Wenn irgendwo zu den Fahnen gerufen werden sollte, hat Altsein auch was. Schließlich ändert Geschlechtseintrag ...

Wayne Schlegel, Dienstag, 27.06.2023, 09:58 (vor 981 Tagen) @ Ankawor1676 Views
bearbeitet von Wayne Schlegel, Dienstag, 27.06.2023, 10:15

... nichts im Falle einer Einberufung. Jedenfalls hierzulande.

"Männer sollen im Verteidigungsfall nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entgehen können. Das sieht eine Sonderregelung im geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampel vor."

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-gesetzentwurf-100...


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