Verhandlung des BVerfG über Wahlprüfungsbeschwerden nächste Woche
Das BVerfG wird nächste Woche (18. und 19.7.2023) über die eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10.11.2022 verhandeln und hat hierzu exemplarisch die eingelegte Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU Fraktion ausgewählt. Der Deutsche Bundestag hatte anders als der Verfassungsgerichtshof Berlin in seiner wohlbegründeten Entscheidung nur Neuwahlen in 431 Wahlbezirken angeordnet und nicht für Berlin insgesamt.
Der Bundestag hatte erklärt, dem Verfahren beizutreten und Verfassungsrichter Müller wegen Befangenheit abzulehnen. Es gehe um "prozessuale Waffengleichheit".
Diesen Antrag hat das Bundesverfassungsgericht nun zurückgewiesen (2 BvC 4/23 vom 5.7.2023, erst am Mittwoch veröffentlicht). Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage für einen Beitritt im Wahlprüfungsverfahren. Mangels zulässigen Beitritts und weil eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit eines Richters von Amts wegen nicht zulässig ist, sei auch die beantragte Entscheidung mit Blick auf Richter Müller nicht veranlasst.
Müller hat in einem FAZ Podcast gesagt, eine Situation wie in Berlin "hätte man sich vor einigen Jahrzehnten in einem diktatorischen Entwicklungsland vorstellen können, aber nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland."
Gegen Müller wurden immer wieder Vorbehalte wegen seiner Parteinähe vorgebracht. Ich finde, er ist, nicht nur wegen seiner #Haltung in dieser Sache, ein hervorragender Verfassungsrichter. Schade, dass er in Kürze wegen Ablauf seiner Amtszeit ausscheiden muss.
Das Verfahren gibt dem BVerG Gelegenheit, sich auf der Grundlage des Art. 41 Absatz 2 GG und des § 48 BVerfGG mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung zu befassen.
Eine historische Entscheidung.
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