Wenn irgendwo zu den Fahnen gerufen werden sollte, hat Altsein auch was. Schließlich ändert Geschlechtseintrag ...
... nichts im Falle einer Einberufung. Jedenfalls hierzulande.
"Männer sollen im Verteidigungsfall nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entgehen können. Das sieht eine Sonderregelung im geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampel vor."
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-gesetzentwurf-100...