Regierung will Digitalzwang zustimmen | Von Norbert Häring

stocksorcerer @, Montag, 09.09.2024, 14:31 vor 9 Tagen 3496 Views

... natürlich am Parlament und an den Systemmedien und schließlich worauf es ankommt: an den Bürgern vorbei! Niemand da draußen hat davon gehört oder erahnt die Tragweite der Sauerei. Die Wahl hat am Ende Niemand. In bereits 14 Tagen unterschriftsreif? Digitale Überwachung, die selbst George Orwell hätte irre werden lassen.

https://apolut.net/regierung-will-digitalzwang-zustimmen-von-norbert-haering/

"...Wenn auf internationaler Ebene, unter Führung einer von den IT-Konzernen stark beeinflussten UN, abseits von Öffentlichkeit und Parlamenten gekungelt wird, um die Digitalisierung zu fördern und alle Menschen – ob sie wollen oder nicht – zur umfassenden Nutzung digitaler Geräte und Programme zu bringen, wundert man sich nicht mehr, warum unsere Bundesregierung mit so viel Engagement die Bürger einem Digitalzwang unterwirft. Sei es durch Abschaffung der Möglichkeiten, bar zu bezahlen, sei es über das Staatsunternehmen Bahn oder die halbstaatliche DHL oder die willkürliche Verknüpfung von staatlichen Wohltaten wie Deutschlandticket, Kulturgutschein für 18-jährige und Energieeinmalzahlung für Studenten mit der Nutzung eines Smartphones. So holt sich unsere Regierung Fleißkärtchen bei der internationalen Evaluierung der Fortschritte bei der Digitalisierung..."

Wer jetzt noch argumentiert, unsere Stimme zähle in dieser Republik, hat sich längst ins Absurdistan integriert.

Gruß
stocksorcerer

Wieso? Die Menschen stören sich doch nicht daran

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Montag, 09.09.2024, 15:46 vor 9 Tagen @ stocksorcerer 2027 Views

Gemach, gemach, unsere Wählerstimmen zählen doch! Die beiden letzten Wahlen in Sachsen und Thüringen haben es doch gezeigt. Nach wie vor ist eine Mehrheit mit dem, was die Politik in diesem Land abliefert, im Großen und Ganzen zufrieden. Warum sonst sollte man den üblichen Verdächtigen seine Stimme geben?

Die Mehrheit findet alles Digitale total klasse und das zeigt sie doch jeden Tag auf's Neue. Im Supermarkt vor mir an der Kasse zahlen gleich mehrere Kunden hintereinander Kleinstbeträge unter fünf Euro mit Karte, manche zücken sogar ihr Smartphone, bis der Kassierer sie darauf aufmerksam macht, dass sie eine EC-Karte nehmen müssen.

Sollte ein Sozialkreditsystem nach chinesischem Vorbild bei uns eingeführt werden, wäre eine Mehrheit mit Sicherheit dafür. Viele schlafen doch schon mit ihrem Phone unter dem Kopfkissen.

Nee, nee, die ganzen Vorgänge auf dem Weg in die digitale Versklavung ist der Mehrheit vollkommen schnuppe!

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

...weil sie doof wie Scheiße sind!

stocksorcerer @, Montag, 09.09.2024, 18:20 vor 9 Tagen @ Otto Lidenbrock 1763 Views

Ignorant bis zur Hutschnur. Geh mal raus und frage in einem Wartezimmer oder auf der Straße oder (besser nicht) im Kundenkontakt, was CBDC ist. Sie haben keine Ahnung. 90%+ noch nie gehört, wenn du Glück hast, dann nickt einer, wenn Du gigitales Zentralbankgeld sagst, aber du merkst einen Moment später, dass die Person damit trotzdem rein gar nichts anfangen kann. Programmierbar? Hä?

Das Schlimme aber ist, sie interessiert es nicht. Sie werden nicht mal neugierig!

Das gilt für alle Kriegsschauplätze der zentralen Bereiche des Lebens, die eine Rolle spielen zur Unterwerfung des Individuums unter KONTROLLE bzw. unter bedingungslose Kapitulation auf dem Highway in den neuen Feudalismus.

Ich bin froh, wenn ich mich mal mit einer Person unterhalten kann, die wenigstens offen dafür ist mir zuzuhören ohne mit den Augen zu rollen. Geschieht sehr selten. Kürzlich hatte ich mal das Glück, auf meiner Fahrradstrecke bei einem anderen Radfahrer, der ebenfalls Pause machte, Interesse zu wecken für Michael Nehls´ "Das indoktrinierte Gehirn".

Am Ende will ich von mir sagen können, ich habe probiert was ich konnte. Im Prinzip aber zählt wieder bloß die Familie. So ist das wohl, solange man sich das nicht auch noch nehmen lässt vom "Staat" und den Verbrechern im Hintergrund.

Hier noch ein Link zu Jemandem, den ich mir gerne reinpfeife. Vielleicht kennt der eine oder andere ihn schon.

https://www.youtube.com/watch?v=ZFnl6hh1phg

Lieben Gruß
stocksorcerer

Es gibt einen Unterschied zwischen Zwang und bequemer Nutzung

Martin @, Montag, 09.09.2024, 21:16 vor 9 Tagen @ Otto Lidenbrock 1204 Views

Selbstverständlich nutzen viele Leute digitale Bezahlmethoden, viele aber auch nicht. Jeder kann das nach Gusto entscheiden. Das ist aber keine Einladung an den Staat, Zwang anzuwenden.

Sicher machen sich die wenigsten Leute Gedanken um mögliche systemische Folgen, deshalb gibt es ja auch einen Norbert Häring. Vielleicht sollte er darauf aufmerksam machen, dass korrupte EU-Parlamentarier ihre Hunderttausende an Schmiergeld noch immer bar im Koffer aufbewahren, und dass die genau wissen warum.

Es wird keine vollkomene Digitalisierung und Überwachung nach chinesischem Modell geben

KiS @, CGN, Montag, 09.09.2024, 23:25 vor 9 Tagen @ Martin 1505 Views

Dazu braucht man die Infrastruktur, Know-How und ständig verfügbare Energie, neben einer Bevölkerung, die das mitmacht. Das ist alles in Almanistan nicht gegeben
Die Infrastruktur ist nicht ausgebaut, kennt jeder mit Funkloch und Internetabbrüchen.
Knwo-How, in Form von Fach- und Arbeitskräften ist Mangelware.
Energie fehlt, ständig fahren irgendwelche Werke ihre Produktion runter (jedenfalls die noch übrig gebliebenen).
Bei der Bevölkerung möchte ich gerne sehen, wie man arabische Sand- und Wüstenmenschen den Zwang zu Apps näherbringt, die bereits gebildeten Parallelstrukturen wird man nicht mehr aufbrechen können.
Es wird vielleicht irgendwelche kleine Insellösungen und Vorzeigeprojekte geben in Ghettos wie Berlin, Stuttgart, Köln wo sich paar Grünjüngline und Omas-gegen-Realität tummeln aber das war es dann auch, mehr wird nicht passieren.
Bis dahin bricht die nächste Autobahnbrücke weg und geht dem nächsten Stadt/Kreis das Geld aus, wie in Wörth/Regensburg (kein Geld mehr für Benzin für's THW und angeblich auch Feuerwehr) oder in Bremen dem Jobcenter.

Also realistisch bleiben.

--
Guter Geschmack ist der Feind der Kreativität
(Pablo Picasso)

NIEMAND stört sich daran.

SevenSamurai @, Montag, 09.09.2024, 16:14 vor 9 Tagen @ stocksorcerer 2125 Views

Leider.

Ein Beispiel ist der Paketdienst DHL.

Da werden Pakete nicht nach Hause gebracht, sondern in diese gelben Packstationen.

Und wie bekommt man das Paket.

NUR MIT einem modernen Smartphone auf dem die DHL-Software installiert ist.

Reaktion der Menschen:

GLEICH NULL.

Die angebliche Neuzustellung

https://digitalcourage.de/blog/2023/dhl-will-kundschaft-dummhalten

funktioniert nicht. Weiss ich aus eigener leidvoller Erfahrung.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

DHL sind die Besten

Martin @, Montag, 09.09.2024, 21:22 vor 9 Tagen @ SevenSamurai 1676 Views

Der konsequente Einsatz der Digitalisierung spart Kosten. Ich bekomme immer nach Hause geliefert und weiß, wie ich die Annahme organisieren kann. Was gibt es daran auszusetzen? Und darüber meckern, dass Nachlieferungen nicht stark unterstützt werden, ist egoistisch. Das bezahlen am Schluss alle Kunden.

Der Vertragsentwurf in deutscher Übersetzung (Teil1):

FredMeyer @, Südrand der Heide, Montag, 09.09.2024, 17:20 vor 9 Tagen @ stocksorcerer 1810 Views

GDC Rev 3 - Entwurf des Verfahrens der stillschweigenden Zustimmung 11. Juli 2024

1. Digitale Technologien sind dabei, unsere Welt dramatisch zu verändern. Sie bieten ein immenses Potenzial an Vorteilen für das Wohlergehen und den Fortschritt von Menschen, Gesellschaften und für unseren Planeten. Sie versprechen, die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu beschleunigen.
2. Wir können dies nur durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit erreichen, die alle digitalen Klüfte zwischen und innerhalb von Ländern überwindet. Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die diese Klüfte für viele Länder darstellen, insbesondere für Entwicklungsländer, die dringende Entwicklungsbedürfnisse und begrenzte Ressourcen haben.
3. Wir sind uns bewußt, daß das Tempo und die Macht der neuen Technologien neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken für die Menschheit schaffen, von denen einige noch nicht vollständig bekannt sind. Wir sind uns der Notwendigkeit bewußt, die Risiken zu ermitteln und zu mindern und die Kontrolle der Technologie durch den Menschen in einer Weise zu gewährleisten, die eine nachhaltige Entwicklung und die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte fördert.
4. Unser Ziel ist eine inklusive, offene, nachhaltige, faire, sichere und geschützte digitale Zukunft für alle. Dieser Globale Digitale Pakt legt die Ziele, Grundsätze, Verpflichtungen und Maßnahmen fest, die wir zur Erreichung dieses Ziels im nichtmilitärischen Bereich eingehen.
5. Wir haben ein starkes Fundament, auf dem wir aufbauen können. Unsere digitale Zusammenarbeit stützt sich auf das Völkerrecht, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, der internationalen Menschenrechtsnormen und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Wir bleiben den Ergebnissen des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS) verpflichtet, die in der Genfer Grundsatzerklärung und dem Aktionsplan sowie in der Tunis-Agenda für die Informationsgesellschaft zum Ausdruck kommen. Die Vereinten Nationen bieten eine entscheidende Plattform für die globale digitale Zusammenarbeit, die wir brauchen, und wir werden die bestehenden Prozesse dafür nutzen.
6. Unsere Zusammenarbeit muss flexibel und anpassungsfähig an die sich rasch verändernde digitale Landschaft sein. Als Regierungen werden wir in Zusammenarbeit und Partnerschaft mit dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen, der technischen und akademischen Gemeinschaft und allen anderen Akteuren im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten an der Verwirklichung der von uns angestrebten digitalen Zukunft arbeiten.

Zielsetzungen
7. Um unser Ziel zu erreichen, werden wir die folgenden Punkte verfolgen:
(1) Überwindung aller digitalen Klüfte und Beschleunigung der Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung;
(2) Ausweitung der Einbeziehung in die digitale Wirtschaft und der Vorteile, die sich daraus für alle ergeben;
(3) Förderung eines inklusiven, offenen, sicheren und geschützten digitalen Raums, der die Menschenrechte achtet, schützt und fördert;
(4) Förderung verantwortungsvoller, gerechter und interoperabler Konzepte für die Datenverwaltung;
(5) Verbesserung der internationalen Governance der künstlichen Intelligenz zum Wohle der Menschheit.

Grundsätze
8. Unsere digitale Zusammenarbeit wird von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und den folgenden übergreifenden und sich gegenseitig verstärkenden Grundsätzen geleitet werden:
(a) Die umfassende Beteiligung aller Staaten und anderer Akteure ist der Eckpfeiler dieses Pakts. Unsere Zusammenarbeit wird die digitale Kluft innerhalb und zwischen den Staaten schließen und ein gerechtes digitales Umfeld für alle fördern;
(b) Dieser Pakt ist entwicklungsorientiert und in der Agenda 2030 verankert. Durch unsere Zusammenarbeit werden wir Technologien nutzen, um den Fortschritt zu beschleunigen, die Armut zu beseitigen und niemanden zurückzulassen. Dazu gehören gezielte Anstrengungen, um die Bedürfnisse der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer und der kleinen Inselstaaten, sowie die besonderen Herausforderungen, mit denen Länder mit mittlerem Einkommen konfrontiert sind, anzugehen;
(c) Dieser Pakt ist im Völkerrecht, einschließlich der internationalen Menschenrechtsnormen, verankert. Alle Menschenrechte, einschließlich der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie der Grundfreiheiten, müssen online und offline geachtet, geschützt und gefördert werden. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit werden wir die digitalen Technologien nutzen, um alle Menschenrechte, einschließlich der Rechte des Kindes, der Rechte von Menschen mit Behinderungen und des Rechts auf Entwicklung, zu fördern;
(d) Die Gleichstellung der Geschlechter und die Befähigung aller Frauen und Mädchen sowie ihre uneingeschränkte, gleichberechtigte und sinnvolle Teilhabe am digitalen Raum sind von wesentlicher Bedeutung für die Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Durch unsere Zusammenarbeit werden alle Frauen und Mädchen gestärkt, die Führungsrolle von Frauen gefördert, eine geschlechtsspezifische Perspektive durchgängig berücksichtigt und alle Formen von Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die durch den Einsatz von Technologie entsteht oder verstärkt wird, bekämpft und beseitigt;
(e) Digitale Technologien erschließen neue Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit. Die Infrastruktur, die für die Bereitstellung digitaler Waren und Dienstleistungen erforderlich ist, verbraucht derzeit erhebliche Ressourcen und verursacht erhebliche Kohlenstoffemissionen sowie Elektroschrott. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit werden wir digitale Technologien nutzen, um ökologische Herausforderungen zu lösen und gleichzeitig ihre negativen Umweltauswirkungen zu minimieren;
(f) Eine gerechte und sinnvolle Einbeziehung in die digitale Wirtschaft setzt voraus, dass die bestehenden Konzentrationen von technologischen Kapazitäten und Marktmacht angegangen werden. Unsere Zusammenarbeit wird darauf abzielen, sicherzustellen, dass die Vorteile der digitalen Zusammenarbeit gerecht verteilt werden und bestehende Ungleichheiten nicht verschärfen oder die vollständige Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung behindern;
(g) Zugängliche und erschwingliche Daten sowie digitale Technologien und Dienste sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass jeder Mensch uneingeschränkt an der digitalen Welt teilhaben kann. Unsere Zusammenarbeit wird die digitale Zugänglichkeit für alle fördern und die sprachliche und kulturelle Vielfalt im digitalen Raum unterstützen;
(h) Digitale Systeme, die Kommunikation und Austausch ermöglichen, sind entscheidende Katalysatoren für die Entwicklung. Unsere Zusammenarbeit wird die Interoperabilität zwischen digitalen Systemen und kompatible Governance-Konzepte fördern;
(i) Sichere und vertrauenswürdige neue Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI), bieten neue Möglichkeiten, die Entwicklung zu beschleunigen. Unsere Zusammenarbeit wird einen verantwortungsvollen, rechenschaftspflichtigen, transparenten und auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für den Lebenszyklus digitaler und neu entstehender Technologien fördern, der die Phasen der Vorplanung, des Entwurfs, der Entwicklung, der Bewertung, der Erprobung, des Einsatzes, der Nutzung, des Verkaufs, der Beschaffung, des Betriebs und der Stilllegung umfasst, wobei eine wirksame menschliche Aufsicht gewährleistet ist.
(j) Kreativität und Wettbewerb treiben den digitalen Fortschritt voran. Unsere Zusammenarbeit wird die Innovation und das Potenzial von Gesellschaften und Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Herkunft, fördern, damit sie die Vorteile der Digitalisierung nutzen und in der digitalen Wirtschaft gedeihen können;
(k) Regierungen, der Privatsektor, die Zivilgesellschaft, die Fachwelt, die Wissenschaft sowie internationale und regionale Organisationen haben Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Förderung einer inklusiven, offenen, sicheren und geschützten digitalen Zukunft. Unsere Zusammenarbeit wird auf mehrere Interessengruppen ausgerichtet sein und die Beiträge aller nutzen;
(l) Wir werden die Partnerschaften ausbauen, um sicherzustellen, dass den Entwicklungsländern die erforderlichen Mittel zur Umsetzung zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der Mobilisierung von Finanzmitteln, des Aufbaus von Kapazitäten und des Technologietransfers zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen;
(m) Die digitale Welt entwickelt sich rasant weiter. Unsere Zusammenarbeit muss zukunftsorientiert und in der Lage sein, neu entstehende Technologien zu erkennen, zu antizipieren, zu bewerten, zu überwachen und sich an sie anzupassen, damit wir Chancen nutzen und auf neue und entstehende Risiken und Herausforderungen reagieren können. Selbstverpflichtungen und Maßnahmen

9. Wir verpflichten uns, sinnvolle und messbare Maßnahmen zu ergreifen, um unsere Ziele zu erreichen.
Zielsetzung 1. Überwindung aller digitalen Klüfte und Beschleunigung des Fortschritts bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung Konnektivität

10. Wir erkennen die zentrale Rolle einer universellen und sinnvollen Konnektivität und eines erschwinglichen Zugangs an, wenn es darum geht, das volle Potenzial digitaler und neu entstehender Technologien zu erschließen. Wir verpflichten uns, alle Menschen an das Internet anzuschließen. Wir sind uns bewusst, dass dies starke Partnerschaften und verstärkte finanzielle Investitionen in den Entwicklungsländern seitens der Regierungen und anderer Interessengruppen, insbesondere des Privatsektors, erfordert. Wir bekräftigen die wichtige Rolle der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) bei der Förderung einer universellen und sinnvollen Konnektivität. Wir erkennen an, daß innovative Lösungen dazu beitragen können, unter anderem unterversorgte, abgelegene und ländliche Gebiete mit Hochgeschwindigkeitsanschlüssen zu versorgen.

11. Wir verpflichten uns, bis 2030:
(a) Zielvorgaben, Indikatoren und Messgrößen für eine universelle, sinnvolle und erschwingliche Konnektivität zu entwickeln und zu stärken und dabei auf bestehenden Arbeiten aufzubauen und diese in internationale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien zu integrieren (SDG 9);
(b) Entwicklung innovativer und gemischter Finanzierungsmechanismen und Anreize, auch in Zusammenarbeit mit Regierungen, multilateralen Entwicklungsbanken, einschlägigen internationalen Organisationen und dem Privatsektor, um die verbleibenden 2,6 Milliarden Menschen an das Internet anzuschließen und die Qualität und Erschwinglichkeit der Konnektivität zu verbessern. Wir streben an, dass die Einstiegskosten für Breitbandanschlüsse für den größten Teil der Bevölkerung zugänglich sind (SDGs 1 und 9);
(c) Investitionen in eine belastbare digitale Infrastruktur, einschließlich Satelliten und Gemeinschaftsnetze, die eine sichere Netzabdeckung für alle Gebiete, auch für ländliche, abgelegene und schwer zugängliche Gebiete, bietet, und vorrangiger Zugang zu Satellitenumlaufbahnen, wobei die Bedürfnisse der Entwicklungsländer berücksichtigt werden. Wir werden einen universellen Zugang mit ausreichender Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit anstreben, um eine sinnvolle Nutzung des Internets zu ermöglichen (SDGs 9 und 11);
(d) alle Schulen und Krankenhäuser kartografisch erfassen und an das Internet anschließen, aufbauend auf der Giga-Initiative von ITU und UNICEF, und die telemedizinischen Dienste und Fähigkeiten verbessern (SDGs 3 und 4);
(e) die ökologische Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus digitaler Technologien fördern, einschließlich kontextspezifischer Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, und darauf hinwirken, dass digitale Infrastrukturen und Geräte nachhaltig für die Abschwächung des Klimawandels und die Anpassung an diesen konzipiert werden (SDGs 4, 6, 7, 8, 11, 12, 13 und 14);
(f) bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler und lokaler Strategien für die digitale Konnektivität die Bedürfnisse von Menschen in prekären Situationen und von Menschen in unterversorgten, ländlichen und abgelegenen Gebieten berücksichtigen (SDGs 10 und 11);
(g) eine geschlechtsspezifische Perspektive in Strategien für die digitale Konnektivität einbeziehen, um strukturelle und systematische Hindernisse für eine sinnvolle, sichere und erschwingliche digitale Konnektivität für alle Frauen und Mädchen zu beseitigen (SDG 5).

Digitale Kompetenz, Fähigkeiten und Kapazitäten

12. Um die Vorteile der digitalen Konnektivität in vollem Umfang nutzen zu können, müssen wir sicherstellen, dass die Menschen das Internet sinnvoll und sicher nutzen und sich sicher im digitalen Raum bewegen können. Wir erkennen die Bedeutung digitaler Fähigkeiten und eines lebenslangen Zugangs zu digitalen Lernmöglichkeiten an, wobei die spezifischen sozialen, kulturellen und sprachlichen Bedürfnisse jeder Gesellschaft und von Menschen aller Altersgruppen und Hintergründe zu berücksichtigen sind. Wir sind uns der Notwendigkeit bewusst, die internationale Zusammenarbeit und die Finanzierung für den Aufbau digitaler Kapazitäten in den Entwicklungsländern zu verstärken und die Entwicklung lokaler Inhalte und Inhalte, die für die lokalen Gegebenheiten relevant sind, online zu unterstützen und Talente zu binden.

13. Wir verpflichten uns, bis 2030:
(a) nationale Strategien für digitale Kompetenzen zu entwickeln und zu unterstützen, die Lehrpläne für die Lehrerausbildung und den Unterricht anzupassen und Programme für die Erwachsenenbildung für das digitale Zeitalter vorzusehen. Unser Ziel ist es, so vielen Menschen wie möglich grundlegende digitale Kompetenzen zu vermitteln und gleichzeitig mittlere und fortgeschrittene digitale Kompetenzen zu fördern (SDGs 4 und 5);
(b) die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von digitalen Technologieplattformen, Diensten, Software und Lehrplänen in verschiedenen Sprachen und Formaten zu verbessern (SDGs 4 und 10);
(c) den Kapazitätsaufbau für Frauen und Mädchen, Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Migranten, indigene Völker und Menschen in prekären Situationen gezielt und maßgeschneidert gestalten und ihre sinnvolle Beteiligung an der Gestaltung und Umsetzung von Programmen sicherstellen (SDGs 5 & 10);
(d) nationale Erhebungen zur digitalen Inklusion mit nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Ethnie, Migrationsstatus, Behinderung und geografischem Standort aufgeschlüsselten Daten und anderen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen entwickeln und durchführen, um Lernlücken zu ermitteln und Prioritäten in spezifischen Kontexten zu setzen (SDGs 5 & 10).
(e) Prioritäten und Zielvorgaben für die Entwicklung digitaler Kompetenzen von öffentlichen Bediensteten und Institutionen festlegen, um Strategien und Politiken für inklusive, sichere und nutzerzentrierte digitale öffentliche Dienste zu erlassen, zu entwickeln und umzusetzen, einschließlich der Entwicklung von Fähigkeiten und Kapazitäten zur Gewährleistung des sicheren und belastbaren Betriebs digitaler Systeme, Netze und Daten (SDG 16);
(f) Entwicklung von beruflicher Weiterbildung und Umschulung für Arbeitnehmer in Berufen, die von der Digitalisierung und Automatisierung betroffen sind, um mögliche negative Folgen für die Belegschaften abzumildern und menschenwürdige Arbeit zu fördern (SDG 8);
(g) Entwicklung interoperabler digitaler Kompetenzrahmen und Ausbildungsstandards, um die Bündelung von Ausbildungsressourcen, die Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus und dessen kontinuierliche Anpassung an den raschen technologischen Wandel sowie die Verhinderung der Abwanderung von Fachkräften zu erleichtern (SDGs 4 und 17);
(h) Unterstützung der Bemühungen, Möglichkeiten für eine hochwertige und integrative Bildung und Forschung in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik zu schaffen und die Beteiligung von Frauen und Mädchen in allen Rollen und auf allen Ebenen zu fördern (SDG 4). Digitale öffentliche Güter und digitale öffentliche Infrastruktur

14. Wir erkennen an, dass digitale öffentliche Güter, zu denen unter anderem offene Daten und quelloffene Software, Plattformen, KI-Modelle, Standards und Inhalte gehören, die frei genutzt und angepasst werden können, Gesellschaften und Einzelpersonen in die Lage versetzen, digitale Technologien auf ihre Entwicklungsbedürfnisse auszurichten, und die digitale Zusammenarbeit und Investitionen erleichtern können.
15. Eine robuste, sichere, integrative und interoperable digitale öffentliche Infrastruktur hat das Potenzial, Dienste in großem Umfang bereitzustellen und die sozialen und wirtschaftlichen Chancen für alle zu verbessern. Wir erkennen an, dass es mehrere Modelle für digitale öffentliche Infrastrukturen gibt und dass jede Gesellschaft entsprechend ihren spezifischen Prioritäten und Bedürfnissen gemeinsame digitale Systeme entwickeln und nutzen wird. Transparente, sichere digitale Systeme und nutzerorientierte Sicherheitsvorkehrungen können das öffentliche Vertrauen und die Nutzung digitaler Dienste fördern.
16. Wir betrachten solche digitalen öffentlichen Güter und digitale öffentliche Infrastrukturen als wichtige Triebkräfte für eine integrative digitale Transformation und Innovation. Wir erkennen die Notwendigkeit an, die Investitionen in ihre erfolgreiche Entwicklung unter Beteiligung aller Akteure zu erhöhen.
17. Wir verpflichten uns, bis 2030:
(a) durch die Zusammenarbeit mehrerer Interessengruppen sichere und quelloffene Software, Plattformen, Daten, KI-Systeme und Standards zu entwickeln, zu verbreiten und zu pflegen, die der gesamten Gesellschaft zugutekommen (SDGs 8, 9 und 10);
(b) Förderung der Annahme offener Standards und der Interoperabilität, um die Nutzung digitaler öffentlicher Güter über verschiedene Plattformen und Systeme hinweg zu erleichtern (alle SDGs);
(c) eine Reihe von Schutzmaßnahmen für integrative, verantwortungsvolle, sichere und nutzerorientierte digitale öffentliche Infrastrukturen entwickeln und beschließen, die in unterschiedlichen Kontexten umgesetzt werden können (SDG 16);
(d) Austausch und Veröffentlichung von bewährten Praktiken und Anwendungsbeispielen für digitale öffentliche Infrastrukturen zur Information von Regierungen, des Privatsektors und anderer Interessengruppen, aufbauend auf bestehenden UN- und anderen Repositorien (SDGs 16 und 17);
(e) Erhöhung der Investitionen und Finanzierung für die Entwicklung digitaler öffentlicher Güter und digitaler öffentlicher Infrastrukturen, insbesondere in Entwicklungsländern (SDG 17);
(f) Förderung der Bildung von Partnerschaften, die Regierungen, den Privatsektor, die Zivilgesellschaft, technische, akademische und regulatorische Gemeinschaften sowie internationale und regionale Organisationen zusammenbringen, um Initiativen zu entwerfen, zu starten und zu unterstützen, die digitale öffentliche Güter und digitale öffentliche Infrastrukturen nutzen, um Lösungen für die Ziele für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben (SDG 17).

Zielsetzung 2. Ausweitung der Einbeziehung in die digitale Wirtschaft und der Vorteile für alle

18. Wir erkennen an, dass ein gerechter und erschwinglicher Zugang zu digitalen Technologien das Potenzial der digitalen Wirtschaft für jede Gesellschaft freisetzen kann. Wir erkennen an, dass der digitale Zugang Möglichkeiten für den Erwerb und die Entwicklung von Wissen, Forschung und Kapazitäten sowie für den Technologietransfer zu gegenseitig vereinbarten Bedingungen umfasst.
19. Die Förderung der digitalen Integration erfordert ein günstiges Umfeld, das politische, rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen umfasst, die Innovationen unterstützen, Verbraucherrechte schützen, digitale Talente und Fähigkeiten fördern, den fairen Wettbewerb und das digitale Unternehmertum unterstützen und das Vertrauen der Verbraucher in die digitale Wirtschaft stärken. Ein solches Umfeld auf internationaler und nationaler Ebene beschleunigt die digitale Transformation, unterstützt Investitionen und den Transfer digitaler Technologien zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen in Entwicklungsländer.
20. Wir sind der Auffassung, dass robuste Normen und Kapazitäten zur Gewährleistung des sicheren und widerstandsfähigen Funktionierens digitaler Systeme, Netze und Daten auch für die Erleichterung kommerzieller Transaktionen und die Schaffung sicherer und vertrauenswürdiger Online-Umgebungen von wesentlicher Bedeutung sind.

21. Wir verpflichten uns bis 2030 zu:
(a) ein offenes, faires, inklusives und diskriminierungsfreies digitales Umfeld für alle zu fördern, das Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zur digitalen Wirtschaft und den Wettbewerb darin ermöglicht (SDG 9);
(b) Unterstützung internationaler, regionaler und nationaler Bemühungen zur Entwicklung eines günstigen Umfelds für die digitale Transformation, einschließlich vorhersehbarer und transparenter politischer, rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen und des Austauschs bewährter Verfahren (SDGs 10 und 16);
(c) Durchführung nationaler und regionaler Bewertungen, um Maßnahmen zur Behebung von Lücken und Bedürfnissen im Bereich der digitalen Transformation zu entwickeln und die Erhebung und Nutzung von Daten für die Entscheidungsfindung zu verbessern (alle SDGs);
(d) alle Akteure auffordern, den Entwicklungsländern auf Wunsch technische Hilfe zu leisten, die mit den nationalen Strategien und Prioritäten für die digitale Transformation im Einklang steht (SDGs 17);
(e) stabile und widerstandsfähige Lieferketten für globale digitale Produkte und Dienstleistungen aufrechterhalten (SDGs 8 und 9)
(f) Förderung von Initiativen zum Wissensaustausch und Technologietransfer zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen (SDG 17);
(g) Förderung der Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation, auch zwischen Universitäten, Forschungsinstituten und dem Privatsektor, um die Entwicklung von digitalem Wissen und den Zugang zu Forschungskapazitäten zu beschleunigen (SDG 17);
(h) Austausch von Wissen und bewährten Verfahren im Bereich des digitalen Unternehmertums zur Unterstützung von Innovationsprogrammen und lokalen technologischen Lösungen in Entwicklungsländern (SDG 9);
(i) Förderung von Innovation und Unternehmertum, auch unter Frauen, Jugendlichen und anderen unterrepräsentierten Unternehmern, mit dem Ziel, die Zahl der digitalen Start-ups sowie der Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen in den Entwicklungsländern zu erhöhen und ihren Zugang zu den Märkten durch den Einsatz digitaler Technologien zu erleichtern (SDGs 8 und 9);
(j) Förderung des Aufbaus von Kapazitäten zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Betriebs digitaler Systeme, Netze und Daten im Rahmen der digitalen Transformation (SDG 9). Zielsetzung 3. Förderung eines inklusiven, offenen, sicheren und geschützten digitalen Raums, der die Menschenrechte achtet, schützt und fördert

Menschenrechte

22. Wir verpflichten uns, die Menschenrechte im digitalen Raum zu achten, zu schützen und zu fördern. Wir werden die internationalen Menschenrechtsgesetze während des gesamten Lebenszyklus digitaler und neu entstehender Technologien einhalten, damit die Nutzer sicher von digitalen Technologien profitieren können und vor Verletzungen, Missbrauch und allen Formen der Diskriminierung geschützt sind. Wir erkennen die Verantwortung aller Beteiligten in diesem Bestreben an und rufen auch den privaten Sektor auf, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte anzuwenden.
23. Wir verpflichten uns zu:
(a) sicherzustellen, dass die Entwicklung und Umsetzung nationaler Rechtsvorschriften, die für digitale Technologien relevant sind, im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen, einschließlich der internationalen Menschenrechtsnormen (alle SDGs), stehen
(b) geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich aus der Nutzung digitaler und neu entstehender Technologien ergeben, zu verhindern und zu beheben, und den Einzelnen vor Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch im digitalen Raum zu schützen, unter anderem durch eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und die Einrichtung wirksamer Aufsichts- und Rechtsbehelfsmechanismen (alle SDGs);
(c) Stärkung des rechtlichen und politischen Rahmens zum Schutz der Rechte des Kindes im digitalen Raum im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften, einschließlich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (alle SDGs);
(d) keine Beschränkungen des freien Informations- und Ideenflusses einführen, die mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen unvereinbar sind (alle SDGs).
24. Wir erkennen die laufenden Bemühungen des OHCHR an, Regierungen, dem Privatsektor und anderen Akteuren auf Anfrage und im Rahmen vorhandener und freiwilliger Ressourcen durch einen Beratungsdienst zu Menschenrechten im digitalen Raum fachliche Beratung und praktische Anleitung zu Menschenrechts- und Technologiefragen zu geben.
25. Wir appellieren an:
(a) Unternehmen und Entwickler digitaler Technologien, die internationalen Menschenrechte und Grundsätze zu achten, unter anderem durch die Anwendung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und Folgenabschätzungen während des gesamten Lebenszyklus der Technologie (alle SDGs);
(b) Digitaltechnologieunternehmen, Entwickler und Social-Media-Plattformen, die Menschenrechte im Internet zu achten, Rechenschaft abzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße abzumildern und zu verhindern, und Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und anderen einschlägigen Rahmenwerken zu gewähren (SDGs 5, 10 und 16).

Internet-Verwaltung

26. Wir erkennen an, dass das Internet eine entscheidende globale Einrichtung für eine inklusive und gerechte digitale Transformation ist. Damit alle davon profitieren können, muss es offen, global, interoperabel, stabil und sicher sein.
27. Wir erkennen an, dass die Verwaltung des Internet ihrem Wesen nach global bleiben muss, wobei Regierungen, der Privatsektor, die Zivilgesellschaft, internationale Organisationen, technische und akademische Kreise sowie alle anderen maßgeblichen Akteure im Einklang mit ihren jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten in vollem Umfang einbezogen werden müssen. Wir bekräftigen die Rolle des Internet-Verwaltungsforums (IGF) als wichtigste Multistakeholder-Plattform für die Erörterung von Fragen der Internet-Verwaltung.
28. Wir verpflichten uns zu:
(a) ein offenes, globales, interoperables und zuverlässiges Internet zu fördern und konkrete Schritte zu unternehmen, um ein sicheres, geschütztes und förderliches Online-Umfeld für alle zu erhalten (SDG 9);
(b) das IGF aufrechtzuerhalten und zu unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung freiwilliger Finanzmittel, und uns weiterhin um eine breitere Beteiligung aller Interessengruppen zu bemühen (SDG 9 und 10);
(c) die internationale Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten fördern, um die Risiken einer Fragmentierung des Internets zu verhindern, zu erkennen und rechtzeitig zu bekämpfen (SDG 16);
(d) von Internetabschaltungen und Maßnahmen, die auf den Internetzugang abzielen, absehen und sicherstellen, dass alle Einschränkungen des Zugangs zu Internetdiensten und der Meinungsfreiheit im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, einschließlich der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung (SDG 16).

--
Fred

Der Vertragsentwurf in deutscher Übersetzung (Teil2):

FredMeyer @, Südrand der Heide, Montag, 09.09.2024, 17:21 vor 9 Tagen @ FredMeyer 1259 Views

Digitales Vertrauen und Sicherheit

29. Wir müssen dringend gegen alle Formen von Gewalt vorgehen, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die durch den Einsatz von Technologie entsteht oder verstärkt wird, sowie gegen alle Formen von Hassreden und Diskriminierung, Falsch- und Desinformation, Cybermobbing und sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern. Wir werden robuste Risikominderungs- und Abhilfemaßnahmen einführen und beibehalten, die auch die Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäußerung schützen.
30. Wir verpflichten uns, bis 2030:
(a) einen sicheren Online-Raum für alle Nutzer zu schaffen, der ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlergehen gewährleistet, indem wir gemeinsame Standards, Leitlinien und Maßnahmen der Branche festlegen und annehmen, die mit dem Völkerrecht in Einklang stehen, sichere zivilgesellschaftliche Räume fördern und gegen Inhalte auf digitalen Plattformen vorgehen, die Menschen Schaden zufügen, wobei wir die laufenden Arbeiten von UN-Einrichtungen, regionalen Organisationen und Multi-Stakeholder-Initiativen berücksichtigen (SDGs 3, 5, 9, 10, 16 und 17);
(b) die Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien und Standards für die Sicherheit von Kindern im Internet im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, zu priorisieren (SDGs 3, 5 und 10);
(c) eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen nationalen Institutionen für Online-Sicherheit einrichten, um bewährte Verfahren auszutauschen und ein gemeinsames Verständnis von Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, der Meinungsfreiheit und des Zugangs zu Informationen zu entwickeln und gleichzeitig Schäden zu bekämpfen (SDG 17);
(d) Sicherstellen, dass die Gesetze und Vorschriften für den Einsatz von Technologien in Bereichen wie Überwachung und Verschlüsselung mit dem Völkerrecht in Einklang stehen (SDGs 10 und 16);
(e) in Absprache mit allen relevanten Akteuren wirksame Methoden zur Messung, Überwachung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die durch den Einsatz von Technologie entsteht oder verstärkt wird, entwickeln (SDG 5);
(f) Überwachung und Überprüfung der Strategien und Praktiken digitaler Plattformen zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die durch den Einsatz von Technologie entstehen oder verstärkt werden (SDG 3).
31. Wir fordern außerdem dringend:
(a) fordern wir Unternehmen und Entwickler digitaler Technologien auf, sich mit Nutzern aller Hintergründe und Fähigkeiten zu befassen, um ihre Perspektiven und Bedürfnisse in den Lebenszyklus digitaler Technologien einzubeziehen (SDGs 5 und 10);
(b) Aufforderung an Unternehmen und Entwickler digitaler Technologien, in Absprache mit Regierungen und anderen Stakeholdern gemeinsam einen Rahmen für die Rechenschaftspflicht der Branche zu entwickeln, der die Transparenz ihrer Systeme und Prozesse erhöht, Verantwortlichkeiten festlegt und zu Standards sowie zu überprüfbaren öffentlichen Berichten verpflichtet (SDGs 9 und 17);
(c) Aufforderung an die Unternehmen der digitalen Technologie und an die Plattformen der sozialen Medien, ihren Nutzern Schulungsmaterial zur Online-Sicherheit und Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche (SDG 3);
(d) Aufforderung an Social-Media-Plattformen, sichere und zugängliche Meldemechanismen für Nutzer und ihre Fürsprecher einzurichten, um potenzielle Richtlinienverstöße zu melden, einschließlich spezieller Meldemechanismen für Kinder und Menschen mit Behinderungen (SDG 3).
32. Der Zugang zu relevanten, verlässlichen und genauen Informationen und Kenntnissen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen inklusiven, offenen, sicheren und geschützten digitalen Raum. Wir erkennen an, dass digitale und neu entstehende Technologien die Manipulation und Beeinflussung von Informationen in einer Weise erleichtern können, die Gesellschaften und Einzelpersonen schadet und sich negativ auf die Wahrnehmung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie auf die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auswirkt.
33. Wir werden zusammenarbeiten, um Informationsintegrität, Toleranz und Respekt im digitalen Raum zu fördern und die Integrität demokratischer Prozesse zu schützen. Wir werden die internationale Zusammenarbeit verstärken, um die Herausforderung von Fehlinformationen, Desinformation und Hassreden im Internet zu bewältigen und die Risiken der Informationsmanipulation im Einklang mit dem Völkerrecht zu mindern.
34. Wir verpflichten uns bis 2030 zu
(a) Lehrpläne für digitale Medien- und Informationskompetenz zu entwerfen und einzuführen, um sicherzustellen, dass alle Nutzer über die Fähigkeiten und das Wissen verfügen, um sicher und kritisch mit Inhalten und Informationsanbietern zu interagieren, und um die Widerstandsfähigkeit gegen die schädlichen Auswirkungen von Falsch- und Desinformation zu stärken (SDG 4);
(b) Förderung vielfältiger und widerstandsfähiger Informationsökosysteme, unter anderem durch die Stärkung unabhängiger und öffentlicher Medien und die Unterstützung von Journalisten und Medienschaffenden (SDGs 9 und 16);
(c) Bereitstellung, Förderung und Erleichterung des Zugangs zu und der Verbreitung von unabhängigen, faktenbasierten, zeitnahen, gezielten, klaren, zugänglichen, mehrsprachigen und wissenschaftlich fundierten Informationen, um Fehlinformationen und Desinformationen entgegenzuwirken (SDGs 3, 4, 9 und 16);
(d) Förderung des Zugangs zu relevanten, zuverlässigen und genauen Informationen in Krisensituationen, um Menschen in gefährdeten Situationen zu schützen und zu stärken (SDG 10);
(e) Förderung der Sammlung von Erkenntnissen über die Auswirkungen von Fehlinformationen und Desinformation auf die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG 17) durch UN-Einrichtungen in Zusammenarbeit mit Regierungen und einschlägigen Akteuren.
35. Wir fordern außerdem dringend:
(a) Wir fordern die Unternehmen der digitalen Technologie und die Social-Media-Plattformen auf, die Transparenz und Rechenschaftspflicht ihrer Systeme, einschließlich der Nutzungsbedingungen, der Algorithmen für die Moderation und Empfehlung von Inhalten und des Umgangs mit den personenbezogenen Daten der Nutzer in den jeweiligen Landessprachen zu verbessern, um die Nutzer in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Zustimmung in Kenntnis der Sachlage zu erteilen oder zu widerrufen (SDGs 9 und 10);
(b) die Plattformen der sozialen Medien auffordern, Forschern Zugang zu Daten zu gewähren und dabei die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, damit eine Evidenzbasis für den Umgang mit Fehlinformationen, Desinformation und Hassreden geschaffen wird, die als Grundlage für politische Maßnahmen, Standards und bewährte Praktiken von Regierungen und Unternehmen dienen kann (SDGs 9, 16 und 17)
(c) die Unternehmen und Entwickler digitaler Technologien auffordern, weiterhin Lösungen zu entwickeln und öffentlich Maßnahmen zu kommunizieren, um potenziellen Schäden, einschließlich Hassreden und Diskriminierung, durch KI-gestützte Inhalte entgegenzuwirken. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einbeziehung von Schutzmaßnahmen in KI-Modell-Trainingsprozesse, die Identifizierung von KI-generiertem Material, die Zertifizierung der Authentizität von Inhalten und Herkunft, Kennzeichnung, Wasserzeichen und andere Techniken (SDGs 10, 16 & 17). Zielsetzung 4. Förderung verantwortungsvoller, gerechter und interoperabler Konzepte für die Datenverwaltung Datenschutz und Sicherheit
36. Wir erkennen an, dass eine verantwortungsvolle und interoperable Datenverwaltung von wesentlicher Bedeutung ist, um Entwicklungsziele voranzubringen, Menschenrechte zu schützen, Innovationen zu fördern und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen. Die zunehmende Erhebung, gemeinsame Nutzung und Verarbeitung von Daten, auch in KI-Systemen, kann die Risiken erhöhen, wenn es keine wirksamen Normen für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gibt.
37. Wir erkennen die dringende Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Daten-Governance unter gleichberechtigter Beteiligung aller Länder an, um das volle Potenzial digitaler und neu entstehender Technologien zu erschließen. Wir sind uns bewusst, dass dies den Aufbau von Kapazitäten in den Entwicklungsländern und die Entwicklung und Umsetzung von Rahmenwerken für die Datenverwaltung auf allen Ebenen erfordert, die den Nutzen der Datennutzung maximieren und gleichzeitig die Privatsphäre schützen und die Daten sichern. Wir rufen das System der Vereinten Nationen auf, eine Rolle bei der Förderung des Aufbaus von Kapazitäten für eine verantwortungsvolle und interoperable Datenverwaltung zu spielen.
38. Wir verpflichten uns, bis 2030:
(a) bei der Entwicklung von Data-Governance-Rahmenwerken auf bestehende internationale und regionale Leitlinien zum Schutz der Privatsphäre zurückzugreifen (alle SDGs);
(b) alle Länder bei der Entwicklung wirksamer und interoperabler nationaler Rahmen für die Datenverwaltung stärker zu unterstützen (alle SDGs);
(c) Einzelpersonen und Gruppen in die Lage versetzen, ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten zu prüfen, zu erteilen und zurückzuziehen, und ihnen die Möglichkeit geben, über die Verwendung dieser Daten zu entscheiden, auch durch gesetzlich vorgeschriebenen Schutz des Datenschutzes und des geistigen Eigentums (SDGs 10 und 16);
(d) Sicherstellen, dass die Praktiken der Datenerhebung, des Datenzugriffs, der gemeinsamen Nutzung, der Übertragung, der Speicherung und der Verarbeitung sicher, geschützt und verhältnismäßig für notwendige, ausdrückliche und rechtmäßige Zwecke sind, in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht (alle SDGs);
(e) Qualifizierte Arbeitskräfte entwickeln, die in der Lage sind, Daten sicher und unter Wahrung der Privatsphäre zu erheben, zu verarbeiten, zu analysieren, zu speichern und zu übermitteln (SDGs 8 und 9).

Datenaustausch und Standards

39. Wir erkennen an, dass Datenunterschiede, einschließlich geschlechtsspezifischer und geografischer Datenlücken, zu einer ungerechten Verteilung von Leistungen, dem Missbrauch und der Fehlinterpretation von Daten und verzerrten Ergebnissen führen können.
40. Wir erkennen an, dass gemeinsame Datenstandards und interoperabler Datenaustausch die Zugänglichkeit und den Austausch von Daten verbessern und dazu beitragen können, Datenlücken zu schließen. Wir werden Initiativen für offene Daten ermöglichen, die von allen Interessengruppen, einschließlich Gemeinschaften und Einzelpersonen, geschaffen und verwaltet werden, um Daten für ihre Entwicklung und ihr Wohlergehen zu nutzen und voranzubringen.
41. Wir verpflichten uns bis 2030 zu Folgendem
(a) Daten- und Metadatenstandards zu entwickeln, die darauf ausgelegt sind, Voreingenommenheit, Diskriminierung oder Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch während des gesamten Lebenszyklus der Daten zu verhindern und zu bekämpfen, unter anderem durch regelmäßige Datenprüfungen (SDGs 3, 5, 10 & 16);
(b) Entwicklung grundlegender Definitionen und Datenklassifizierungen zur Förderung der Interoperabilität und zur Erleichterung des Datenaustauschs (alle SDGs);
(c) Entwicklung gemeinsamer Definitionen und Standards für die Nutzung und Wiederverwendung von Daten zum öffentlichen Nutzen (alle SDGs).

Daten für nachhaltige Entwicklung

42. Wir sind der Auffassung, dass sichere und gesicherte Datensysteme und -kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung sind. Zu geringe Investitionen in öffentliche Datensysteme und statistische Aktivitäten können Fortschritte bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung behindern.
43. Wir erkennen an, dass qualitativ hochwertige Daten für die Verfolgung, Ausrichtung und Beschleunigung der Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie für eine wirksame Reaktion auf Krisen entscheidend sind. Wir verpflichten uns, die internationale Zusammenarbeit zu verstärken, um die derzeitigen gravierenden Lücken bei den Daten für die Entwicklung zu schließen und ihre öffentliche Verfügbarkeit zu erhöhen. Wir werden uns für die verantwortungsvolle Nutzung und den Austausch von Daten innerhalb und zwischen Ländern einsetzen, um Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu erzielen.
44. Wir verpflichten uns bis 2030 zu Folgendem
(a) die Finanzierung von Daten und Statistiken aufzustocken, unter anderem durch die Mobilisierung inländischer Ressourcen, und die Bemühungen um den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Daten und der damit verbundenen Fähigkeiten sowie der verantwortungsvollen Datennutzung zu verstärken, insbesondere in den Entwicklungsländern. Wir werden eine 50-prozentige Erhöhung der Finanzierung für Daten über nachhaltige Entwicklung (SDG 17) anstreben;
(b) Verstärkte Anstrengungen zur Erhebung, Analyse und Verbreitung relevanter, genauer, zuverlässiger und aufgeschlüsselter Daten für eine bessere Überwachung und Politikgestaltung, um die Verwirklichung der Agenda 2030 zu beschleunigen, unter Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes. Wir streben eine 50-prozentige Steigerung der Daten an, die für die Überwachung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zur Verfügung stehen, aufgeschlüsselt nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Ethnie, Migrationsstatus, Behinderung und geografischem Standort sowie anderen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen (SDGs 5 & 10);
(c) offene und zugängliche Datensysteme entwickeln, um eine wirksame Katastrophenfrühwarnung, Frühmaßnahmen und Krisenreaktion zu unterstützen (SDG 11)

Grenzüberschreitender Datenfluss

45. Grenzüberschreitende Datenströme sind eine entscheidende Triebkraft der digitalen Wirtschaft. Wir erkennen die potenziellen sozialen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Vorteile eines sicheren und vertrauenswürdigen grenzüberschreitenden Datenverkehrs an, insbesondere für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Wir werden innovative, interoperable und integrative Mechanismen ermitteln, die einen vertrauensvollen Datenfluss innerhalb der Länder und zwischen den Ländern zum gegenseitigen Nutzen ermöglichen, wobei die einschlägigen Datenschutz- und Privatsphäre-Schutzmaßnahmen und die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.
46. Wir verpflichten uns, bis 2030 Konsultationen zwischen allen relevanten Akteuren voranzutreiben, um Gemeinsamkeiten, Komplementaritäten, Konvergenzen und Divergenzen zwischen den Regulierungsansätzen zur Erleichterung eines vertrauensvollen grenzüberschreitenden Datenflusses besser zu verstehen, damit öffentlich verfügbares Wissen und bewährte Verfahren entwickelt werden können (SDG 17).

Interoperable Datenverwaltung

47. Wir werden die Interoperabilität zwischen nationalen, regionalen und internationalen datenpolitischen Rahmenwerken fördern und unterstützen. In diesem Zusammenhang ersuchen wir die Kommission für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung, eine spezielle Arbeitsgruppe einzurichten, die einen umfassenden und integrativen Multistakeholder-Dialog über die für die Entwicklung relevante Datenverwaltung auf allen Ebenen führt. Wir fordern die Arbeitsgruppe auf, der Generalversammlung spätestens auf der 81. Tagung über ihre Fortschritte Bericht zu erstatten, einschließlich Empfehlungen für Folgemaßnahmen im Hinblick auf gerechte und interoperable Regelungen für die Datenverwaltung, die folgende Punkte umfassen können: Grundprinzipien der Datenverwaltung auf allen Ebenen, die für die Entwicklung relevant sind; Vorschläge zur Unterstützung der Interoperabilität zwischen nationalen, regionalen und internationalen Datensystemen; Überlegungen zur gemeinsamen Nutzung der Vorteile von Daten; und Optionen zur Erleichterung eines sicheren und vertrauenswürdigen Datenflusses, einschließlich eines grenzüberschreitenden Datenflusses, der für die Entwicklung relevant ist (alle SDGs).
48. Wir werden die Diskussionen in den Vereinten Nationen fortsetzen und dabei auf diesen Ergebnissen aufbauen und die laufenden Arbeiten anderer einschlägiger Gremien und Akteure, einschließlich der Statistikkommission der Vereinten Nationen, in unseren Bemühungen um ein gemeinsames Verständnis der Datenverwaltung auf allen Ebenen, die für die Entwicklung relevant sind, anerkennen (Alle SDGs).

Zielsetzung 5. Verbesserung der internationalen Governance für künstliche Intelligenz zum Nutzen der Menschheit

49. Wir erkennen die Notwendigkeit eines ausgewogenen, inklusiven und risikobasierten Ansatzes für die Steuerung der künstlichen Intelligenz an, bei dem alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, vollständig und gleichberechtigt vertreten sind und alle Beteiligten sinnvoll beteiligt werden.
50. Wir erkennen die internationalen, regionalen, nationalen und Multistakeholder-Bemühungen an, die derzeit unternommen werden, um sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme zu fördern. Wir müssen dringend die potenziellen Auswirkungen, Chancen und Risiken von KI-Systemen auf die nachhaltige Entwicklung sowie das Wohlergehen und die Rechte des Einzelnen umfassend bewerten und angehen. Die internationale Zusammenarbeit ist erforderlich, um die Koordinierung und Kompatibilität der entstehenden KI-Governance-Rahmenwerke zu fördern.
51. Wir verpflichten uns, gerechte und integrative Ansätze für die Nutzung der Vorteile der KI und die Abmilderung der Risiken voranzutreiben, und zwar unter voller Achtung des Völkerrechts, einschließlich der internationalen Menschenrechtsvorschriften, und unter Berücksichtigung anderer einschlägiger Rahmenwerke wie der UNESCO-Empfehlung zur Ethik der künstlichen Intelligenz.
52. Wir erkennen das immense Potenzial von KI-Systemen zur Beschleunigung des Fortschritts in allen Bereichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung an. Wir werden die künstliche Intelligenz im öffentlichen Interesse regeln und sicherstellen, dass die Anwendung der künstlichen Intelligenz die Vielfalt der Kulturen und Sprachen fördert und lokal generierte Daten zum Nutzen der Entwicklung von Ländern und Gemeinschaften unterstützt. Dies umfasst insbesondere die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung von Entwicklungsländern beim Aufbau von KI-Kapazitäten sowie Bemühungen zur Bewältigung potenzieller negativer Auswirkungen neuer digitaler Technologien auf Arbeit und Beschäftigung sowie auf die Umwelt.
53. Wir sind der Auffassung, dass die internationale Steuerung der KI einen flexiblen, multidisziplinären und anpassungsfähigen Ansatz unter Einbeziehung aller Beteiligten erfordert. Wir erkennen an, dass den Vereinten Nationen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung, Ermöglichung und Unterstützung einer solchen Governance zukommt.
54. Durch diesen Pakt haben wir die einmalige Gelegenheit, die internationale Governance im Bereich der künstlichen Intelligenz in einer Weise voranzutreiben, die internationale, regionale, nationale und Multistakeholder-Bemühungen ergänzt. Wir werden:
(a) die zukünftigen Richtungen und Auswirkungen von KI-Systemen bewerten und das wissenschaftliche Verständnis fördern (alle SDGs);
(b) die Interoperabilität und Kompatibilität von KI-Governance-Konzepten durch den Austausch bewährter Verfahren und die Förderung eines gemeinsamen Verständnisses unterstützen (alle SDGs);
(c) Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten, insbesondere in Entwicklungsländern, um Zugang zu KI-Systemen zu erhalten, sie zu entwickeln, zu nutzen und zu steuern und sie auf das Streben nach nachhaltiger Entwicklung auszurichten (alle SDGs);
(d) Förderung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und solider menschlicher Aufsicht über KI-Systeme in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht (alle SDGs).

55. Wir verpflichten uns daher zu Folgendem
(a) im Rahmen der Vereinten Nationen ein unabhängiges multidisziplinäres internationales wissenschaftliches Gremium für KI mit ausgewogener geografischer Vertretung einzurichten, um das wissenschaftliche Verständnis durch faktengestützte Folgen-, Risiko- und Chancenabschätzungen zu fördern und dabei auf bestehende nationale, regionale und internationale Initiativen und Forschungsnetze zurückzugreifen (SDG 17).
(b) innerhalb der Vereinten Nationen einen globalen Dialog über die Steuerung von KI initiieren, an dem Regierungen und alle relevanten Interessengruppen beteiligt sind, der sich auf die Arbeit des internationalen wissenschaftlichen Gremiums stützen könnte und am Rande bestehender einschlägiger UN-Konferenzen und -Sitzungen stattfinden wird (SDG 17).
56. Wir ersuchen daher den Präsidenten der Generalversammlung, auf der 79. Tagung der Generalversammlung Ko-Moderatoren zu ernennen, von denen einer aus einem Industrieland und einer aus einem Entwicklungsland stammen soll, um im Rahmen eines zwischenstaatlichen Prozesses und unter Konsultation anderer einschlägiger Interessengruppen die Aufgabenstellung und die Modalitäten für die Einrichtung und die Arbeitsweise des Internationalen Wissenschaftlichen Gremiums für KI und eines Globalen Dialogs über die Steuerung von KI zur Annahme durch die Generalversammlung festzulegen.
57. Wir rufen die Organisationen für die Entwicklung von Standards auf, zusammenzuarbeiten, um die Entwicklung und Annahme interoperabler KI-Standards zu fördern, die die Sicherheit, Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und die Menschenrechte wahren (SDGs 5, 7, 9, 10, 12, 16 und 17).
58. Wir werden sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme fördern, die die sprachliche und kulturelle Vielfalt fördern, schützen und erhalten und die Mehrsprachigkeit während des gesamten Lebenszyklus dieser Systeme berücksichtigen (SDG 16).
59. Wir fördern die Entwicklung internationaler Partnerschaften zum Aufbau von KI-Kapazitäten, um Bildungs- und Ausbildungsprogramme zu entwickeln, den Zugang zu Ressourcen zu verbessern, einschließlich offener KI-Modelle und -Systeme, offener Ausbildungsdaten und Berechnungen, die Ausbildung und Entwicklung von KI-Modellen zu erleichtern und die Beteiligung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen an der digitalen Wirtschaft zu fördern (SDG 4 & 17).
60. Wir werden bestehende UN- und Multi-Stakeholder-Mechanismen nutzen, um den Aufbau von KI-Kapazitäten zu unterstützen, um KI-Gefälle zu überbrücken, den Zugang zu KI-Anwendungen zu erleichtern und Kapazitäten im Bereich Hochleistungsrechnen und damit verbundene Fähigkeiten in Entwicklungsländern aufzubauen (alle SDGs).
61. Wir werden die Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation fördern, um die Entwicklung repräsentativer, hochwertiger Datensätze, erschwinglicher Rechenressourcen, lokaler Lösungen, die die sprachliche und kulturelle Vielfalt widerspiegeln, und unternehmerischer Ökosysteme in Entwicklungsländern zu unterstützen (SDGs 4, 9, 10 und 17).
62. Wir ermutigen zu verstärkten Investitionen, insbesondere seitens des Privatsektors und der Philanthropie, um den Aufbau von KI-Kapazitäten für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Entwicklungsländern, auszubauen. Zu diesem Zweck ersuchen wir den Generalsekretär, innovative Finanzierungsoptionen zu entwickeln, die von der Generalversammlung auf ihrer 79. Sitzung geprüft werden sollen (SDG 17).

Weiterverfolgung und Überprüfung

63. Wir werden den Globalen Digitalen Pakt in unseren eigenen Ländern sowie auf regionaler und globaler Ebene umsetzen, wobei wir die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten, Kapazitäten und Entwicklungsniveaus berücksichtigen und die nationalen Politiken und Prioritäten sowie die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.
64. Diese Bemühungen können nur mit dem aktiven Engagement des privaten Sektors, der technischen und akademischen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft erfolgreich sein, deren Innovationen und Beiträge zur Digitalisierung grundlegend und unersetzlich sind. Wir werden unsere Zusammenarbeit verstärken und die Kooperation aller Beteiligten nutzen, um die in diesem Pakt dargelegten Ziele zu erreichen.
65. Wir laden internationale und regionale Organisationen, den Privatsektor, die Wissenschaft, die technische Gemeinschaft und Gruppen der Zivilgesellschaft ein, den Pakt zu unterstützen und sich aktiv an seiner Umsetzung und Weiterverfolgung zu beteiligen. Wir ersuchen den Generalsekretär, die Modalitäten für die freiwillige Billigung dieses Pakts festzulegen und diese Informationen ab Dezember 2024 öffentlich und zugänglich zu machen.
66. Wir erkennen an, wie wichtig die Finanzierung ist, um das volle Potential dieses Pakts zu erschließen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind öffentliche, private und multilaterale Ressourcen erforderlich, einschließlich der Bündelung von Investitionen in gemeinsame und gemischte Fazilitäten zur Erzielung von Wirkung in großem Maßstab, auch durch VN-Mechanismen wie das digitale Fenster des Gemeinsamen SDG-Fonds und Fazilitäten in multilateralen Entwicklungsbanken. Wir rufen die Regierungen auf, die Unterstützung der digitalen Transformation zu einem festen Bestandteil der Entwicklungshilfe zu machen, unter anderem durch höhere Mittelzuweisungen für Digital- und Dateninitiativen. Wir laden die Akteure des Privatsektors und der Philanthropie ein, finanzielle Zusagen zur Unterstützung der Umsetzung dieses Pakts zu erwägen.
67. Wir werden auf den vom WSIS ausgehenden Prozessen aufbauen, einschließlich Multi-Stakeholder-Plattformen wie dem IGF und dem WSIS-Forum, um die Umsetzung der Verpflichtungen und Maßnahmen des Pakts voranzutreiben.
68. Wir erkennen den Beitrag aller VN-Einrichtungen, -Organisationen, -Fonds und -Programme zur Förderung der digitalen Zusammenarbeit an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ITU, UNCTAD, UNDP und UNESCO, und ersuchen sie, die Umsetzung zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen zur Überwindung der digitalen Kluft und zur Beschleunigung der Fortschritte bei allen SDGs. Wir erkennen die Unterstützung des OHCHR für die Umsetzung des Pakts an, soweit sie sich auf die Achtung, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte bezieht. Wir erkennen die Rolle der regionalen Wirtschaftskommissionen der Vereinten Nationen und der Länderteams der Vereinten Nationen bei der Unterstützung regionaler und nationaler Akteure zur Förderung der digitalen Transformation an.
69. Wir erkennen die Rolle der Kommission für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung bei der Überprüfung der Folgemaßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse des WSIS an und ersuchen sie zu prüfen, wie sie weiter zur Umsetzung des Pakts beitragen kann.
70. Dem IGF und seinen nationalen und regionalen Netzwerken kommt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Weiterverfolgung des Paktes zu. Wir fordern das Forum auf, im Zusammenhang mit der WSIS+ 20 Überprüfung eine jährliche politische Diskussionsschiene in Betracht zu ziehen, um den Beitrag der Interessengruppen zur Umsetzung der Verpflichtungen und Maßnahmen des Paktes zu erleichtern.
71. Wir sehen der WSIS+20-Überprüfung im Jahr 2025 erwartungsvoll entgegen, um herauszufinden, wie WSIS-Prozesse die Umsetzung des Paktes unterstützen können.
72. Wir erkennen an, dass eine weitere Stärkung der systemweiten Koordinierung erforderlich ist, um die Vereinten Nationen in die Lage zu versetzen, die in diesem Pakt dargelegte inklusive Plattform für digitale Zusammenarbeit zu verwirklichen. Zu diesem Zweck ersuchen wir den Generalsekretär, nach Konsultationen mit den Mitgliedstaaten der Generalversammlung auf ihrer 79. Tagung einen Vorschlag für die Einrichtung eines Büros vorzulegen, das auf den Tätigkeiten und Ressourcen des bestehenden Büros des Technologiebeauftragten des Generalsekretärs aufbaut und diese einbezieht, um die systemweite Koordinierung zu erleichtern und eng mit den bestehenden Mechanismen zusammenzuarbeiten. Dieser Vorschlag sollte detaillierte Informationen über die operativen Funktionen, die Struktur, den Standort, die Verlängerung des Mandats, die Ressourcen und die Personalausstattung enthalten.
73. Um die Fortschritte zu verfolgen und zu überwachen, ersuchen wir den Generalsekretär, den Regierungen und anderen Akteuren einen Plan für die Umsetzung des Pakts vorzulegen, der die Beiträge des VN-Systems und anderer einschlägiger Akteure zur Unterstützung der Verpflichtungen und Maßnahmen widerspiegelt und mögliche zeitgebundene Ziele für deren Verwirklichung aufzeigt.
74. Wir erkennen die Rolle des Hochrangigen Politischen Forums für nachhaltige Entwicklung und des ECOSOC bei der Überprüfung der Fortschritte des Pakts bei der Überwindung der digitalen Kluft und der Beschleunigung der Verwirklichung der Agenda 2030 an. Wir erkennen die Rolle des VN-Menschenrechtsrats im Rahmen seines bestehenden Mandats bei der Förderung eines integrativen, offenen, sicheren und geschützten digitalen Raums für al
75. Der bereichsübergreifende Charakter der digitalen Technologien und die Vielzahl der an der digitalen Zusammenarbeit beteiligten Akteure erfordern Synergien und ein abgestimmtes Vorgehen. Wir verpflichten uns, den Pakt zu überprüfen, um die Fortschritte im Hinblick auf seine Ziele zu bewerten und neue Chancen und Herausforderungen für die globale digitale Zusammenarbeit zu ermitteln. Wir beschließen, ein hochrangiges Treffen mit dem Titel „Hochrangige Überprüfung des Globalen Digitalen Pakts“ einzuberufen, das während der 82. Tagung der Generalversammlung unter maßgeblicher Beteiligung aller einschlägigen Akteure, einschließlich der CSTD, des IGF und der WSIS-Aktionslinien-Fazilitatoren, stattfinden soll. Wir ersuchen den Präsidenten der Generalversammlung, auf der 81. Tagung Ko-Moderatoren zu ernennen, einen aus einem Entwicklungsland und einen aus einem Industrieland, um offene, transparente und integrative zwischenstaatliche Konsultationen zur Festlegung der Modalitäten für dieses hochrangige Treffen zu erleichtern.
76. In Vorbereitung der hochrangigen Überprüfung ersuchen wir den Generalsekretär, einen Bericht über die Fortschritte, die wichtigsten Trends und Entwicklungen bei der Umsetzung des Pakts während der 81. Tagung zu erstellen, indem er unter anderem die Staaten auffordert, ihre Beiträge zur Umsetzung des Pakts auf freiwilliger Basis vorzulegen, und sich dabei auf die Arbeit einschlägiger VN-Einrichtungen, Organisationen und anderer Akteure stützt.

--
Fred

Weil es so gut hier her paßt: das digitale Dilemma am Beispiel der ePA (elektronische Patientenakte) erklärt auf dem CCC.

Griba @, Dunkeldeutschland, Mittwoch, 11.09.2024, 08:47 vor 7 Tagen @ stocksorcerer 647 Views

Ein einstündiger Vortrag, der sich zumindest für mich gelohnt hat, auch wenn ich die juristischen Fallstricke nicht ganz verstanden habe.
Die ePA auf dem CCC vorgestellt.

--
Beste Grüße

GRIBA

Werbung