Steuer in GmbHs

Echo, Samstag, 04.05.2024, 08:04 (vor 14 Tagen) @ zip1833 Views

Die Übertragung der GmbH Anteile an einen gemeinnützigen Verein dürfte hier nicht helfen, denn die Besteuerung findet in der GmbH selber statt. Außerdem sollten gemeinnützige Vereine nicht zu sehr personell verstrickt in Tochtergesellschaften sein, sonst kann dies abgabenrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Mit der Pensionszusage hat die GmbH übrigens unfassbar viele Steuern gespart, darum ist eine Besteuerung bei Wegfall nur konsequent. Generell sind die meisten "Steuertricks" im GmbH-Recht lediglich eine Verschiebung nach hinten. Man schafft hierdurch schlicht mehr Liquidität in früheren Jahren.

Viele GmbHs wickeln die Pensionen wahrscheinlich ohnehin über einen Pensions-Sicherungs-Verein ab zur haftungsrechtlichen Abgrenzung des Gesellschaftsvermögens. Hierzu müsste ich mich aber nochmal im Detail einarbeiten.


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