Die alte neue Sau Corona (Shedding via Soldatengesetz)

Brutus ⌂ @, Freitag, 02.08.2024, 13:11 vor 153 Tagen 3607 Views

bearbeitet von Brutus, Freitag, 02.08.2024, 14:01

Weil weiter unten hier und dort aufgefrischt - hab ich auch für die persönliche Argumentationsvorbereitung eine (mir noch offenstehende) Frage und zwei Punkte.

Frage:
Soldatengesetz 17a (oder anderer Punkt?)

(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1.
der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
2.
der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.

(5) Die Rechte des Patienten nach § 630c Absatz 2 und 4 sowie den §§ 630d und 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten für Soldaten entsprechend; § 630c Absatz 2 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auch im Disziplinarverfahren anzuwenden. Die §§ 630d und 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten nicht entsprechend, sofern die Absätze 2 und 3 einer entsprechenden Anwendung entgegenstehen.

Durch welchen Punkt im Soldatengesetz (oder IFSG) konkret ist der Soldat verpflichtet die Kontamination seines Körpers zu dulden, die durch die "Impfung" Dritter (oder Teilnahme Dritter an gentechnischen Experimenten) verursacht wird, weil diese Teilnemer durch die Impfung Ausscheider der Impffolgestoffe geworden sind (gemeinhin als shedding beschrieben).

Ich hab das schon mal konkret gelesen, finde es aber aktuell nicht. Wurde da was "verändert"?


Soweit zur Frage.
-------------------------

Hier noch Punkte, über die ich bei der Recherche gestolpert bin, und mich haben schmunzeln lassen:

1.
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(Soldatengesetz - SG)
§ 16 Verhalten in anderen Staaten
Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt.

(Bruhahaha!)
(Details schreibe ich nicht, kann sich jeder denken)


aber jetzt noch der:

2.
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 19 Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht
(1) Der Soldat darf, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.

Wie lange werden (und wurden) Gehälter NACH DEM AUSSCHEIDEN des Soldaten aus dem aktiven Wehrdienst jetzt nochmal weitergezahlt?

12 Monate?
24 Monate?
36 Monate?

Wer zahlt jetzt nochmal die Kosten für diverse Qualifikationen incl. sämlticher Nebenkosten nach dem Ausscheiden?
Nicht der ehemalige "Arbeitgeber" Bundeswehr?

copy/paste

(1) Der Soldat darf, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich...


"Jeder ist vor dem Gesetz gleich..?
Wer zahlt Dritten, die nicht unmittelbar vorher bei der Bundeswehr waren, irgendwas Vergleichbares?"

Falls mal jemand nach Geld sucht...genau dort liegt es!
Millionen, ferner AMG's, Q7, X5, Wohnmobile, Immobilien alles! Man sieht es ja!


Der Vollständigkeit halber:

"...Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder der letzten obersten Dienstbehörde. Die Befugnis zur Zustimmung kann auf andere Stellen übertragen werden."

Die Ausnahme kann ja kaum kaum zum Regelfall geworden sein.


PS
Ich bin es vor Wochen mal an sich vorher aus einer ganz anderen Perspektive angegangen.
Was ist "Schweigegeld"? Oder noch extremer
Was wäre eine Schutzgelderpessung.

"Ich belasse alles beim Alten, solange ich Kohle dafür bekomme" - sagt der Mafiosi.

Was ist also Gehalt, welches lange nach Beendigung einer Tätigkeit weitergezahlt wird - unter der Betrachtung dieser Konstellation?

Vgl. auch "fight club", bei dem der Protagonist von genau diesem lebte - Kohle vom Ex Arbeitgeber, um die Schnauze zu halten!

Wenn der Anstellungsvertrag so geschrieben wäre - was ist dann mit der Tatsache, dass dieser dann doch zumindest ernsthafte Fragen, bezüglich des vorgenannten Gesetzes zumindest aufwirft?


Sicher, es gibt pauschale Antworten, die alles negieren - logisch, muss es geben, den "was wäre wenn"? - Land unter.

Denn was ist das "Ding" auf der anderen Seite, die all das emöglicht?
Die Ausplünderung der normalen Gesellschaft, die Bargeldkontrolle das Finanzamt der Eintreiber der Gelder für derlei höchst fragwürdigen Zahlungen.

Denn das Finanzamt wäre ein ganz normaler Laden, wie früher ja auch, wenn auf dieser Seite sich nicht so ein enormer doch in Konfrontation zum Gesetz recht fragwürdiger Bedarf ergeben würde - Zahlungen mittels derer sich Jemand Leute kauft, auf dass Diese, obgleich sie alles Möglichkeiten hätten und alle Stellschrauben kennen, ruhig bleiben!

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Leserzuschrift: IFSG 21

Brutus ⌂ @, Freitag, 02.08.2024, 16:08 vor 153 Tagen @ Brutus 2651 Views

bearbeitet von Brutus, Freitag, 02.08.2024, 16:14

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

(Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 21 Impfstoffe
Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.


Danke @Fischer!
War insofern schwierig, weil im Soldatengesetz 17a der Bezug zum IFSG 21 nicht stand, oder ich es einfach zwischen den vielen §§ und Verweisen nicht realisiert habe.

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Zahlungen nach dem Ausscheiden (Bundeswehr)

Dieter @, Samstag, 03.08.2024, 10:00 vor 152 Tagen @ Brutus 1728 Views

bearbeitet von Dieter, Samstag, 03.08.2024, 10:10

Hallo Brutus,

ich kenne es aus der Vergangenheit so, daß Berufssoldaten (Bundeswehr) nach ihrem Ausscheiden weiterhin unterstützt werden mit versch. Maßnahmen, da die Wirtschaft ausgeschiedene Bundeswehrer generell als untauglich fürs Wirtschaftsleben bzw. normale Arbeitsleben einstufte. (Insofern hat der ehem. Dienstherr einer gewissen Fürsorgepflicht nachzukommen.)

Das Problem liegt natürlich an der Sozialisierung während der Dienstzeit, die geprägt war durch Faulheit, unökonomischem Verhalten sowie dem Prinzip der Un-Kreativität.

Was blieb ausgeschiedenen Bundeswehrern? Versicherungsvertreter, Politiker oder schlecht bezahlter Wachschutz. Kneipje auch noch.

Ist das heute auch noch so, vermutlich. Zumindest kann ich mir kaum vorstellen, daß die Bundeswehr sich diesbezüglich geändert hätte. Auch der Umgang mit Steuermitteln .........., noch viel schlimmer als sonst im öffentl. Bereich.

Wie das in Mitteldeutschland war mit seinen NVA-Angehörigen kann ich nicht beurteilen.

Gruß Dieter

--
Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Vorurteile

Joe68 @, Samstag, 03.08.2024, 12:00 vor 152 Tagen @ Dieter 1390 Views

Von früher kenne ich ex Soldaten als Berufsberater im Arbeitsamt, Lehrer und auch Industrie. In der Industrie war ich überrascht das der Geschäftsführer, ex Bw Offizier, bevorzugt ex Bw studierte Offiziere einstellt, die wären loyaler.

Wer aber beim Bund es nicht weit geschafft hat, dem bleiben dann leider nicht wirklich viele Optionen in der freien Wirtschaft.

--
Der ungerechteste Friede ist noch immer besser als der gerechteste Krieg - Cicero

Geschäftsführer - Unternehmer

Dieter @, Samstag, 03.08.2024, 14:41 vor 152 Tagen @ Joe68 1460 Views

Hallo Joe68,

und natürlich pflege ich meine Vorurteile

Als Geschäftsführer braucht man loyale Untergebene/Ausführende, die den Status des Geschäftsführers sichern. Als Unternehmer braucht man in der Führungsetage kreative, auch widerspenstige Personen, die mit eigenen Ideen und hoher mentaler und körperlicher Leistungsfähigkeit und adäquater Mitarbeiterführung Impulse bringen.

Gruß Dieter

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