Art. 120 Grundgesetz, der noch immer in Kraft ist, besagt, die bRD ist Besatzungsgebiet und damit nicht souverän
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_120.html
Siehe auch UNO-Charta etc.pp.