Weswegen wurde ermittelt?

Gernot ⌂, Donnerstag, 20.07.2023, 22:30 (vor 964 Tagen) @ Dieter3300 Views

Ich erkenne keine Straftat. § 303 StGB, Sachbeschädigung, trifft tatbestandsmäßig nicht zu.
Beleidigung - ggü. einem Briefkasten?
Mir fiele nur 118 OWiG ein, Belästigung der Allgmeinheit, evtl. noch Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz, alles Ordnungswidrigkeiten.

Interessant wäre auch zu wissen, wie man den "Täter" ermittelt hat. Langes Dranriechen bringt auch nicht mehr Erkenntnisse.

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Ab jetzt wird durchregiert. Wir kennen keine rote Linie mehr. Verbote bedeuten auch mehr Freiheit. Krieg bedeutet Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke. Hass bedeutet Liebe. Gebt ihnen keinen Millimeter preis.


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