Da sind sich die Rechtsgelehrten aber alles andere als einig.

FredMeyer, Mitten in der Karibik, Freitag, 04.08.2023, 08:57 (vor 943 Tagen) @ LLF3231 Views
bearbeitet von FredMeyer, Freitag, 04.08.2023, 09:00

Dem gegenüber stehen nämlich die Ansichten, dass die damalige Abtretung (1954) der Krim völkerrechtswidrig gewesen sein soll. Darüber hinaus schwelt der Streit um die Krim nicht erst seit 2014. Elendsky hebt neuerdings hervor, dass die Ukraine, bezogen auf sich selbst, sich ihrerseits auf das Referendum von 1991 berufen kann, andererseits der Krim die seinerzeit (1991) zugestandene Autonomie zwischenzeitlich von Seiten der Ukraine aberkannt wurde. Das ukrainische Referendum von 1991 scheint aus völkerrechtlicher Sicht auch nicht astrein gewesen zu sein, weil es nur einseitig ausgeführt worden sei.

Für mich ist das eine undurchsichtige Gemengelage, die von der Journaille so gut wie fast gar nicht aufgegriffen wird - während auf der anderen Seite diese Schreiberlinge sowie auch noch die dummen Politiker und Baerböcke sich an der Annexion durch Russland hochziehen.

Ich glaube nicht, dass Annalena sich auch nur einen blassen Schimmer in der Thematik und der Geschichte der Krim auskennt, man muss mit Beklemmung registrieren, dass sich diese dumme Person noch nicht einmal geographisch in ihrem Wahlkreis auskennt. Was haben dumme Gören eigentlich in der Politik verloren?

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Fred


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