Verhandlung des BVerfG über Wahlprüfungsbeschwerden nächste Woche

Michael Krause, Freitag, 14.07.2023, 09:39 vor 970 Tagen 2871 Views

Das BVerfG wird nächste Woche (18. und 19.7.2023) über die eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10.11.2022 verhandeln und hat hierzu exemplarisch die eingelegte Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU Fraktion ausgewählt. Der Deutsche Bundestag hatte anders als der Verfassungsgerichtshof Berlin in seiner wohlbegründeten Entscheidung nur Neuwahlen in 431 Wahlbezirken angeordnet und nicht für Berlin insgesamt.

Der Bundestag hatte erklärt, dem Verfahren beizutreten und Verfassungsrichter Müller wegen Befangenheit abzulehnen. Es gehe um "prozessuale Waffengleichheit".

Diesen Antrag hat das Bundesverfassungsgericht nun zurückgewiesen (2 BvC 4/23 vom 5.7.2023, erst am Mittwoch veröffentlicht). Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage für einen Beitritt im Wahlprüfungsverfahren. Mangels zulässigen Beitritts und weil eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit eines Richters von Amts wegen nicht zulässig ist, sei auch die beantragte Entscheidung mit Blick auf Richter Müller nicht veranlasst.

Müller hat in einem FAZ Podcast gesagt, eine Situation wie in Berlin "hätte man sich vor einigen Jahrzehnten in einem diktatorischen Entwicklungsland vorstellen können, aber nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland."

Gegen Müller wurden immer wieder Vorbehalte wegen seiner Parteinähe vorgebracht. Ich finde, er ist, nicht nur wegen seiner #Haltung in dieser Sache, ein hervorragender Verfassungsrichter. Schade, dass er in Kürze wegen Ablauf seiner Amtszeit ausscheiden muss.

Das Verfahren gibt dem BVerG Gelegenheit, sich auf der Grundlage des Art. 41 Absatz 2 GG und des § 48 BVerfGG mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung zu befassen.

Eine historische Entscheidung.

Hoffnung? Eher nein! (n.B.)

Mirko2, Freitag, 14.07.2023, 10:11 vor 970 Tagen @ Michael Krause 1950 Views

Quelle: Twitter (Bildschirmfoto)

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Warum nur das negative sehen?

Michael Krause, Freitag, 14.07.2023, 10:32 vor 970 Tagen @ Mirko2 2174 Views

Mensch Mirko, man muss sowohl weiß als auch schwarz sehen.

Natürlich kann/muss man die Unzulänglichkeiten ansprechen aber man kann die positiven Geschehnisse nicht weglassen.

Mir wurde in meinem Bekanntenkreis gesagt, lass das mit der Wahlprüfungsbeschwerde, da kommt sowieso nichts bei raus. Du verschwendest nur Zeit. Nun staunen alle. Vielen hat das auch den Glauben an die Justiz zurückgegeben.

Die Entscheidung des VerfGH ist in seiner Begründung brilliant. Mal schauen, ob das BVerfG das auch kann. Ich bin da zuversichtlich gestimmt. Dann entscheidet der Wähler.

Die Presse hat wieder einmal jämmerlich versagt. Ohne Roland Tichy und Marcel Luthe wäre dieser Skandal wohl nicht aufgedeckt worden. Das zeigt, das Blogs eben auch Presse sind. Tichy hat sicher einen höheren Verbreitungsgrad als die TAZ.

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