Wahrscheinlich kein Fehler, sieht eher wie eine Ungenauigkeit bzw. ein Missverständnis aus...

Andudu, Mittwoch, 21.08.2024, 10:08 (vor 680 Tagen) @ Mirko21906 Views

...wenn ich das richtig interpretiere, wurden die Regeln für "Dreimonatsvisa" bereits angepasst, mit "Dreimonatsvisa" dürfte das
https://www.russlanderleben.de/de/geschaeftsvisum.html
gemeint sein, welches nämlich 90 Tage Aufenthalt erlaubt.

jetzt wird das Dreijahresvisa offenbar nachgezogen. Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung kann dabei schon nach dem ersten Jahr beantragt werden (für die muss man dann aber sehr wahrscheinlich die entsprechenden Kenntnisse vorweisen).


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