2+4 Vertrag: kein Kündigung vorgesehen - alles wunderbar lesbar geschrieben

paranoia, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Samstag, 11.05.2024, 17:29 (vor 229 Tagen) @ Reffke4166 Views
bearbeitet von paranoia, Samstag, 11.05.2024, 17:35

Hallo Reffke,

lies' Dir den 2+4-Vertrag durch, der ganze Kram ist gut lesbar und hat kaum externe Verweise, die man verfolgen müsste!

Da steht nichts drin über Kündigungsmöglichkeiten. Selbst wenn die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken es gewollt hätte, hatte sie 1990 wohl nicht die Verhandlungsmacht dazu, Kündigungsrechte in den Vertrag aufzunehmen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/v...

Interessant ist auch, dass sowohl Frankreich als auch die USA, beides Vertragsunterzeichner, dem Wiener Übereinkommen nicht beigetreten sind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_das_Recht_der_Vertr%C...

Des Weiteren hat sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit der Fragestellung auseinandergesetzt:

"Zur Loslösung von völkerrechtlichen Verträgen –
am Beispiel des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 "

https://www.bundestag.de/resource/blob/994502/45c7c30f0e77c87864fb899413cf67fa/WD-2-008...

Vielleicht lässt sich aus der mündlichen Kriegserklärung von Trampolina gegenüber der Russischen Föderation mehr herausholen "...Wir sind im Krieg mit der Russischen Föderation..."

Ich möchte klarstellen, dass Trampolina nicht für mich gesprochen hat. Ich befinde mich nicht im Krieg mit der Russischen Föderation und bin an der Wiederherstellung des Status ante mit Russland brennend interessiert.

Gruß
paranoia

--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.


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