Art. 120 Grundgesetz, der noch immer in Kraft ist, besagt, die bRD ist Besatzungsgebiet und damit nicht souverän

Andree, Donnerstag, 17.08.2023, 19:36 (vor 930 Tagen) @ Manuel H.2729 Views

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_120.html

Siehe auch UNO-Charta etc.pp.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung