Ich habe bis zum Schluss gewartet meine Grundsteuererklärung abzugeben, bis ich die letzte Aufforderung bekommen habe.
Jetzt gibt es einige Musterklagen auf die habe ich mich berufen und gleichzeitig die Aussetzung der neuen Forderung beantragt, bis das oberste Gericht entschieden hat.
Ich habe auch, denke ich, noch gute Argumente aufgeführt, begründet mit geltendem Recht.
Aber die jetzt zu nennen bringt wenig, da sie auf meinen Fall bezogen sind.
Ich muss mich darum kümmern, denn die wollen ca. das Zehnfache von uns.
Das habe ich keine Lust zu zahlen, falls es irgendeine Möglichkeit gibt, es zu verhindern.
Das heißt, du musst nicht vor Gericht ziehen, wenn du dich auf Musterklagen beziehst.
Allerdings hättest du sofort Einspruch einlegen sollen.
Ob es jetzt noch anerkannt wird, weiß ich nicht.
Das gilt übrigens auch für die Erbschaftssteuer. Das gibt es auch eine Musterklage.
ebbes
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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.