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Manuel H., Mittwoch, 20.09.2023, 11:02 (vor 362 Tagen) @ D-Marker2638 Views

Sie schürt Sozialneid gegenüber den Bürgergeld-Empfängern.

Sie sagt, ein Facharbeiterlohn von 2.400 Euro netto sei nicht konkurrenzfähig zum Bürgergeld. Da mag sie vielleicht sogar Recht haben, rechnet man all die Vergünstigungen dazu, die ein Bürgergeld zusätzlich zu seinen Grundansprüchen nocht gewährt bekommt, ein Facharbeiter aber aus seinem versteuerten Netto zu stemmen hat.

Das Bürgergeld funktioniert wie ein Mindestlohn, je höher, desto "besser" für den Arbeitnehmer.

Wie das allerdings ein Arbeitgeber hinkriegen soll, ist eine andere Geschichte.

2400 Euro netto, sind 3.744 Euro brutto,
der Arbeitgeber zahlt: 4.500 Euro

2.500 Euro netto sind 3.940 Euro brutto
der Arbeitgeber zahlt: 4.730 Euro

100 Euro bedeuten in diesem Fall 230 Euro Mehrkosten.


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