Das ist leider falsch: Keine Baugenehmigung erforderlich, aber eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist notwendig!!

Ciliegia, Donnerstag, 17.08.2023, 00:22 (vor 931 Tagen) @ Friedrich2001 Views

Hallo Friedrich, hallo zusammen,

auch Deinen Beitrag finde ich sehr "interessant"...

ab 2 qm ist eine Baugenehmigung erforderlich,

Diese Aussage ist leider komplett falsch!

Photovoltaikanlagen "an, auf und in Gebäuden" sind in den meisten Fällen schlicht genehmigungsfrei (konkrete Details verrät Dir die jeweilige Landesbauordnung). Lediglich Freiflächen-PV-Anlagen benötigen - als eigenständiges Bauwerk - eine Baugenehmigung. Für alle Produkte, die zu einem Bauwerk zusammengesetzt oder mit einem Bauwerk verbunden werden sollen, benötigst Du eine sogenannte "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)".

Ausnahmen davon regelt das Deutsche Institut für Bautechnik, das im Fall von Solarmodulen entschieden hat, dass bei einer Modulgröße von weniger als 2 m² KEINE AbZ erforderlich ist. Ein Solarmodul ist in DE daher "verkehrsfähig", wenn es eine CE-Kennzeichnung hat. Diese bekommt es, wenn die Zertifizierung nach DIN IEC 61215 und DIN IEC 61730 bestanden ist. Sofern Du Solarmodule mit einer Größe von mehr als 2 m² "an, auf oder in einem Gebäude" einsetzen möchtest, dann benötigst Du darüber hinaus diese AbZ.

Weitere Informationen dazu findest Du beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), das derzeit darüber "nachdenkt", die maximal zulässige Größe für Solarmodule "ohne AbZ" von 2 m² auf 3 m² (analog zu den thermischen Solarkollektoren) anzuheben.

Also: Keine Panik!

Viele Grüße, Ciliegia.


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