Immerhin muss sie vom EU-Parlament bestätigt werden

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Dienstag, 25.06.2024, 16:54 (vor 5 Tagen) @ Dieter1774 Views

Die Wahl bzw. Bestätigung eines Kommissionspräsidenten ist prinzipiell nicht anders als die Wahl des deutschen Bundeskanzlers.

Der Präsident der Europäischen Kommission wird dem EU-Parlament vom Europäischen Rat, also den amtierenden Staats- u. Regierungschefs der Mitgliedsländer, vorgeschlagen und muss von diesem bestätigt werden.

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten ebenfalls mit absoluter Mehrheit vom Parlament gewählt. Vorgeschlagen wird der Kandidat, der mit der größten Wahrscheinlichkeit von einer absoluten Mehrheit der Abgeordneten gewählt wird, also der Kandidat der Partei mit den meisten Abgeordneten.

Und da sowohl die Mitglieder des EU-Parlaments als auch die des Deutschen Bundestages zuvor vom Volk gewählt wurden (wie die Wahllisten zustande kommen etc. pp. steht auf einem ganz anderen Blatt, ist sich aber in beiden Fällen ziemlich ähnlich), ist so ein Kommissionspräsident prinzipiell nichts anderes als ein Bundeskanzler, nur eben ein paar Nummern größer und mächtiger (wie es sich mit dieser Macht verhält, steht auch auf einem anderen Blatt).

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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