"Demokratie" ist die Staatsform, die man einführen muß, wenn man einen Staat, durch Korrumpierung weniger Parteifunktionäre, von außen lenken und aussaugen will.
"Demokratie" ist die Staatsform, die man einführen muß, wenn man einen Staat, durch Korrumpierung weniger Parteifunktionäre der Regierung und Opposition, von außen lenken und aussaugen will.
Deshalb wurden fast alle Monarchien im alten Europa im 1. Weltkrieg mit Erfolg beseitigt.
Statt eines von außen unbestechlichen Monarchen (Erbmonarchie) "regieren" nun erpreßbare Marionetten die Staaten im Interesse fremder Mächte.
Nach meiner augenblicklichen Wahrnehmung ist der Artikel 20 des Grundgesetzes zu meinem tiefsten Bedauern nur Augenwischerei für Sozialromantiker:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Welche Instanz gibt dem Volk "GRÜNES LICHT für den legalen Widerstand" bzw. ab wann ist "andere Abhilfe nicht möglich"?
Gruß
Albrecht
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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)