Für alle Grundstücksbesitzer. Wichtige Urteile zur Grundsteuer sind vom obersten Gericht gefällt worden.

ebbes @, Montag, 17.06.2024, 20:11 vor 104 Tagen 5005 Views

https://www.youtube.com/watch?v=I-05VCsJ1DM

Hätte schlimmer kommen können, aber
was soll ich großartig schreiben, wenn sie alles erklärt.

Gruß

ebbes

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Hast du vielleicht Erfahrungen mit dem Einspruch?

SevenSamurai @, Montag, 17.06.2024, 21:38 vor 104 Tagen @ ebbes 2520 Views

Denn ich habe damals keinen Einspruch eingelegt, da ich mir die hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht leisten kann.

Keine Ahnung, was ich da noch tun kann.

Der kleine Mann bekommt alles abgenommen: You'll own nothing.

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Klar - im Grund genommen ist es relativ einfach.

ebbes @, Montag, 17.06.2024, 23:32 vor 104 Tagen @ SevenSamurai 2816 Views

bearbeitet von ebbes, Montag, 17.06.2024, 23:40

Ich habe bis zum Schluss gewartet meine Grundsteuererklärung abzugeben, bis ich die letzte Aufforderung bekommen habe.
Jetzt gibt es einige Musterklagen auf die habe ich mich berufen und gleichzeitig die Aussetzung der neuen Forderung beantragt, bis das oberste Gericht entschieden hat.
Ich habe auch, denke ich, noch gute Argumente aufgeführt, begründet mit geltendem Recht.
Aber die jetzt zu nennen bringt wenig, da sie auf meinen Fall bezogen sind.

Ich muss mich darum kümmern, denn die wollen ca. das Zehnfache von uns.
Das habe ich keine Lust zu zahlen, falls es irgendeine Möglichkeit gibt, es zu verhindern.

Das heißt, du musst nicht vor Gericht ziehen, wenn du dich auf Musterklagen beziehst.
Allerdings hättest du sofort Einspruch einlegen sollen.
Ob es jetzt noch anerkannt wird, weiß ich nicht.

Das gilt übrigens auch für die Erbschaftssteuer. Das gibt es auch eine Musterklage.

ebbes

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Die Dame im Video sagt doch, ...

Steppke, Dienstag, 18.06.2024, 10:01 vor 103 Tagen @ SevenSamurai 1956 Views

... dass es auch später noch eine Möglichkeit gibt, Einspruch zu erheben, obwohl die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Sie verweist dazu auf ihre Webseite. Dort soll es eine Mustervorlage geben.

Schau doch (dort) bitte mal nach.

Und falls, wie dort erwähnt, eine Ungleichbehandlung vorliegt, müssten doch sämtliche Bescheide sowieso ungültig sein (oder irre ich)!?

Das wird jedenfalls noch spannend!

Gruß

Stimmt, aber

ebbes @, Dienstag, 18.06.2024, 13:11 vor 103 Tagen @ Steppke 1441 Views

trotzdem sind die Chancen geringer, denn eigentlich kann man nur gegen den Bescheid des Finanzamtes mit einer Frist Einspruch einlegen.

Wenn man das versäumt hat, ist man 7 Jahre an die Steuer gebunden, welche das FA ausgerechnet hat mit dem Hebesatz der Gemeinden.

Die Gerichtsurteile könnten also nur die betreffen, welche rechtzeitig den Widerspruch eingelegt haben, ob andere auch nachträglich davon profitieren, ist eine andere Baustelle.

Noch was Allgemeines - einen Einspruch kann man jederzeit zurückziehen ohne Kosten und sonstigen Konsequenzen.

ebbes

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auch ich: Einspruch

Dieter @, Dienstag, 18.06.2024, 08:55 vor 103 Tagen @ ebbes 2162 Views

Hallo ebbes,
gegen den Grundsteuermeßbetrag sowie Grundsteuerwert hatte ich damals auch fristgerecht Einspruch eingelegt mit der Begründung: deutlich niedrigeren gemeinen Wertes.

Bislang habe ich noch keine Einspruchsentscheidung bekommen.

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

ich auch

Joe68 @, Dienstag, 18.06.2024, 09:24 vor 103 Tagen @ ebbes 1946 Views

Bei ersten Schreiben vom FA einen Widerspruch eingelegt (vorlage benutzt) und seitdem nix von denen gehört.

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Der ungerechteste Friede ist noch immer besser als der gerechteste Krieg - Cicero

Die sammeln die Widersprüche

Socke ⌂ @, Dienstag, 18.06.2024, 15:28 vor 103 Tagen @ Joe68 1735 Views

Wegen einer Nachfrage seitens des F-Amtes riefen die bei mir auf der im Widerspruch angegebenen Nummer an, um die Unklarheit zu beseitigen. Nach tel. Richtigstellung, was genau gemeint sein fragte ich noch, ob sie mir jetzt eine schriftliche Widerspruchsbestätigung schicken würde, als Bestätigung für den Eingang des Schriftsatzes.
Antwort: Nein, machen sie generell nicht, kein Personal. Aber der Widerspruch wird im System vermerkt und gilt.
Auch von anderen Betroffenen habe ich gehört, dass diese keine weitere Rückmeldung erhalten haben.

Tja, so ist das heute. Schöne neue Welt.

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

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