Der Merz kann alleine keine "nationale Notlage" ausrufen!

Mirko2, Dienstag, 27.08.2024, 20:39 (vor 470 Tagen) @ Mirko22851 Views

Innerer Notstand (Artikel 91 GG)
https://dejure.org/gesetze/GG/91.html

Die Zuständigkeiten der Entscheidung, den inneren Notstand auszurufen, liegt bei der Bundesregierung. Der Bundestag muss informiert werden und der Bundesrat muss der Entscheidung zustimmen.

Also heiße Luft von Merz. Aber mein VT sagt, da könnte noch etwas kommen, aber was? Meine Glaskugel macht zurzeit früher Feierabend ...[[sauer]]


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