Da fragen sich Juristen weltweit, wie ist das möglich ...
bearbeitet von Mirko2, Samstag, 20.07.2024, 09:33
Nancy sagte, es ist ein Trick und Topjuristen sagen, es wäre eine Rechtstäuschung.
Diese Antwort gab mir gestern eine Oberstaatsanwältin hier in CR (CZ) spät Abends im Biergarten.
Eine Rechtsnormänderung, die ohne vorherige Benachrichtigung in Rechtskraft tritt, kann in bestimmten juristischen Kontexten und Rechtssystemen auftreten. Der Wechsel von einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu einem Verein ist jedoch ein spezieller Fall, der verschiedene rechtliche Schritte und Regelungen erfordert.
Eine Änderung der Rechtsform erfordert in der Regel die Zustimmung der Gesellschafter der GmbH sowie der Mitglieder des Vereins. Diese Entscheidungen müssen oft in einer offiziellen Versammlung getroffen und protokolliert werden.
Schönes WE ins Forum M2
Ps: Wir sollten in DE aufpassen, dass einige Politiker nicht wieder eigenmächtig etwas beschließen (à la 1933), denn dann wärt ihr in DE wieder dort ...
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