Hier die Erläuterung von Consors:

heller, Montag, 18.09.2023, 10:40 (vor 356 Tagen) @ aliter1937 Views

Bis vergangenen Freitag musste man online die als "Kapitalmaßnahme" organisierte Aktion durchgeführt haben.
Mein Eindruck: Wir sind ein besetztes Land. "DAS Recht" gibt es nicht. Manche ziehen ein anderes Recht durch.
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Hier der Text der Consors Bank in Auszügen:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
am 23. Juni 2023 hat der EU-Rat die EU-Verordnung 2023/1215 verabschiedet. Diese Verordnung
gehört zum 11. Sanktionspaket der EU-Kommission. Sie eröffnet ein Zeitfenster für die
Durchführung von bestimmten Wertpapiertransaktionen, bei denen der russische Zentralverwahrer
NSD beteiligt ist.
Was bedeutet das im Detail für Sie?
Die Bundesbank kann jetzt die Umwandlung und Übertragung von bestimmten ADRs/GDRs in
die zugrunde liegenden russischen Wertpapiere genehmigen. Die Genehmigung hängt von der
Erfüllung folgender Bedingungen ab:
1. Das Aktienzertifikat (zum Beispiel ein ADR) wurde vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt.*
2. Der betreffende Genehmigungsantrag wurde bis zum 25. September 2023 bei der
Bundesbank gestellt.*
3. Der Inhaber des Aktienzertifikats kann nachweisen, dass die Umwandlung für die
Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers notwendig ist.
4. Die Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers ist mit den Verboten der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 einschließlich Artikel 5 und 5f vereinbar.*
5. Es werden keiner anderen im Anhang I der EU-Verordnung 269/2014 aufgeführten
Einrichtung Gelder bereitgestellt.
6. Diese Transaktionen (Umwandlung und Übertragung) müssen bis zum 25. Dezember 2023
abgeschlossen sein.


Dieser Antrag ist nur eine Weisung zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung.
Wenn wir eine Ausnahmegenehmigung für Sie erhalten, informieren wir Sie wieder über die nächsten Schritte.
Wichtig zu wissen:
* Sie können im Moment keine Weisung für den Tausch erteilen. Der Grund: Clearstream nimmt derzeit keine Weisungen entgegen.
* Sollten Sie in der Vergangenheit schon eine Weisung erteilt haben, ist diese nicht mehr gültig.
* Es kann dazu kommen, dass keine Umwandlung (mehr) möglich ist, auch wenn Genehmigung und Weisung vorliegen. Eine Umwandlung hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (folgend Bank genannt) liegen.
* Ob für die Umwandlung ein Depot in Russland erforderlich ist, kann die Bank nicht sagen.
* Eine Verwahrung der dem Aktienzertifikat zugrunde liegenden russischen Wertpapiere
durch die Bank ist jedenfalls nicht möglich.


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