Zur Meinungsfreiheit

Michael Krause, Samstag, 12.08.2023, 14:48 vor 936 Tagen 4750 Views

bearbeitet von Michael Krause, Samstag, 12.08.2023, 15:20

Zur Meinungsfreiheit

Warum schreibe ich das?

Der politische Meinungskampf spitzt sich zu. War anfangs cancel culture das Mittel der Wahl, erkennt man nun, dass dies alleine nicht mehr ausreicht. Mehr und mehr wird das ganze Arsenal staatlicher Macht ausgepackt und dies schließt auch strafrechtliche Sanktionen ein. Steuerfinanzierte Abmahnvereine gehen im Internet auf Jagd und produzieren Strafanzeigen am Fließband.

Begünstigt wird diese Entwicklung durch weisungsgebundene Staatsanwälte (§ 146 GVG). Der innenpolitische Sprecher der grünen Partei gibt in einem Gespräch mit dem Neuen Deutschland unumwunden zu, „man habe die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr das sich das in Zukunft bemerkbar macht.“ (nd vom 14.8.2020, danke an den Mitforisten, welcher mich auf dieses Interview aufmerksam gemacht hat). Dieses Mittel ist allerdings keine Erfindung der grünen Partei. Die Parteispendenaffäre um die Staatsbürgerliche Vereinigung 1954 e.V., in der ich an der Seite meines akademischen Lehrers noch als Verteidiger in der Endphase mitwirken durfte, kam erst ins Rollen, nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz involviert war.

Sind nun alle Sanktionen gegen Meinungsäußerungen, insbesondere im Internet, abzulehnen. Bei Weitem nicht. Argumente ad hominem (Schwurbler, Verschwörungstheoretiker, Blinddarm, etc.) sind immer ein Zeichen für Schwäche und sollten den öffentlich-rechtlichen Medien überlassen werden. Das macht man, wenn man keine sachlichen Argumente hat. Fäkalsprache (Drecksfotze, gerne auch durch Sternchen entfremdet) ist ein Zeichen von schlechter Erziehung und gehören sich nicht, auch wenn man sie ebenfalls gelegentlich in den öffentlich-rechtlichen Medien antrifft (Ziegenficker*). Hier darf man sich nicht wundern, wenn man strafrechtlich belangt wird und das ist auch richtig so.

Ich versuche im Nachfolgenden einen Beitrag zu leisten, die Grenzen der Meinungsfreiheit auszuloten. Wie immer ist dies kein wissenschaftlicher Aufsatz, hierzu fehlt mir einfach die Zeit, diesen Beitrag entsprechend auszuformulieren. Es ist vielmehr eine Aufforderung selber nachzudenken und tiefer nachzuforschen. Seid ihr selber von staatlichen Maßnahmen betroffen, fragt euren Arzt oder Apotheker.

Die Meinungsfreiheit gilt nicht unbegrenzt, es gibt keinen generellen Vorrang der Meinungsfreiheit vor dem Ehrschutz. In der Regel müssen Meinungsfreiheit und Ehrschutz des Betroffenen miteinander abgewogen werden.

In drei Konstellationen ist eine Abwägung entbehrlich und es liegt in der Regel immer eine Beleidigung vor, nämlich bei der Schmähkritik, bei der Formalbeleidigung und bei der Verletzung der Menschenwürde.

Von einer Schmähkritik spricht das Bundesverfassungsgericht, wenn eine Beschimpfung keinen oder kaum Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat, sondern wie bei einer Privatfehde das Ziel nur die Herabsetzung des Gegenübers ist.

Eine stets strafbare Formalbeleidigung liege vor, wenn es um besonders krasse Schimpfwörter geht, vor allem aus der Fäkalsprache. Hierzu dürfte wohl auch der Begriff “Drecksfotze” gehören. Ausnahmen gelten nur für die öffentlich-rechtlichen Medien. Im Fall Böhmermann (Ziegenficker) stellte die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Mainz das Verfahren wegen Beleidigung ein. Wer stellt dort noch einmal den Justizminister? Nein, das ist nicht die grüne Partei. Dafür reicht in Kassel allerdings die Bezeichnung unserer Außenministerin als „bösartiger Versagerin“ für einen Strafbefehl über 60 Tagessätze.

Immer strafbar ist auch eine Beschimpfung, die die Menschenwürde verletzt. Historisches Beispiel hierfür ist die Darstellung des früheren CSU-Chefs Franz-Josef Strauß als kopulierendes Schwein.

In allen anderen Fällen ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz erforderlich. Bei dieser Abwägung lässt das Bundesverfassungsgericht den Strafgerichten relativ viel Freiheit. Entscheidend ist nur, dass die nötigen Aspekte geprüft und ausreichend berücksichtigt werden. Das BVerfG will eine Verurteilung oder einen Freispruch nur bei groben Abwägungsfehlern aufheben. Hier genau liegt das Risiko für Betroffene. Was der eine Richter gerade noch als durch die Meinungsfreiheit gedeckt durchgehen lässt, wertet ein anderer Richter womöglich bereits als Beleidigung. Hier spielen immer auch „weiche Faktoren“ hinein, u.a. welchen Eindruck ein Richter vom Angeklagten gewonnen hat.

Im ersten Schritt muss "eine der Meinungsfreiheit gerecht werdende Ermittlung des Sinns der infrage stehenden Äußerung" erfolgen. Der Sinngehalt ist also kontextbezogen hinreichend sorgfältig zu ermitteln, wobei die Meinungsfreiheit nicht dazu zwingt, einer Äußerung strafrechtlich harmlose, aber fernliegende Sinngehalte rabulistisch unterzuschieben. (BVerfG 1 BvR 2459/19, Rd. 15).

An dieser Stelle ist auch zu prüfen, ob eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung vorliegt. Wird eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung eingestuft, liegt darin eine Verkürzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, da die Vermutung zugunsten der freien Rede für Tatsachenbehauptungen nicht in gleicher Weise gilt wie für Meinungsäußerungen im engeren Sinne.

Das Bundesverfassungsgericht arbeitet sodann vier Kriterien für die vorzunehmende Abwägung heraus.

So ist erstens ein “Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung” eher geschützt als die “emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen”. „Wird von dem Grundrecht der Meinungsäußerung nicht zum Zwecke privater Auseinandersetzung Gebrauch gemacht, sondern will der Äußernde in erster Linie zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, dann sind Auswirkungen seiner Äußerungen auf den Rechtskreis Dritter zwar unvermeidliche Folge, nicht aber eigentliches Ziel der Äußerung. Der Schutz des betroffenen Rechtsguts tritt umso mehr zurück, je weniger es sich um eine unmittelbar gegen dieses Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten Bereich in Verfolgung eigennütziger Ziele handelt. …“ (BVerfG 1 BvR 2272/14, RdNr. 1c mit Verweis auf BVerfG 1 BvR 444/13, RdNr. 3).

Machtkritik ist – zweitens – vor allem dann geschützt, wenn sie das öffentliche Wirken einer mächtigen Person betrifft. „Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist. Die Meinungsfreiheit erlaubt es insbesondere nicht, den Beschwerdeführer auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und ihm damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen“ (BVerfG 1 BvR 2433/17, RdNr. 17). In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Angeklagter behauptet, die Verhandlungsführung einer Richterin erinnere stark an einschlägige Gerichtsverfahren vor nationalsozialistischen Sondergerichten und war deswegen zu einer Geldstrafe von 30 Tagesätzen verurteilt worden. Diese Verurteilung hat das BVerfG aufgehoben. Darauf hinzuweisen bleibt, dass das BVerfG bei anderer Richterschelte nicht so nachsichtig war.

Eine noch größere Bedeutung misst das BVerfG dem Schutz der Meinungsfreiheit bei Kritik an Politikern bei.

„Insofern Politiker bewusst in die Öffentlichkeit treten, unterscheidet sich ihre Situation von derjenigen staatlicher Amtswalter, denen ohne ihr besonderes Zutun im Rahmen ihrer Berufsausübung eine Aufgabe mit Bürgerkontakt übertragen wurde. Unter dem Aspekt der Machtkritik haben die Gerichte auch Auslegung und Anwendung des Art. 10 Abs. 2 EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu berücksichtigen. In ständiger Rechtsprechung betont der Gerichtshof, dass die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern weiter zu ziehen sind als bei Privatpersonen“ (BVerfG 1 BvR 2397/19, RdNr. 34 mit den entsprechenden Nachweisen).“

Einen Sonderfall bildet die Satire. Satire ist eine Kunstform, mit der Personen, Ereignisse oder Zustände kritisiert, verspottet oder angeprangert werden. Typische Stilmittel der Satire sind die Übertreibung als Überhöhung oder die Untertreibung als bewusste Bagatellisierung bis ins Lächerliche oder Absurde. Üblicherweise ist Satire eine Kritik von unten (Bürger) gegen oben (Repräsentanten der Macht), vorzugsweise in den Feldern Politik, Gesellschaft, Wirtschaft oder Kultur (siehe Duden). Satire wird zusätzlich durch die Kunstfreiheit geschützt.

Der Schutz der Meinungsfreiheit ist gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert seine Bedeutung. Doch muss erneut darauf hingewiesen werden, dass unter dem Deckmantel einer satirischen Machtkritik Schmähkritik nicht zulässig ist.

In einer “hitzigen Situation” sollen die Strafrichter – drittens – eher auf Strafe verzichten, als wenn jemand mit Bedenkzeit andere herabwürdigt.

Und schließlich spielt auch die Größe des Publikums eine Rolle. Eine Beschimpfung im kleinen Kreis wiegt weniger schwer als eine Beleidigung auf einer viel gelesenen Internetseiten.

Jetzt wisst ihr also Bescheid, was ihr sagen dürft oder nicht oder doch nicht?

* Nachtrag: Der Begriff Ziegenficker ist um so infamer, als der Prophet solche Praktiker ausdrücklich verurteilt. Einen gläubigen Muslim als Ziegenficker zu bezeichnet, überschreitet also jedwede Grenzen eines zivilisierten Miteinanders. Dies wusste Böhmermann vermutlich im Gegensatz zu einem durchschnittlich gebildeten Staatsanwalt (Danke an Ben für den Hinweis).

Es geht bei Deinem Beitrag um Beleidigung bei der Meinungsäußerung, nicht um Meinungsfreiheit im Allgemeinen. In dem Zusammenhang: Was ist eigentlich mit "Nazi!" - ist das eine Beleidigung? oder

BerndBorchert @, Samstag, 12.08.2023, 15:19 vor 936 Tagen @ Michael Krause 3259 Views

bearbeitet von BerndBorchert, Samstag, 12.08.2023, 15:26

was ist mit "-extremer"! z.B. "Linksextremer!" Und was ist mit den "Leugner" Begriffen? ist "Klimaleugner!" eine Beleidigung, weil "leugnen" heißt ja "lügen", d.h. man verdächtigt den anderen, gegen sein besseres Wissen zu sprechen, d.h. zu lügen - für mich als Adressat wäre das beleidigend. Ist "Lügner!" eine Beleidigung?

Bernd Borchert

Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung

Michael Krause, Samstag, 12.08.2023, 15:56 vor 936 Tagen @ BerndBorchert 3289 Views

Hier sind wir im Tatbestand der Ehrschutzdelikte, also §§ 185 ff StGB. Der von mir hochgeschätzte ehemalige Bundesrichter Fischer sagt hierzu: Die Beleidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person voraus. Rechtswidrig ist eine Tat dann nicht, wenn sie unter § 193 StGB fällt, also berechtigte Interessen wahrnimmt. Hierunter fällt auch die Meinungsfreiheit Art 5 GG. Hierzu mein Beitrag.

Der Tatbestand Beleidigung umfasst Werturteile und Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Betroffenen, sowie Werturteile gegenüber Dritten. Der Tatbestand der Verleumdung umfasst nicht erweislich wahre Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten.

Hier kommt es also darauf an, ob Werturteil oder Tatsachenbehauptung. Lügner oder Lügner sind Tatsachenbehauptungen. Hier kommt es also auf den Wahrheitsbeweis an.

Ich kann hier aber kein Proseminar über die Ehrschutzdelikte abhalten.

Ich denke, Lügner und Leugner sind keine justiziablen Beleidigungen. Aber was ist "Nazi!"? das ist fast immer als Beleidigung gemeint und wird vom Adressaten fast immer als solche aufgefasst.

BerndBorchert @, Samstag, 12.08.2023, 16:06 vor 936 Tagen @ Michael Krause 3074 Views

bearbeitet von BerndBorchert, Samstag, 12.08.2023, 16:12

Du hattest Deinen Beitrag mit "wisst Ihr jetzt, was ihr sagen dürft?" beendet - das fasse ich mal als Aufforderung zum Stellen von solchen Fragen auf ...

Bernd Borchert

Nazi

Michael Krause, Samstag, 12.08.2023, 16:55 vor 935 Tagen @ BerndBorchert 3412 Views

Nazi ist keine Schmähkritik, die per se unter Strafe steht. Hier sind wir eben in der Abwägung wie in meinem Beitrag beschrieben. Wenn ich meinen Nachbarn ohne sachlichen Zusammenhang wegen einer persönlichen Auseinandersetzung als Nazi bezeichne, kann das eine Beleidigung sein. Geht es um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung kann das straffrei sein. Es kommt halt auf den Einzelfall an. Wie bereits geschrieben, ist die diesbezügliche Abwägung des Tatgerichts nur eingeschränkt justiziabel.

Deswegen ist ja Nazi

D-Marker @, Rostock (MV), Montag, 14.08.2023, 13:11 vor 934 Tagen @ Michael Krause 2467 Views

heutzutage ein Sammelbegriff für alle, welche der Regierungspolitik widersprechen.

Diejenigen, welche dafür sind, dürfen sich "Demokraten" nennen.

Die Zukunft wird vorläufig nicht besser, sondern anders.

Bisher, toi toi toi, war ich beim letzten Knall auf Grund meines Geburtsdatums nicht bei.

Gebe mir die Schöpfung, dass ich auch beim nächsten Knall nicht bei bin...


LG
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Man kann es einfacher formulieren

Kaladhor, Münsterland, Samstag, 12.08.2023, 16:14 vor 936 Tagen @ Michael Krause 3689 Views

und der Danisch hat es anhand der Rede vom Bundesgrüßaugust anlässlich des 75jährigen Jubiläums des Verfassungskonvents wunderbar zusammengefasst (Sein Blogeintrag).

Ganz kurz gesagt: Die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes, die Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staats darstellten, wurden vollständig korrumpiert und ins Gegenteil verkehrt. Aus diesem Grund brauchen wir uns eigentlich nicht mehr über so Themen wie Menschenwürde, Meinungs- und Redefreiheit unterhalten, denn es gibt sie nicht mehr! Wenn man nichts mehr gegen den offiziellen Regierungskurs sagen darf, sondern stattdessen mit Bestrafungen bis hin zur wirtschaftlichen Vernichtung rechnen muss, dann haben wir hier russische Verhältnisse!

Der Drops ist gelutscht, und hinterher, so fern es ein hinterher geben sollte, wird dann wieder dieselbe Leier heruntergespielt wie schon 1945...

Grüße

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Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Immer daran denken: Wer die Altparteien wählt, wählt den Krieg!

"russische Verhältnisse"

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 12.08.2023, 16:32 vor 935 Tagen @ Kaladhor 3733 Views

Die werden wir vor allem wirtschaftlich erleben und da denke ich an die Jahre '91 ff. Das war wohl ziemlich übel im ehemaligen Sowjet-Reich ... :-P

Allerdings gab es da auch wenig Kohle um staatlicherseits Unsinn anzustellen. Bald gehen übrigens auch viele Boomer unter den Richtern in Rente, was den eh schon überlasteten Justizapparat weiter unter Stress setzen dürfte. Ob die dann die knappen Ressourcen dafür einsetzen wollen, weiter dem Wutpöbel im Internet nachzustellen, das glaube ich eher weniger. [[zwinker]]

Grüße

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Afuera!

Richter

Michael Krause, Samstag, 12.08.2023, 16:47 vor 935 Tagen @ FOX-NEWS 3530 Views

Bei den Richtern, gerade an den Amtsgerichten gibt es viele, die aufgrund ihrer großen Lebens- und Berufserfahrung noch mit Augenmaß entscheiden. Diese Richter sind eine wichtige Säule unserer Demokratie. Der Fall Bahkdi ist so ein Beispiel. Diese Richter werden fehlen, wenn sie nach und nach in den Ruhestand gehen.

Nein @ Michael ...

Mirko2, Samstag, 12.08.2023, 17:22 vor 935 Tagen @ Michael Krause 3418 Views

Solange Richter und Staatsanwälte am Mittagstisch gemeinsam essen, kann man nicht von Neutralität sprechen. Auch das diese denselben Flur teilen ist bekannt. Ein jeder Mensch ist befangen.

Mensch Mirko

Michael Krause, Samstag, 12.08.2023, 17:52 vor 935 Tagen @ Mirko2 3384 Views

Mensch Mirko. Der Richter trifft die Entscheidung. Dieses Privileg lässt der sich doch nicht am Mittagstisch klauen. Ich habe auch noch nie gesehen, dass Richter und Staatsanwälte zusammen in der Gerichtskantine essen, genauso wenig wie Richter und Rechtsanwälte. Dass Richter und Staatsanwälte auf dem selben Flur beheimatet sind habe ich noch nie gesehen.

Echt nicht @ Michael ...

Mirko2, Samstag, 12.08.2023, 18:10 vor 935 Tagen @ Michael Krause 3155 Views

bearbeitet von Mirko2, Samstag, 12.08.2023, 18:32

Selber gesehen und nicht nur einmal. Auch das Ablästern ist nicht wirklich selten, man bekommt bei Gericht so einiges mit. Gerade die Jure ist voller Hu... und das müsstest Du doch wissen?

Edit: es gibt so ein Fall (Impfschaden), dass die PKH nur 50k übernimmt, aber das alles liegt weit über 200k...

Richter und Staatsanwalt sind eine Suppe

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Samstag, 12.08.2023, 21:54 vor 935 Tagen @ Michael Krause 3003 Views

Mensch Mirko. Der Richter trifft die Entscheidung. Dieses Privileg lässt der sich doch nicht am Mittagstisch klauen. Ich habe auch noch nie gesehen, dass Richter und Staatsanwälte zusammen in der Gerichtskantine essen, genauso wenig wie Richter und Rechtsanwälte. Dass Richter und Staatsanwälte auf dem selben Flur beheimatet sind habe ich noch nie gesehen.

In einem Strafverfahren gegen mich habe ich mit ruhiger Stimme gesagt:

"Ich habe hier ein Problem, Richter und Staatsanwalt zu unterscheiden?"

Was dann kam, war ein Geschrei der Beiden, dass einem Freisler Ehre gebühren würde. Ich hatte also getroffen! Das verordnete Ordnungsgeld habe ich mit einem billigen Trick abgewendet.

Diese eigene Erfahrung kann ich als Zuschauer von anderen Verhandlungen bestätigen. Das Problem ist die Anonymität der Justiz. Meiner Meinung nach müssten alle Gerichtsverhandlungen als Video veröffentlicht und gespeichert werden. Dann wären viele Dinge, die ich erlebt habe, nicht möglich.

Rainer

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Ami go home!
RundeKante
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Warum denn das? Die Leute üben ihren Beruf aus und sind im gewissen Sinne auch Kollegen. Warum sollten die nicht zusammen essen gehen? oT

Olivia @, Samstag, 12.08.2023, 19:13 vor 935 Tagen @ Mirko2 2671 Views

....

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Wann liegt Befangenheit vor?

Mirko2, Samstag, 12.08.2023, 19:26 vor 935 Tagen @ Olivia 2861 Views

Besorgnis der Befangenheit liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn ein Grund vorgebracht wird, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Eine tatsächliche Befangenheit muss nicht vorliegen, es genügt schon der „böse Schein“. Es kommt darauf an, ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass geben kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.
Quelle: https://ht-strafrecht.de/blog/defensio/kuriose-entscheidung-ein-richter-der-den-angekla...


In folgenden Fallkonstellationen wird der „böse Schein“ bejaht:

-Besonderes Näheverhältnis des Richters zu Verfahrensbeteiligten
-Mitwirkungen an Vorentscheidungen oder sonstige Vorbefassungen mit der zu entscheidenden Sache
-Verfahrensfehler, die einem Richter unterlaufen sind
-Äußerungen des Richters über das Prozessverhalten von Verfahrensbeteiligten -Eigenes Interesse eines Richters an einem bestimmten Prozessausgang

Die Begründetheit eines Befangenheitsantrag ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Wer entscheidet über diesen Antrag der Befangenheit?

Wie war das mit dem Bundesverfassungsgericht? War diese nicht zum Essen bei der Merkel und haben über Hunde und Katzen geredet? Die Sache wird im Ausland hinterfragt ...

Wenn sie am selben Fall arbeiten, sollten sie wohl nicht gerade miteinander essen gehen.... aber jedem Richter den Umgang mit Rechtsanwälten zu untersagen halte ich für schräg.

Olivia @, Samstag, 12.08.2023, 21:23 vor 935 Tagen @ Mirko2 2629 Views

Einer meiner Bekannten (RA) hat eine Richterin geheiratet. So etwas dürfte dann ja wohl auch überhaupt nicht gehen.... oder?

Was Merkel betrifft, so kommt es sicherlich u.a. auch auf den Zeitpunkt eines solchen "Abendessens" an. Es gibt sicherlich Zeitpunkte, die Fragen erforderlich machen. Und es wird Zeitpunkte geben, wo solche Fragen nicht erforderlich sind.

Was Politiker angeht. Die müssen mit allen möglichen Leuten reden, essen gehen, Hände schütteln. Ich bin sicher, dass auch etliche "Mafiosi" dabei sein werden und das dürfte den entsprechenden Politikern auch bekannt sein. Trotzdem müssen sie Hände schütteln, "Pfötchen geben" und "nett lächeln". Habe ich mir früher oft gedacht, als Merkel in der Ukraine "Händchen schüttelte".... war lange vor 2014.

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Ich gebe Dir werte Olivia einen kleinen Denkanstoß ...

Mirko2, Samstag, 12.08.2023, 22:51 vor 935 Tagen @ Olivia 3436 Views

Die deut­schen Staats­an­walt­schaf­ten sind nicht zur Aus­stel­lung eines Eu­ro­päi­schen Haft­be­fehls be­fugt. Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof mit der Be­grün­dung ent­schie­den, dass sie keine hin­rei­chen­de Ge­währ für ihre Un­ab­hän­gig­keit ge­gen­über der Exe­ku­ti­ve böten. Der Ge­ne­ral­staats­an­walt von Li­tau­en biete hin­ge­gen eine sol­che Ge­währ für Un­ab­hän­gig­keit, so der EuGH mit Ur­tei­len vom 27.05.2019 (Az.: C-508/18, C-82/19 und C-509/18).

Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-deutsche-staatsanwaltschaften-due...

Soviel zur Unabhängigkeit ...

Diese Sachlage ist allgemein bekannt. Was hat das mit dem Essen gehen zu tun?.... Die Ursachen liegen wo anders!

Olivia @, Sonntag, 13.08.2023, 13:43 vor 935 Tagen @ Mirko2 2513 Views

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Was hat das mit dem Essen (gehen) zu tun?

Mirko2, Montag, 14.08.2023, 10:57 vor 934 Tagen @ Olivia 2072 Views

Das Wort "gehen" ist ein Tunwort. Tun werden sie nicht nur essen, es wird sich auch über die Arbeit unterhalten, oder? Absprachen in der Justiz, sind an der Tagesordnung, nur bekommt der einfache Pöbel es nicht mit.

Mein Gott, als ob sie "essen gehen" müßten, wenn sie Absprachen treffen wollen...... Da gäbe es unauffälligere Möglichkeiten oT

Olivia @, Dienstag, 15.08.2023, 01:41 vor 933 Tagen @ Mirko2 1924 Views

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Heirat

Michael Krause, Montag, 14.08.2023, 10:44 vor 934 Tagen @ Olivia 2237 Views

Natürlich darf die Richterin einen RA heiraten, auch wenn ich ihr davon abraten würde <img src=" />. Sie darf dann aber keine Fälle, in denen die Kanzlei ihres Mannes tätig ist, bearbeiten.

Ja, diese Regelung ist auch richtig und sinnvoll. oT

Olivia @, Dienstag, 15.08.2023, 01:43 vor 933 Tagen @ Michael Krause 1916 Views

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eine Beschreibung der dt. Rechtsprechung ?

Dieter @, Sonntag, 13.08.2023, 19:01 vor 934 Tagen @ Michael Krause 2388 Views

https://test.rtde.tech/meinung/177630-wie-die-deutsche-justiz--zum-repressionsapparat-v...

Hallo Michael Krause,
hier bei Rt ist der m.E. lesenswerte Artikel des Strafverteidigers Alexej Danckwardt, vermutlich ein Russland-Deutscher und Mieglied der Parei der Linken.

Ist seine Beschreibung der laufenden Rechtsprechung in der dargestellten Weise korrekt ?

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Bin gespannt auf die Meinung unseres Juristen dazu. (owT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Dienstag, 15.08.2023, 02:27 vor 933 Tagen @ D-Marker 1924 Views

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Afuera!

Klarstellung

Michael Krause, Dienstag, 15.08.2023, 14:35 vor 933 Tagen @ FOX-NEWS 2062 Views

Lieber Fuchs News, Du verkennst hier was. Ich bin nicht Dein Jurist. Ich bin ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Ich kommentiere auch grundsätzlich keine Kommentare von Kollegen, schon gar nicht den eines verdienten Strafverteidigers wie A. Dankwardt.

Bei der Menge Mist, die ich aufgrund dieses Posts in meinem Posteingang finde, verabschiede ich mich hier erst einmal.

Wie kann man so eingeschnappt sein!

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 16.08.2023, 15:15 vor 932 Tagen @ Michael Krause 1902 Views

Lieber Fuchs News, Du verkennst hier was. Ich bin nicht Dein Jurist. Ich bin ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Ich kommentiere auch grundsätzlich keine Kommentare von Kollegen, schon gar nicht den eines verdienten Strafverteidigers wie A. Dankwardt.

1. Ich habe nicht behauptet, Du wärst mein Jurist.
2. Wenn ich "unser Jurist" sage, dann ist das umgangssprachlich gemeint - als Member des Forums eben.
3. Ich kenne die Kommentare eines Strafverteidigers A. Dankwardt nicht.
4. Ich war daran interessiert zu wissen, was es mit der Aussage von D-Marker auf sich hat.

Bei der Menge Mist, die ich aufgrund dieses Posts in meinem Posteingang finde, verabschiede ich mich hier erst einmal.

Ja, klemm den Schwanz ein ... :-P

Grüße

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Afuera!

Tolles Interview bei Weltwoche: Ex-Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maassen über den verfassungsfeindlichen Verfassungsschutz

Reffke @, Narragonien, Sonntag, 13.08.2023, 15:59 vor 935 Tagen @ Michael Krause 3090 Views

Hallo,

Der VS ist nicht dazu da, die Regierung vor der Opposition zu schützen... [[applaus]]
Ruhig und sachlich nimmt er den derzeitiigen VS auseinander:
https://www.youtube.com/watch?v=0_R_kN15xOM

LG Reffke

--
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Erich Kästner "Große Zeiten"

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