
34. Wir verpflichten uns bis 2030 zu
(a) Lehrpläne für digitale Medien- und Informationskompetenz zu entwerfen und einzuführen, um sicherzustellen, dass alle Nutzer über die Fähigkeiten und das Wissen verfügen, um sicher und kritisch mit Inhalten und Informationsanbietern zu interagieren, und um die Widerstandsfähigkeit gegen die schädlichen Auswirkungen von Falsch- und Desinformation zu stärken (SDG 4);
(b) Förderung vielfältiger und widerstandsfähiger Informationsökosysteme, unter anderem durch die Stärkung unabhängiger und öffentlicher Medien und die Unterstützung von Journalisten und Medienschaffenden (SDGs 9 und 16);
(c) Bereitstellung, Förderung und Erleichterung des Zugangs zu und der Verbreitung von unabhängigen, faktenbasierten, zeitnahen, gezielten, klaren, zugänglichen, mehrsprachigen und wissenschaftlich fundierten Informationen, um Fehlinformationen und Desinformationen entgegenzuwirken (SDGs 3, 4, 9 und 16);
(d) Förderung des Zugangs zu relevanten, zuverlässigen und genauen Informationen in Krisensituationen, um Menschen in gefährdeten Situationen zu schützen und zu stärken (SDG 10);
(e) Förderung der Sammlung von Erkenntnissen über die Auswirkungen von Fehlinformationen und Desinformation auf die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG 17) durch UN-Einrichtungen in Zusammenarbeit mit Regierungen und einschlägigen Akteuren.
35. Wir fordern außerdem dringend:
(a) Wir fordern die Unternehmen der digitalen Technologie und die Social-Media-Plattformen auf, die Transparenz und Rechenschaftspflicht ihrer Systeme, einschließlich der Nutzungsbedingungen, der Algorithmen für die Moderation und Empfehlung von Inhalten und des Umgangs mit den personenbezogenen Daten der Nutzer in den jeweiligen Landessprachen zu verbessern, um die Nutzer in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Zustimmung in Kenntnis der Sachlage zu erteilen oder zu widerrufen (SDGs 9 und 10);
(b) die Plattformen der sozialen Medien auffordern, Forschern Zugang zu Daten zu gewähren und dabei die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, damit eine Evidenzbasis für den Umgang mit Fehlinformationen, Desinformation und Hassreden geschaffen wird, die als Grundlage für politische Maßnahmen, Standards und bewährte Praktiken von Regierungen und Unternehmen dienen kann (SDGs 9, 16 und 17)
(c) die Unternehmen und Entwickler digitaler Technologien auffordern, weiterhin Lösungen zu entwickeln und öffentlich Maßnahmen zu kommunizieren, um potenziellen Schäden, einschließlich Hassreden und Diskriminierung, durch KI-gestützte Inhalte entgegenzuwirken. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einbeziehung von Schutzmaßnahmen in KI-Modell-Trainingsprozesse, die Identifizierung von KI-generiertem Material, die Zertifizierung der Authentizität von Inhalten und Herkunft, Kennzeichnung, Wasserzeichen und andere Techniken (SDGs 10, 16 & 17). Zielsetzung 4. Förderung verantwortungsvoller, gerechter und interoperabler Konzepte für die Datenverwaltung Datenschutz und Sicherheit
36. Wir erkennen an, dass eine verantwortungsvolle und interoperable Datenverwaltung von wesentlicher Bedeutung ist, um Entwicklungsziele voranzubringen, Menschenrechte zu schützen, Innovationen zu fördern und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen. Die zunehmende Erhebung, gemeinsame Nutzung und Verarbeitung von Daten, auch in KI-Systemen, kann die Risiken erhöhen, wenn es keine wirksamen Normen für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gibt.
37. Wir erkennen die dringende Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Daten-Governance unter gleichberechtigter Beteiligung aller Länder an, um das volle Potenzial digitaler und neu entstehender Technologien zu erschließen. Wir sind uns bewusst, dass dies den Aufbau von Kapazitäten in den Entwicklungsländern und die Entwicklung und Umsetzung von Rahmenwerken für die Datenverwaltung auf allen Ebenen erfordert, die den Nutzen der Datennutzung maximieren und gleichzeitig die Privatsphäre schützen und die Daten sichern. Wir rufen das System der Vereinten Nationen auf, eine Rolle bei der Förderung des Aufbaus von Kapazitäten für eine verantwortungsvolle und interoperable Datenverwaltung zu spielen.
38. Wir verpflichten uns, bis 2030:
(a) bei der Entwicklung von Data-Governance-Rahmenwerken auf bestehende internationale und regionale Leitlinien zum Schutz der Privatsphäre zurückzugreifen (alle SDGs);
(b) alle Länder bei der Entwicklung wirksamer und interoperabler nationaler Rahmen für die Datenverwaltung stärker zu unterstützen (alle SDGs);
(c) Einzelpersonen und Gruppen in die Lage versetzen, ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten zu prüfen, zu erteilen und zurückzuziehen, und ihnen die Möglichkeit geben, über die Verwendung dieser Daten zu entscheiden, auch durch gesetzlich vorgeschriebenen Schutz des Datenschutzes und des geistigen Eigentums (SDGs 10 und 16);
(d) Sicherstellen, dass die Praktiken der Datenerhebung, des Datenzugriffs, der gemeinsamen Nutzung, der Übertragung, der Speicherung und der Verarbeitung sicher, geschützt und verhältnismäßig für notwendige, ausdrückliche und rechtmäßige Zwecke sind, in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht (alle SDGs);
(e) Qualifizierte Arbeitskräfte entwickeln, die in der Lage sind, Daten sicher und unter Wahrung der Privatsphäre zu erheben, zu verarbeiten, zu analysieren, zu speichern und zu übermitteln (SDGs 8 und 9).

Datenaustausch und Standards

39. Wir erkennen an, dass Datenunterschiede, einschließlich geschlechtsspezifischer und geografischer Datenlücken, zu einer ungerechten Verteilung von Leistungen, dem Missbrauch und der Fehlinterpretation von Daten und verzerrten Ergebnissen führen können.
40. Wir erkennen an, dass gemeinsame Datenstandards und interoperabler Datenaustausch die Zugänglichkeit und den Austausch von Daten verbessern und dazu beitragen können, Datenlücken zu schließen. Wir werden Initiativen für offene Daten ermöglichen, die von allen Interessengruppen, einschließlich Gemeinschaften und Einzelpersonen, geschaffen und verwaltet werden, um Daten für ihre Entwicklung und ihr Wohlergehen zu nutzen und voranzubringen.
41. Wir verpflichten uns bis 2030 zu Folgendem
(a) Daten- und Metadatenstandards zu entwickeln, die darauf ausgelegt sind, Voreingenommenheit, Diskriminierung oder Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch während des gesamten Lebenszyklus der Daten zu verhindern und zu bekämpfen, unter anderem durch regelmäßige Datenprüfungen (SDGs 3, 5, 10 & 16);
(b) Entwicklung grundlegender Definitionen und Datenklassifizierungen zur Förderung der Interoperabilität und zur Erleichterung des Datenaustauschs (alle SDGs);
(c) Entwicklung gemeinsamer Definitionen und Standards für die Nutzung und Wiederverwendung von Daten zum öffentlichen Nutzen (alle SDGs).

Daten für nachhaltige Entwicklung

42. Wir sind der Auffassung, dass sichere und gesicherte Datensysteme und -kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung sind. Zu geringe Investitionen in öffentliche Datensysteme und statistische Aktivitäten können Fortschritte bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung behindern.
43. Wir erkennen an, dass qualitativ hochwertige Daten für die Verfolgung, Ausrichtung und Beschleunigung der Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie für eine wirksame Reaktion auf Krisen entscheidend sind. Wir verpflichten uns, die internationale Zusammenarbeit zu verstärken, um die derzeitigen gravierenden Lücken bei den Daten für die Entwicklung zu schließen und ihre öffentliche Verfügbarkeit zu erhöhen. Wir werden uns für die verantwortungsvolle Nutzung und den Austausch von Daten innerhalb und zwischen Ländern einsetzen, um Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu erzielen.
44. Wir verpflichten uns bis 2030 zu Folgendem
(a) die Finanzierung von Daten und Statistiken aufzustocken, unter anderem durch die Mobilisierung inländischer Ressourcen, und die Bemühungen um den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Daten und der damit verbundenen Fähigkeiten sowie der verantwortungsvollen Datennutzung zu verstärken, insbesondere in den Entwicklungsländern. Wir werden eine 50-prozentige Erhöhung der Finanzierung für Daten über nachhaltige Entwicklung (SDG 17) anstreben;
(b) Verstärkte Anstrengungen zur Erhebung, Analyse und Verbreitung relevanter, genauer, zuverlässiger und aufgeschlüsselter Daten für eine bessere Überwachung und Politikgestaltung, um die Verwirklichung der Agenda 2030 zu beschleunigen, unter Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes. Wir streben eine 50-prozentige Steigerung der Daten an, die für die Überwachung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zur Verfügung stehen, aufgeschlüsselt nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Ethnie, Migrationsstatus, Behinderung und geografischem Standort sowie anderen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen (SDGs 5 & 10);
(c) offene und zugängliche Datensysteme entwickeln, um eine wirksame Katastrophenfrühwarnung, Frühmaßnahmen und Krisenreaktion zu unterstützen (SDG 11)

Grenzüberschreitender Datenfluss

45. Grenzüberschreitende Datenströme sind eine entscheidende Triebkraft der digitalen Wirtschaft. Wir erkennen die potenziellen sozialen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Vorteile eines sicheren und vertrauenswürdigen grenzüberschreitenden Datenverkehrs an, insbesondere für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Wir werden innovative, interoperable und integrative Mechanismen ermitteln, die einen vertrauensvollen Datenfluss innerhalb der Länder und zwischen den Ländern zum gegenseitigen Nutzen ermöglichen, wobei die einschlägigen Datenschutz- und Privatsphäre-Schutzmaßnahmen und die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.
46. Wir verpflichten uns, bis 2030 Konsultationen zwischen allen relevanten Akteuren voranzutreiben, um Gemeinsamkeiten, Komplementaritäten, Konvergenzen und Divergenzen zwischen den Regulierungsansätzen zur Erleichterung eines vertrauensvollen grenzüberschreitenden Datenflusses besser zu verstehen, damit öffentlich verfügbares Wissen und bewährte Verfahren entwickelt werden können (SDG 17).

Interoperable Datenverwaltung

47. Wir werden die Interoperabilität zwischen nationalen, regionalen und internationalen datenpolitischen Rahmenwerken fördern und unterstützen. In diesem Zusammenhang ersuchen wir die Kommission für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung, eine spezielle Arbeitsgruppe einzurichten, die einen umfassenden und integrativen Multistakeholder-Dialog über die für die Entwicklung relevante Datenverwaltung auf allen Ebenen führt. Wir fordern die Arbeitsgruppe auf, der Generalversammlung spätestens auf der 81. Tagung über ihre Fortschritte Bericht zu erstatten, einschließlich Empfehlungen für Folgemaßnahmen im Hinblick auf gerechte und interoperable Regelungen für die Datenverwaltung, die folgende Punkte umfassen können: Grundprinzipien der Datenverwaltung auf allen Ebenen, die für die Entwicklung relevant sind; Vorschläge zur Unterstützung der Interoperabilität zwischen nationalen, regionalen und internationalen Datensystemen; Überlegungen zur gemeinsamen Nutzung der Vorteile von Daten; und Optionen zur Erleichterung eines sicheren und vertrauenswürdigen Datenflusses, einschließlich eines grenzüberschreitenden Datenflusses, der für die Entwicklung relevant ist (alle SDGs).
48. Wir werden die Diskussionen in den Vereinten Nationen fortsetzen und dabei auf diesen Ergebnissen aufbauen und die laufenden Arbeiten anderer einschlägiger Gremien und Akteure, einschließlich der Statistikkommission der Vereinten Nationen, in unseren Bemühungen um ein gemeinsames Verständnis der Datenverwaltung auf allen Ebenen, die für die Entwicklung relevant sind, anerkennen (Alle SDGs).

Zielsetzung 5. Verbesserung der internationalen Governance für künstliche Intelligenz zum Nutzen der Menschheit

49. Wir erkennen die Notwendigkeit eines ausgewogenen, inklusiven und risikobasierten Ansatzes für die Steuerung der künstlichen Intelligenz an, bei dem alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, vollständig und gleichberechtigt vertreten sind und alle Beteiligten sinnvoll beteiligt werden.
50. Wir erkennen die internationalen, regionalen, nationalen und Multistakeholder-Bemühungen an, die derzeit unternommen werden, um sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme zu fördern. Wir müssen dringend die potenziellen Auswirkungen, Chancen und Risiken von KI-Systemen auf die nachhaltige Entwicklung sowie das Wohlergehen und die Rechte des Einzelnen umfassend bewerten und angehen. Die internationale Zusammenarbeit ist erforderlich, um die Koordinierung und Kompatibilität der entstehenden KI-Governance-Rahmenwerke zu fördern.
51. Wir verpflichten uns, gerechte und integrative Ansätze für die Nutzung der Vorteile der KI und die Abmilderung der Risiken voranzutreiben, und zwar unter voller Achtung des Völkerrechts, einschließlich der internationalen Menschenrechtsvorschriften, und unter Berücksichtigung anderer einschlägiger Rahmenwerke wie der UNESCO-Empfehlung zur Ethik der künstlichen Intelligenz.
52. Wir erkennen das immense Potenzial von KI-Systemen zur Beschleunigung des Fortschritts in allen Bereichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung an. Wir werden die künstliche Intelligenz im öffentlichen Interesse regeln und sicherstellen, dass die Anwendung der künstlichen Intelligenz die Vielfalt der Kulturen und Sprachen fördert und lokal generierte Daten zum Nutzen der Entwicklung von Ländern und Gemeinschaften unterstützt. Dies umfasst insbesondere die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung von Entwicklungsländern beim Aufbau von KI-Kapazitäten sowie Bemühungen zur Bewältigung potenzieller negativer Auswirkungen neuer digitaler Technologien auf Arbeit und Beschäftigung sowie auf die Umwelt.
53. Wir sind der Auffassung, dass die internationale Steuerung der KI einen flexiblen, multidisziplinären und anpassungsfähigen Ansatz unter Einbeziehung aller Beteiligten erfordert. Wir erkennen an, dass den Vereinten Nationen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung, Ermöglichung und Unterstützung einer solchen Governance zukommt.
54. Durch diesen Pakt haben wir die einmalige Gelegenheit, die internationale Governance im Bereich der künstlichen Intelligenz in einer Weise voranzutreiben, die internationale, regionale, nationale und Multistakeholder-Bemühungen ergänzt. Wir werden:
(a) die zukünftigen Richtungen und Auswirkungen von KI-Systemen bewerten und das wissenschaftliche Verständnis fördern (alle SDGs);
(b) die Interoperabilität und Kompatibilität von KI-Governance-Konzepten durch den Austausch bewährter Verfahren und die Förderung eines gemeinsamen Verständnisses unterstützen (alle SDGs);
(c) Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten, insbesondere in Entwicklungsländern, um Zugang zu KI-Systemen zu erhalten, sie zu entwickeln, zu nutzen und zu steuern und sie auf das Streben nach nachhaltiger Entwicklung auszurichten (alle SDGs);
(d) Förderung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und solider menschlicher Aufsicht über KI-Systeme in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht (alle SDGs).

55. Wir verpflichten uns daher zu Folgendem
(a) im Rahmen der Vereinten Nationen ein unabhängiges multidisziplinäres internationales wissenschaftliches Gremium für KI mit ausgewogener geografischer Vertretung einzurichten, um das wissenschaftliche Verständnis durch faktengestützte Folgen-, Risiko- und Chancenabschätzungen zu fördern und dabei auf bestehende nationale, regionale und internationale Initiativen und Forschungsnetze zurückzugreifen (SDG 17).
(b) innerhalb der Vereinten Nationen einen globalen Dialog über die Steuerung von KI initiieren, an dem Regierungen und alle relevanten Interessengruppen beteiligt sind, der sich auf die Arbeit des internationalen wissenschaftlichen Gremiums stützen könnte und am Rande bestehender einschlägiger UN-Konferenzen und -Sitzungen stattfinden wird (SDG 17).
56. Wir ersuchen daher den Präsidenten der Generalversammlung, auf der 79. Tagung der Generalversammlung Ko-Moderatoren zu ernennen, von denen einer aus einem Industrieland und einer aus einem Entwicklungsland stammen soll, um im Rahmen eines zwischenstaatlichen Prozesses und unter Konsultation anderer einschlägiger Interessengruppen die Aufgabenstellung und die Modalitäten für die Einrichtung und die Arbeitsweise des Internationalen Wissenschaftlichen Gremiums für KI und eines Globalen Dialogs über die Steuerung von KI zur Annahme durch die Generalversammlung festzulegen.
57. Wir rufen die Organisationen für die Entwicklung von Standards auf, zusammenzuarbeiten, um die Entwicklung und Annahme interoperabler KI-Standards zu fördern, die die Sicherheit, Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und die Menschenrechte wahren (SDGs 5, 7, 9, 10, 12, 16 und 17).
58. Wir werden sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme fördern, die die sprachliche und kulturelle Vielfalt fördern, schützen und erhalten und die Mehrsprachigkeit während des gesamten Lebenszyklus dieser Systeme berücksichtigen (SDG 16).
59. Wir fördern die Entwicklung internationaler Partnerschaften zum Aufbau von KI-Kapazitäten, um Bildungs- und Ausbildungsprogramme zu entwickeln, den Zugang zu Ressourcen zu verbessern, einschließlich offener KI-Modelle und -Systeme, offener Ausbildungsdaten und Berechnungen, die Ausbildung und Entwicklung von KI-Modellen zu erleichtern und die Beteiligung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen an der digitalen Wirtschaft zu fördern (SDG 4 & 17).
60. Wir werden bestehende UN- und Multi-Stakeholder-Mechanismen nutzen, um den Aufbau von KI-Kapazitäten zu unterstützen, um KI-Gefälle zu überbrücken, den Zugang zu KI-Anwendungen zu erleichtern und Kapazitäten im Bereich Hochleistungsrechnen und damit verbundene Fähigkeiten in Entwicklungsländern aufzubauen (alle SDGs).
61. Wir werden die Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation fördern, um die Entwicklung repräsentativer, hochwertiger Datensätze, erschwinglicher Rechenressourcen, lokaler Lösungen, die die sprachliche und kulturelle Vielfalt widerspiegeln, und unternehmerischer Ökosysteme in Entwicklungsländern zu unterstützen (SDGs 4, 9, 10 und 17).
62. Wir ermutigen zu verstärkten Investitionen, insbesondere seitens des Privatsektors und der Philanthropie, um den Aufbau von KI-Kapazitäten für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Entwicklungsländern, auszubauen. Zu diesem Zweck ersuchen wir den Generalsekretär, innovative Finanzierungsoptionen zu entwickeln, die von der Generalversammlung auf ihrer 79. Sitzung geprüft werden sollen (SDG 17).

Weiterverfolgung und Überprüfung

63. Wir werden den Globalen Digitalen Pakt in unseren eigenen Ländern sowie auf regionaler und globaler Ebene umsetzen, wobei wir die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten, Kapazitäten und Entwicklungsniveaus berücksichtigen und die nationalen Politiken und Prioritäten sowie die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.
64. Diese Bemühungen können nur mit dem aktiven Engagement des privaten Sektors, der technischen und akademischen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft erfolgreich sein, deren Innovationen und Beiträge zur Digitalisierung grundlegend und unersetzlich sind. Wir werden unsere Zusammenarbeit verstärken und die Kooperation aller Beteiligten nutzen, um die in diesem Pakt dargelegten Ziele zu erreichen.
65. Wir laden internationale und regionale Organisationen, den Privatsektor, die Wissenschaft, die technische Gemeinschaft und Gruppen der Zivilgesellschaft ein, den Pakt zu unterstützen und sich aktiv an seiner Umsetzung und Weiterverfolgung zu beteiligen. Wir ersuchen den Generalsekretär, die Modalitäten für die freiwillige Billigung dieses Pakts festzulegen und diese Informationen ab Dezember 2024 öffentlich und zugänglich zu machen.
66. Wir erkennen an, wie wichtig die Finanzierung ist, um das volle Potential dieses Pakts zu erschließen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind öffentliche, private und multilaterale Ressourcen erforderlich, einschließlich der Bündelung von Investitionen in gemeinsame und gemischte Fazilitäten zur Erzielung von Wirkung in großem Maßstab, auch durch VN-Mechanismen wie das digitale Fenster des Gemeinsamen SDG-Fonds und Fazilitäten in multilateralen Entwicklungsbanken. Wir rufen die Regierungen auf, die Unterstützung der digitalen Transformation zu einem festen Bestandteil der Entwicklungshilfe zu machen, unter anderem durch höhere Mittelzuweisungen für Digital- und Dateninitiativen. Wir laden die Akteure des Privatsektors und der Philanthropie ein, finanzielle Zusagen zur Unterstützung der Umsetzung dieses Pakts zu erwägen.
67. Wir werden auf den vom WSIS ausgehenden Prozessen aufbauen, einschließlich Multi-Stakeholder-Plattformen wie dem IGF und dem WSIS-Forum, um die Umsetzung der Verpflichtungen und Maßnahmen des Pakts voranzutreiben.
68. Wir erkennen den Beitrag aller VN-Einrichtungen, -Organisationen, -Fonds und -Programme zur Förderung der digitalen Zusammenarbeit an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ITU, UNCTAD, UNDP und UNESCO, und ersuchen sie, die Umsetzung zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen zur Überwindung der digitalen Kluft und zur Beschleunigung der Fortschritte bei allen SDGs. Wir erkennen die Unterstützung des OHCHR für die Umsetzung des Pakts an, soweit sie sich auf die Achtung, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte bezieht. Wir erkennen die Rolle der regionalen Wirtschaftskommissionen der Vereinten Nationen und der Länderteams der Vereinten Nationen bei der Unterstützung regionaler und nationaler Akteure zur Förderung der digitalen Transformation an.
69. Wir erkennen die Rolle der Kommission für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung bei der Überprüfung der Folgemaßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse des WSIS an und ersuchen sie zu prüfen, wie sie weiter zur Umsetzung des Pakts beitragen kann.
70. Dem IGF und seinen nationalen und regionalen Netzwerken kommt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Weiterverfolgung des Paktes zu. Wir fordern das Forum auf, im Zusammenhang mit der WSIS+ 20 Überprüfung eine jährliche politische Diskussionsschiene in Betracht zu ziehen, um den Beitrag der Interessengruppen zur Umsetzung der Verpflichtungen und Maßnahmen des Paktes zu erleichtern.
71. Wir sehen der WSIS+20-Überprüfung im Jahr 2025 erwartungsvoll entgegen, um herauszufinden, wie WSIS-Prozesse die Umsetzung des Paktes unterstützen können.
72. Wir erkennen an, dass eine weitere Stärkung der systemweiten Koordinierung erforderlich ist, um die Vereinten Nationen in die Lage zu versetzen, die in diesem Pakt dargelegte inklusive Plattform für digitale Zusammenarbeit zu verwirklichen. Zu diesem Zweck ersuchen wir den Generalsekretär, nach Konsultationen mit den Mitgliedstaaten der Generalversammlung auf ihrer 79. Tagung einen Vorschlag für die Einrichtung eines Büros vorzulegen, das auf den Tätigkeiten und Ressourcen des bestehenden Büros des Technologiebeauftragten des Generalsekretärs aufbaut und diese einbezieht, um die systemweite Koordinierung zu erleichtern und eng mit den bestehenden Mechanismen zusammenzuarbeiten. Dieser Vorschlag sollte detaillierte Informationen über die operativen Funktionen, die Struktur, den Standort, die Verlängerung des Mandats, die Ressourcen und die Personalausstattung enthalten.
73. Um die Fortschritte zu verfolgen und zu überwachen, ersuchen wir den Generalsekretär, den Regierungen und anderen Akteuren einen Plan für die Umsetzung des Pakts vorzulegen, der die Beiträge des VN-Systems und anderer einschlägiger Akteure zur Unterstützung der Verpflichtungen und Maßnahmen widerspiegelt und mögliche zeitgebundene Ziele für deren Verwirklichung aufzeigt.
74. Wir erkennen die Rolle des Hochrangigen Politischen Forums für nachhaltige Entwicklung und des ECOSOC bei der Überprüfung der Fortschritte des Pakts bei der Überwindung der digitalen Kluft und der Beschleunigung der Verwirklichung der Agenda 2030 an. Wir erkennen die Rolle des VN-Menschenrechtsrats im Rahmen seines bestehenden Mandats bei der Förderung eines integrativen, offenen, sicheren und geschützten digitalen Raums für al
75. Der bereichsübergreifende Charakter der digitalen Technologien und die Vielzahl der an der digitalen Zusammenarbeit beteiligten Akteure erfordern Synergien und ein abgestimmtes Vorgehen. Wir verpflichten uns, den Pakt zu überprüfen, um die Fortschritte im Hinblick auf seine Ziele zu bewerten und neue Chancen und Herausforderungen für die globale digitale Zusammenarbeit zu ermitteln. Wir beschließen, ein hochrangiges Treffen mit dem Titel „Hochrangige Überprüfung des Globalen Digitalen Pakts“ einzuberufen, das während der 82. Tagung der Generalversammlung unter maßgeblicher Beteiligung aller einschlägigen Akteure, einschließlich der CSTD, des IGF und der WSIS-Aktionslinien-Fazilitatoren, stattfinden soll. Wir ersuchen den Präsidenten der Generalversammlung, auf der 81. Tagung Ko-Moderatoren zu ernennen, einen aus einem Entwicklungsland und einen aus einem Industrieland, um offene, transparente und integrative zwischenstaatliche Konsultationen zur Festlegung der Modalitäten für dieses hochrangige Treffen zu erleichtern.
76. In Vorbereitung der hochrangigen Überprüfung ersuchen wir den Generalsekretär, einen Bericht über die Fortschritte, die wichtigsten Trends und Entwicklungen bei der Umsetzung des Pakts während der 81. Tagung zu erstellen, indem er unter anderem die Staaten auffordert, ihre Beiträge zur Umsetzung des Pakts auf freiwilliger Basis vorzulegen, und sich dabei auf die Arbeit einschlägiger VN-Einrichtungen, Organisationen und anderer Akteure stützt.

--
Fred


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