"Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland"

Mirko2 @, 404, Mittwoch, 26.06.2024, 22:06 vor 95 Tagen 3517 Views

bearbeitet von Mirko2, Mittwoch, 26.06.2024, 22:11

Und vorneweg ist natürlich die Telekom:

"BERLIN, 26. Juni – RIA Nowosti. In einigen Ländern der Europäischen Union haben Mobilfunkbetreiber damit begonnen, die Website von RIA Novosti zu blockieren. Diese Daten wurden der Agentur von den führenden Anbietern Deutschlands bestätigt.
Am Montag hat die EU das 14. Sanktionspaket gegen Russland eingeführt, das unter anderem ein gemeinschaftsweites Sendeverbot für bestimmte Medien, darunter RIA Novosti, Izvestia und Rossiyskaya Gazeta sowie Voice of Europe, beinhaltet".

„Es gilt in allen Mitgliedstaaten als nationales Recht, ohne dass ein Eingreifen der Regierung erforderlich ist. Wir haben die Anforderung gestern, am 25. Juni, erfüllt. Seitdem sperren wir die Domains voiceofeurope.com, ria.ru, iz.ru und rg.ru , - berichtete der Pressedienst des größten europäischen Betreibers Telekom, dessen Hauptsitz sich in Bonn befindet".

Quelle: https://ria.ru/20240626/blokirovka-1955712856.html

Ohne Gerichtsbeschluss wird die Informationsfreiheit der Bürger weiter eingeschenkt!

https://www.youtube.com/watch?v=KKirPh1LP60

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Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Wortlaut

Albrecht @, Mittwoch, 26.06.2024, 22:42 vor 95 Tagen @ Mirko2 2652 Views

bearbeitet von Albrecht, Mittwoch, 26.06.2024, 22:49

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Quelle

Die Gewaltenteilung scheint in Deutschland nicht mehr zu funktionieren.
Die Judikative und Exekutive versagen nach meiner Wahrnehmung zusehends.
Jedes Jahr verlassen etliche Staatsrechtler, Rechtsanwälte und Staatsanwälte die Universitäten in Deutschland.
Wozu wurden die ausgebildet, wenn auf allen Ebenen so gravierend gegen GELTENDES RECHT verstoßen werden kann ohne dass korrigierend eingeschritten wird?
Ab wann gilt ein Rechtsstaat als gescheitert?

Gruß
Albrecht

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Greift nicht

Kaladhor @, Münsterland, Donnerstag, 27.06.2024, 06:38 vor 94 Tagen @ Albrecht 1846 Views

und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Das ist der springende Punkt. Wenn eine Quelle mal zugänglich war und dann auf einmal nicht mehr, dann gibt es genug Ausreden um das zu erklären. Und sei es nur, dass die „Sendelizenz“ ausgelaufen ist. Immer daran denken, wenn es darum geht, den Bürger zu verarschen und einzuschränken, dann glänzt das System mit ungebrochener Kreativität.

Grüße

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Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Opera runterladen

Rotti @, Pampa, Mittwoch, 26.06.2024, 23:11 vor 95 Tagen @ Mirko2 2596 Views

ServusMirko 2

Opera runterladen, VPN einschalten, fertig.[[top]] Weitersagen, und am Arsche lecken lassen.
M.f.G.
Rotti

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Ich esse und trinke, also bin ich.

Opera und VPN - naja meine 2 Cents

mawa99, Donnerstag, 27.06.2024, 13:47 vor 94 Tagen @ Rotti 1491 Views

meiner Meinung nach bietet Opera kein wirklich sicheres VPN

- schaut eher nach Proxy aus
- ob mitprotokoliert wird ist anzunehmen

hier ein Test der meine Vermutung bestätigt:

https://www.netzwelt.de/opera-vpn/testbericht.html

VPN

Dragonfly ⌂ @, Donnerstag, 27.06.2024, 19:34 vor 94 Tagen @ mawa99 1069 Views

meiner Meinung nach bietet Opera kein wirklich sicheres VPN

Opera habe ich hier im Forum auch schon empfohlen. Es geht dabei doch nur, um mal kurz eine Seite anzuschauen. Privacy kannst Du bei Opera natürlich vergessen.

Hole Dir sonst halt AirVPN. AirVPN

An bisserl gebastelt alles, viele Seiten erkennen es als VPN, aber halt günstig. Z.B. 79 Euro für 2 Jahre.

Astill VPN wäre die Königsklasse. Astrill

Astrill ist teuer. Mittlerweile $300 für zwei Jahre. Outch. Aber bei Astrill stimmt die Software und kaum einer merkt, dass Du VPN IP hast. Und den great Firewall of China bohren die Dir auch durch. Das können wenige.


Übersicht über 180 VPN-Dienstanbieter

Die EU verteidigt aber unsere Grundrechte. Borrell:

Martin @, Donnerstag, 27.06.2024, 07:02 vor 94 Tagen @ Mirko2 1975 Views

https://www.eeas.europa.eu/eeas/russia-statement-high-representative-borrell-russias-de...

The EU condemns the totally unfounded decision by the Russian authorities to block access to over eighty European media in Russia.

This decision further restricts access to free and independent information and expands the already severe media censorship in Russia. The banned European media work according to journalistic principles and standards.

Artikel 16a Grundgesetz Asyl.

Durran @, Donnerstag, 27.06.2024, 12:06 vor 94 Tagen @ Mirko2 1509 Views

bearbeitet von Durran, Donnerstag, 27.06.2024, 12:14

1. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

2. Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Allein im Jahr 2023 wurden 261.601 Asylanträge entschieden.

Wer ist denn von 261.601 Asylanten tatsächlich berechtigt gewesen entsprechend dem deutschen Grundgesetz? 99 Prozent sind doch über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist und haben überhaupt keinen Anspruch auf Asyl.

Warum genehmigen die deutschen Behörden überhaupt diese Asylanträge im vollen Wissen über rechtswidriges Handeln.

Da passt es doch gerade gut, dass unser Außenministerium angewiesen hat bei gefälschten Papieren wegzusehen und Asylanträge in den Botschaften zu genehmigen.

Aber eine Frage beschäftigt mich schon länger. Wie und wo kann man gegen diese Asylpolitik die nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sein sollte eigentlich klagen bzw. gerichtlich dagegen vorgehen?

Warum wird hier nicht der Generalbundesanwalt tätig. Alles nur noch krank.

Deutschland ist außer Rand und Band. Niemand stellt sich dem Wahnsinn entgegen. Gefälligkeitsurteil gegen einen CumEx Banker, politische Urteile gegen Höcke.

General Comment Nr. 34 der UN

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Freitag, 28.06.2024, 01:47 vor 94 Tagen @ Mirko2 1124 Views

Ich hatte die Information hier im Forum gefunden. Leider finde ich den Artikel nicht mehr. deshalb hier in Gänze.

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Grundlage der Bildung der Vereinten Nationen (UN) waren die berühmten „Vier Freiheiten für jeden Menschen“, darunter die Freiheit, ein jeder könne sich frei informieren und seine Meinung frei äußern und dürfe von niemanden, auch nicht vom Staat, daran gehindert werden.

Um das sicherzustellen, wurde das Human Rights Committee der UN eingerichtet, das u. a. den Mitgliedsstaaten vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen Fall.

Diese Vorschriften heißen „General Comments“. Comments deshalb, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen Grundsätze zwecks Ausführung kommentieren sollen.

In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des Human Rights Committee im Juli 2011 in Genf der veraltete General Comment Nr. 10 ersetzt durch den General Comment Nr. 34. (Da Deutsch nicht Amtssprache ist, liegen amtliche Ausfertigungen nur in englischer, französischer, spanischer, russischer und chinesischer Sprache vor.)
Das Original in englisch (PDF)
Automatische Übersetzung ins Deutsche (PDF Formatierung evtl nicht korrekt)

Der General Comment Nr. 34 ist in 52 Teile „Paragraphen“ gegliedert. Wichtig für uns der § 49, wonach der deutsche § 130 Strafgesetzbuch (StGB) “Volksverhetzung“ nicht zulässig ist. Der § 130 StGB ist eine reine Zensurmaßnahme um jegliche Kritik an der „offiziellen Geschichtsschreibung“ im Keim zu ersticken!

Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes gehen die General Comments den deutschen Gesetzen vor.

Artikel 25 Grundgesetz
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes gelten sofort, ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.

Die Bundesrepublik Deutschland gehört dem Human Rights Committee als Vollmitglied an.

Zu allen Versammlungen darf die Bundesregierung einen stimmberechtigten Abgeordneten entsenden, so daß sie also über die beschlossenen General Comments unverzüglich informiert ist.

Nun darf man doch fragen, warum die Bundesregierung die deutsche Öffentlichkeit bisher nicht über die im General Comment Nr. 34 gewährten Rechte informiert hat.

Artikel 49
49. Gesetze, die die Äußerung von Meinungen über historische Tatsachen unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, die der Pakt den Vertragsstaaten in Bezug auf die Achtung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung auferlegt. Der Pakt erlaubt kein generelles Verbot der Äußerung einer irrigen Meinung oder einer falschen Interpretation vergangener Ereignisse. Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit sollten niemals auferlegt werden, und in Bezug auf die Meinungsfreiheit sollten sie nicht über das hinausgehen, was nach Absatz 3 zulässig oder nach Artikel 20 erforderlich ist.

Artikel 20
In der allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten und das Wahlrecht hat der Ausschuss die Bedeutung der freien Meinungsäußerung für die Durchführung öffentlicher Angelegenheiten und die wirksame Ausübung des Wahlrechts herausgestellt. Die freie Kommunikation von Informationen und Ideen über öffentliche und politische Themen zwischen Bürgern, Kandidaten und gewählten Vertretern ist von wesentlicher Bedeutung. Dies setzt eine freie Presse und andere Medien voraus, die in der Lage sind, sich zu öffentlichen Fragen zu äußern und die öffentliche Meinung ohne Zensur oder Einschränkung zu informieren. Die Vertragsstaaten werden auf die Hinweise in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zur Förderung und zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht.

Artikel 25
Für die Zwecke des Absatzes 3 muss eine Norm, um als „Gesetz“ bezeichnet werden zu können, hinreichend genau formuliert sein, damit der Einzelne sein Verhalten danach ausrichten kann, und sie muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ein Gesetz darf denjenigen, die mit seiner Durchführung betraut sind, keinen uneingeschränkten Ermessensspielraum für die Einschränkung der Meinungsfreiheit einräumen.

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https://rundekante.com/meinungsfreiheit-fuer-die-deutschen/

Rainer

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Für potentielle Terroristen kann das BVerfG binnen 3 h reagieren!!!

Lenz-Hannover @, Freitag, 28.06.2024, 21:01 vor 93 Tagen @ Mirko2 869 Views

Dem Antragsteller wird von den ungarischen Behörden zur Last gelegt, seit dem Jahr 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten in zahlenmäßiger Überlegenheit koordiniert und unter Einsatz vor allem von Teleskopschlagstöcken anzugreifen. In der Zeit vom 9. bis zum 11. Februar 2023 soll er gemeinsam mit weiteren Personen Sympathisanten der rechtsextremen Szene oder von ihnen hierfür gehaltene Personen in Budapest angegriffen und verletzt haben.

Das Kammergericht hat die Auslieferung des Antragstellers mit Beschluss vom 27. Juni 2024 für zulässig erklärt. Dieser Beschluss ging dem Bevollmächtigten des Antragstellers eigenen Angaben zufolge am selben Tag um 17.26 Uhr zu.

In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 2024 wurde mit der Überstellung des Antragstellers an die ungarischen Behörden begonnen. Er wurde am 28. Juni 2024 um 6.50 Uhr zwecks Durchlieferung nach Ungarn an die österreichischen Behörden übergeben.

Am 28. Juni 2024 um 7.38 Uhr ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts fasste gegen 10.50 Uhr folgenden Beschluss:

3h 12 Minuten, inkl. Poststelle ...


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-055...

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