Gericht und Sachkunde
Zu Suchen ist kaum eine Aufgabe der Richter.
Der Richter soll ja nicht suchen. Er hört sich die Vorträge an und wenn er erkennt, dass in diesem Bereich bei ihm die Sachkunde fehlt, muss er sich Sachkundig machen.
Wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, darf der Tatrichter auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur dann verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde aufzuweisen vermag.
Richter sind keine Mediziner oder Virologen. Deshalb muss er sich diese Sachkunde, z.B. über Gutachten, oder Fachvorträge aneignen. Vorträge der strittigen Parteien sind ja nicht neutral.
Rainer
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