Frage für einen fiktiven Fall an Anwälte oder sonstige Fachmänner in Erbschaftsangelegenheiten.
Weil in nächster Zeit viel vererbt wird, ist die Frage auch für die Allgemeinheit interessant.
Fiktiver Fall (muss so erklärt werden, denn anders als ein handwerkliches Thema haben die Anwälte dafür gesorgt, dass sie in ihrer eigenen Küche nicht verhungern)
Ein Großbauer stirbt und hinterlässt möglicherweise kein Testament.
Er hat keine Kinder, so dass nach gesetzlicher Erbfolge seine 5 Geschwister erben. Manche sind schon gestorben, dann erben die Kinder und manche Geschwister leben noch.
Angenommen es wären insgesamt 2 lebende Geschwister plus 10 Nachkommen. Das wären dann 12 Parteien in einer Erbengemeinschaft.
Die Geschwister haben keine Ahnung ob ein Testament mit seinem Willen existiert oder nicht.
Geschwister können vom Erbe ausgeschlossen werden und haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Möglicherweise wird sich das Amtsgericht melden, vielleicht aber auch nicht.
Im Nachlass befindet sich auch ein baufälliges Haus um welches er sich weil er die letzten Jahre im Pflegeheim verbracht hat nicht kümmern konnte.
Wer haftet wenn z.B ein Ziegel auf die Straße fällt und ein Auto beschädigt oder noch ein größeres Unglück passiert oder auf seinen Feldern Müll abgeladen wird das entsorgt werden muss?
Keiner außer dem Amtsgericht weiß wem das Haus und die Felder (vielleicht sind auch Bauplätze dabei) gehören.
Ich habe mich im Netz informiert und auch schon Vieles gefunden.
Aber die Frage konnte mir bisher keiner beantworten.
Danke
Gruß
ebbes
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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.