Frage für einen fiktiven Fall an Anwälte oder sonstige Fachmänner in Erbschaftsangelegenheiten.

ebbes @, Donnerstag, 22.06.2023, 20:28 vor 984 Tagen 3603 Views

Weil in nächster Zeit viel vererbt wird, ist die Frage auch für die Allgemeinheit interessant.

Fiktiver Fall (muss so erklärt werden, denn anders als ein handwerkliches Thema haben die Anwälte dafür gesorgt, dass sie in ihrer eigenen Küche nicht verhungern)

Ein Großbauer stirbt und hinterlässt möglicherweise kein Testament.
Er hat keine Kinder, so dass nach gesetzlicher Erbfolge seine 5 Geschwister erben. Manche sind schon gestorben, dann erben die Kinder und manche Geschwister leben noch.
Angenommen es wären insgesamt 2 lebende Geschwister plus 10 Nachkommen. Das wären dann 12 Parteien in einer Erbengemeinschaft.
Die Geschwister haben keine Ahnung ob ein Testament mit seinem Willen existiert oder nicht.
Geschwister können vom Erbe ausgeschlossen werden und haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Möglicherweise wird sich das Amtsgericht melden, vielleicht aber auch nicht.

Im Nachlass befindet sich auch ein baufälliges Haus um welches er sich weil er die letzten Jahre im Pflegeheim verbracht hat nicht kümmern konnte.
Wer haftet wenn z.B ein Ziegel auf die Straße fällt und ein Auto beschädigt oder noch ein größeres Unglück passiert oder auf seinen Feldern Müll abgeladen wird das entsorgt werden muss?

Keiner außer dem Amtsgericht weiß wem das Haus und die Felder (vielleicht sind auch Bauplätze dabei) gehören.

Ich habe mich im Netz informiert und auch schon Vieles gefunden.
Aber die Frage konnte mir bisher keiner beantworten.

Danke

Gruß

ebbes

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Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Komplizierte Rechtslage, Beratung teuer, Verzicht auf das Erbe eine Option?

zip @, Donnerstag, 22.06.2023, 21:09 vor 984 Tagen @ ebbes 2590 Views

Vorab, ich kenne im Bereich der Verwandtschaft / Bekanntschaft mehrere Erbengemeinschaften. Je kleiner die Gemeinschaft ist, je weniger Probleme existieren bei der internen Abstimmung, um fristgerecht zur jährlichen Steuererklärung jedes Gemeinschaftsmitglieds beizutragen.

Eine Gemeinschaft mit 12 Mitgliedern ist zwar nicht dabei, jedoch greift das Chaos bei der internen Abstimmung bereits sehr deutlich ab 6 bis 8 Mitgliedern. Da es sich hierbei um Verwandschaftsverhältnisse handelt, sorgt die interne Abstimmung in der Regel zu negativen Impulsen, Lagerbildung, Diffamierung und Disharmonie. Das steckt man in jungen Jahren zwar noch locker weg, im Alter wird es allerdings lästig und deshalb mein Rat:

Erbe ausschlagen.

Das geht nur innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Todes und man sollte es beim Notar machen lassen, dort kostet das rund 50 € inkl. aller Nebengebühren. Wichtig ist, dass man dort den Totenschein vorlegen kann (Original, bzw. beglaubigte Kopie) und dem Notar sagt, dass das Erbe überschuldet sei (muss man nicht nachweisen).

Exakt diese Strategie ist ein mir sehr gut bekannter Freund bei einer in Gründung befindlichen Erbengemeinschaft gefahren, bei der er dann natürlich nicht Mitglied wurde.

Ergebnis: Keine negativen Anfeindungen / Vorwürfe / Unterstellungen im Kreis der Familie, stattdessen ehrliche Dankbarkeit, darauf verzichtet zu haben. Hinter vorgehaltener Hand sagten ihm dann später andere Mitglieder der Gemeinschaft, dass man das besser auch hätte machen sollen.

Viel Erfolg.

--
.zip

Ergänzung

zip @, Donnerstag, 22.06.2023, 21:23 vor 984 Tagen @ zip 2499 Views

Mein Freund hatte keine Nachfahren. Sollte derjenige, der das Erbe ausschlägt, jedoch Kinder haben, müssen die ebenfalls jeder für sich (und ihre Kinder) das Erbe ausschlagen. Es muss prinzipiell der komplette „Zweig“ dafür sorgen, nicht Mitglied der Erbengemeinschaft zu werden.

Hatte das eben vergessen zu erwähnen.

--
.zip

Guter Ratschlag, aber andere Fragen sind zuerst wichtiger zu klären. Kannst du mir dabei helfen? (edit Link)

ebbes @, Donnerstag, 22.06.2023, 22:06 vor 984 Tagen @ zip 2371 Views

bearbeitet von ebbes, Donnerstag, 22.06.2023, 22:19

Wie erfährt derjenige ob er überhaupt was geerbt hat, denn ich habe gelesen dass wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat meldet sich niemand und man wird automatisch Erbe ob man will oder nicht. Aber wie soll man wissen ob er sein Vermögen alles einer Wohltätigkeitsorganisation vermacht hat.

Ab wann läuft die Frist zur Ausschlagung des Erbes?

Auf einmal hat er alles an der Backe lt. gesetzlicher Erbfolge die automatisch eintritt ohne dass er die Möglichkeit gehabt hat das Erbe zu prüfen.

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/was-hat-man-geerbt.html

Auf das Erbe verzichten?
Wenn der Geschwisternteil noch lebt und ein Pflegefall ist, kann man das nicht allein entscheiden
Man kann ja alles auch unter Wert verkaufen und den Geldbetrag aufteilen, den dann der Einzelne versteuern muss.
Streitigkeiten machen demjenigen nichts aus. Aber die Haftung schon welche eine Existenz ruinieren kann, da immer die Gesamtschuldnerische Haftung u.a die Grundsteuer (also jeder Einzelne haftet für die Schulden,.Der Gläubiger kann es sich heraussuchen wen er sich schnappt) gilt. Dann muss es derjenige von den anderen wieder holen. Viel Spaß, wenn mittellose Zeitgenossen dabei sind.

Ergänzung:
In den USA kann man den Hausschlüssel abgeben und in Deutschland aus dem Grundbuch streichen lassen und schon ist man das Problem los - das wusste ich noch nicht.

ebbes

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Beratung bei einem Notar ist grundsätzlich kostenlos.

Durran @, Donnerstag, 22.06.2023, 22:24 vor 984 Tagen @ ebbes 2463 Views

Viele wissen es nicht, insbesondere die Beratung zu Erbfällen ist bei Notaren völlig kostenlos.
Da braucht man also keinen Anwalt. Ja, es gibt auch in diesem Staat tatsächlichn auch was umsonst und ist mitnichten teuer.

Viele Notare bieten sogar extra Termine für Beratungen rund ums Thema Erben an.

Das Geld verdient der Notar dann mit den Verträgen.

Auch in Deutschland kann man jede Immobilie beim Staat entsorgen. Du gibts die Schlüssel bei der Gemeinde ab und erklärst den Verzicht auf die Immobilie. Das geht also in Deutschland auch.

§ 928 BGB
Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus

(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.

(2) 1Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. 2Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.

Danke für den Tipp o.T

ebbes @, Donnerstag, 22.06.2023, 22:46 vor 984 Tagen @ Durran 1859 Views

nixx

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Fristbeginn

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Donnerstag, 22.06.2023, 22:30 vor 984 Tagen @ ebbes 2418 Views

Ab wann läuft die Frist zur Ausschlagung des Erbes?

Ab dem Zeitpunkt, an dem dir bekannt wird, das du Erbe bist. Wenn sich später herausstellt, dass das Erbe nur aus Schulden besteht, beginnt die Frist von vorne.

BGB § 1949 Irrtum über den Berufungsgrund
(1) Die Annahme gilt als nicht erfolgt, wenn der Erbe über den Berufungsgrund im Irrtum war.
(2) Die Ausschlagung erstreckt sich im Zweifel auf alle Berufungsgründe, die dem Erben zur Zeit der Erklärung bekannt sind.

Rainer

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Aber wie erfährt derjenige es, wenn er keine Post vom Nachlassgericht bekommt?

ebbes @, Donnerstag, 22.06.2023, 22:45 vor 984 Tagen @ Rainer 2193 Views

Denn das Gericht meldet sich nur wenn ein Testament oder Erbvertrag besteht, sonst nicht.
Er kann nicht wissen wie der Verstorbene gehandelt hat.

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/was-hat-man-geerbt.html

Ist man gesetzlicher Erbe, dann wird man in dem Moment, in dem der Erblasser verstirbt, der Rechtsnachfolger des Erblassers. Man wird in diesem Augenblick – rechtlich gesehen – neuer Eigentümer aller Vermögenswerte, die vor seinem Ableben dem Erblasser gehörten.

Um die Stellung als Erbe zu erlangen, bedarf es keines zusätzlichen staatlichen Aktes und keiner besonderen Ernennung. Man wird vielmehr vollkommen automatisch Erbe, ohne dass man sich auch nur einmal zu der Erbschaft geäußert hat.

Wie soll jemand wissen ob er was geerbt hat oder nicht?
Gibt es eine Auskunftspflicht vom Nachlassgericht?

Mir geht es weniger um das Erbe, sondern wer haftet wenn was passiert?

freundlicher Gruß

ebbes

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Keine Panik

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Donnerstag, 22.06.2023, 23:48 vor 984 Tagen @ ebbes 2274 Views

Wie soll jemand wissen ob er was geerbt hat oder nicht?
Gibt es eine Auskunftspflicht vom Nachlassgericht?

Mal ein hypothetischer Fall. Du bist Erbe eines Hauses, weist davon aber nichts. Bei einem Sturm stürzt das Haus ein und richtet erheblichen Schaden an den Nachbarhäusern an. Ab dem Zeitpunkt, wenn dir das Erbe bekannt wird, hast du sechs Wochen Zeit das Erbe abzulehnen. Wenn du ablehnst bist du aus allen Rechtsfolgen raus.

Ob du Erbe bist, dazu bedarf es einer amtlichen Mitteilung.

Rainer

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Das ist ja der springende Punkt. Amtsgericht Wangen ist da anderer Meinung als du.

ebbes @, Freitag, 23.06.2023, 00:47 vor 984 Tagen @ Rainer 2212 Views

Danke für deine Antwort

Ob du Erbe bist, dazu bedarf es einer amtlichen Mitteilung.

aber das Amtsgericht Wangen verneint das.

https://amtsgericht-wangen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Verfahren/Nachlas...

Bekomme ich nach dem Tod eines Angehörigen automatisch Post vom Nachlassgericht?

Nein!

Nur wenn ein Testament oder Erbvertrag dem Nachlassgericht vorliegt, werden die darin begünstigten Personen und die gesetzlichen Erben automatisch vom Nachlassgericht benachrichtigt. Liegt dem Nachlassgericht kein Testament oder kein Erbvertrag vor, erhalten Sie keine Post.

Und (schon mal geschrieben)

Ist man gesetzlicher Erbe, dann wird man in dem Moment, in dem der Erblasser verstirbt, der Rechtsnachfolger des Erblassers. Man wird in diesem Augenblick – rechtlich gesehen – neuer Eigentümer aller Vermögenswerte, die vor seinem Ableben dem Erblasser gehörten.

Um die Stellung als Erbe zu erlangen, bedarf es keines zusätzlichen staatlichen Aktes und keiner besonderen Ernennung. Man wird vielmehr vollkommen automatisch Erbe, ohne dass man sich auch nur einmal zu der Erbschaft geäußert hat.

Bin ich - ähhh ist diese fiktive Person die einzige welche sich mit solchen Problemen herumschlagen muss. Das sollte doch eigentlich bekannt sein wie man sich verhalten muss.
Die fiktive Person ist doch nicht die einzige Person die was erbt.


ebbes

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Ich versuche es noch einmal

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Freitag, 23.06.2023, 01:53 vor 984 Tagen @ ebbes 2124 Views

bearbeitet von Rainer, Freitag, 23.06.2023, 02:09

Um die Stellung als Erbe zu erlangen, bedarf es keines zusätzlichen staatlichen Aktes und keiner besonderen Ernennung. Man wird vielmehr vollkommen automatisch Erbe, ohne dass man sich auch nur einmal zu der Erbschaft geäußert hat.[/i]

Das ist richtig. Aber durch eine Ablehnung es Erbes bist du sofort aus allen Rechten und Pflichten entlassen.

Die Frist für eine Ablehnung beginnt mit der Erkenntnis, dass du Erbe bist und um welches materielle Erbe es sich handelt. Tritt Später eine Änderung der Erbschaftsmasse ein, beginnt ab dem Zeitpunkt der Erkenntnis die Frist erneut.

Gesetze sind zwar oft schwierig formuliert, aber gerade in Erbschaftsdingen ist das BGB eindeutig. Einfach mal in Ruhe lesen. BGB ab §1622

Mal langsam erklärt:

Ein Mensch ist verstorben. 100k Euro Nachlass
Erkenntnis über die dir Zustehende Erbmasse erzeugt rechtliche Bindung. Fristen laufen (6 Wochen für Ablehnung).
Ohne Ablehnung bist du nach 6 Wochen Erbe mit allen Rechten und Pflichten. Auch für Folgeschäden des Erbes.
Mit Ablehnung bist du aus der Sache raus.

Ohne erste Ablehnung:
Nach einem halben Jahr stellt sich heraus, kein Guthaben nur Schulden. Dies erzeugt rechtliche Bindung. Fristen laufen (6 Wochen für Ablehnung).
Ohne Ablehnung bist du nach 6 Wochen Erbe mit allen Rechten und Pflichten. Auch für Folgeschäden des Erbes.
Mit Ablehnung bist du aus der Sache raus.

Irgendwie muss du schon Kenntnis erlangen, ob du Erbe bist. Ab dieser Erkenntnis beginnen die Fristen zu laufen. Was ist mit dem Onkel in Südamerika, der nie davon erfährt? Für ihn entsteht nie eine Pflicht. Entscheidend ist der Zeitpunkt an dem man erfährt, dass man Erbe ist und erfährt woraus das Erbe besteht! Siehe BGB

Ein Erbe ist keine Lotterie. Um entscheiden zu können müssen die Fakten auf dem Tisch liegen. Aus dem Grund beginnen die Fristen auch erneut zu laufen, wenn sich die Fakten als unrichtig herausgestellt haben. z.B. Keine Moneten, nur Schulden.

Rainer

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Frist: Ab wann läuft die Frist zur Ausschlagung des Erbes?

zip @, Donnerstag, 22.06.2023, 23:23 vor 984 Tagen @ ebbes 2224 Views

Wie ich bereits geschrieben habe, läuft die Frist (6 Wochen) ab dem Tag, an dem man vom Tod erfahren hat. Das ist ein durchaus dehnbarer Zeitraum, speziell bei Familien-Konstellationen, die über viele Jahre hinweg den Bezug zu- und untereinander verloren haben.

Ich kenne Fälle, bei denen glaubhaft der Notar sogar nach 12 Wochen den Verzicht auf das Erbe dokumentiert hat, weil intern die Familie schlecht aufgestellt war und den Tod eines Familienmitglieds (aus welchen Gründen auch immer) nicht intern kommuniziert hat.

Es besteht also Gestaltungsspielraum. Ich wiederhole: Raus aus der Erbengemeinschaft!

--
.zip

Warum hast du dein Erbteil nicht an einen Dritten verkauft zwar mit Abschlag aber lukrativer als ganz zu verzichten? Das kann kein Miterbe verhindern.

ebbes @, Freitag, 23.06.2023, 05:02 vor 984 Tagen @ zip 2105 Views

Erbe verkaufen

https://www.youtube.com/watch?v=z8LNq0F0G6s

Erbteilverzicht wird nicht empfohlen.
Viele Tipps von einem Fachmann.

https://www.youtube.com/watch?v=IsbZk5b2gYU&pp=ygUPRXJiZSB2ZXJ6aWNodGVu

ebbes

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