Bundesnetzagentur: (5G Werbung und die Mobilfunkanbieter)...

Mirko2, 404, Donnerstag, 18.07.2024, 11:00 (vor 92 Tagen)1633 Views

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Nachfrage hat Folgendes ergeben:

Bitte wenden Sie sich mit Hinweisen zu wettbewerblichen Verstößen an die Kartellbehörden und mit Hinweisen zu strafrechtlichen Verstöße an die Strafverfolgungsbehörden.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Sachverhalt für das Forum:

Da rennt der Deutsche zum Mobilfunker und diese wollen unbedingt (5G)!!

Nein, ich will jetzt nicht auf die Gefahren des Mobilfunkstandards hinweisen, es geht mir um die "Täuschung" der Kunden. Viele Mobilfunkanbieter verwenden in ihrer Werbung oft vereinfachte oder übertriebene Darstellungen von 5G. Sie präsentieren 5G häufig als revolutionäre Technologie, ohne die technischen Einschränkungen oder den tatsächlichen Entwicklungsstand zu erwähnen.

In der Werbung wird selten zwischen 5G NSA (nur 4G+) und 5G SA unterschieden. Stattdessen wird oft pauschal von "5G" gesprochen, was bei Verbrauchern falsche Erwartungen weckt. Die Werbung geht in der Regel nicht auf die technischen Unterschiede oder Einschränkungen ein, was zu einem verzerrten Bild der tatsächlichen 5G-Fähigkeiten führen kann. Oft wird in der Werbung die Verfügbarkeit von 5G betont, ohne darauf einzugehen, dass es sich meist um 5G NSA handelt. Erst gestern war vor mir eine Kundin, die eben mal zwei Scheine auf den Tisch legte, um genau dieses Mobilfunkgerät, mit dieser Technologie zu kaufen. Auf die Frage der Kundin, ob das "5G"-Netz bei ihrer vorhanden wäre, meinte der Verkäufer, "gut ausgebaut".


Meine Meinung und dem Fazit in unten genannten Stichpunkte:

Irreführende Darstellung:
Die Displayanzeige von "5G" suggeriert eine Technologie, die in vielen Fällen nicht vollständig implementiert ist. Meistens ist es doch nur 4G+

Mangelnde Transparenz:
Verbraucher werden nicht klar über den Unterschied zwischen 5G NSA und echtem 5G SA informiert. Sie verstecken es in den viele AGBs.

Übertriebene Leistungsversprechen:
Die tatsächliche Leistung entspricht oft nicht den Erwartungen, die durch Werbung und Symbolik geweckt werden.

Fehlende Differenzierung:
Es gibt meist keine klare Unterscheidung zwischen, 5G NSA und 5G SA.

Aus meiner rechtlichen Sicht könnte man argumentieren, dass diese Praxis gegen Verbraucherschutzgesetze verstößt, insbesondere gegen das Verbot irreführender Werbung.

Gruß M2

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