Wie ergeht es dem mutigen Famlienrichter heute? Maskenzwang für kleine Kinder
Da gab es in Weimar einen einzelnen Familienrichter, der für das Kindeswohl entschieden hat und in seinem Urteil bestimmte, dass der verordnete Maskenzwang für kleine Kinder sich nicht mit dem Kindeswohl verträgt.
Daraufhin erhielt er Besuch von einem SEK-Kommando, das ihm alle Unterlagen beschlagnahmte. Desweiteren wurde er suspendiert, so dass er seinen Beruf nicht mehr ausübt.
Es ist zwar unbestritten, dass Kindeswohl Entscheidungen in die Zuständigkeit von Familienrichtern fallen, aber bei so hochpolitischen Dingen wie Zwangsimpfung und Maskenzwang gilt das mal ausnahmsweise nicht.
Dass Kindeswohl-Entscheidungen nicht in die Zuständigkeit von Familienrichtern fallen, sondern von Verwaltungsgerichten entschieden werden müssen, wenn sie Corona-Maßnahmen betreffen, haben nun die Richter des Oberlandesgericht, die wohl keine Lust darauf hatten, das politische Schicksal des Familienrichters zu teilen, höchstrichterlich entschieden.
Das ermöglicht den politischen Kräften, diesen Familienrichter nun strafrechtlich wegen Rechtsbeugung dranzukriegen, bei Rechtsbeugung gibt es einen Strafrahmen von ein bis fünf Jahren Gefängnis, wobei ein Jahr die zu verhängende Mindeststrafe darstellt.
Allerdings ist Rechtsbeugung eine "Vorsatz-Tat", die üblicherweise schwer nachzuweisen ist. Mit dem SEK-Kommando-Einsatz und nachfolgender akribischer Auswertung aller dessen höchstpersönlicher wie beruflicher Korrespondenz und Unterlagen, läßt sich für die Strafverfolger, so wird gemutmaßt, der Vorwurf der vorsätzlichen Rechtsbeugung erhärten.
Die Verteidigung versucht nun -wohl vergeblich-, ein Verwertungsverbot für die illegal gewonnenen Daten zu erreichen.
Wenn das nicht gelingt, bleibt wohl nur noch der Weg, ein wenig Strafmilderung zu erreichen, also von persönlichen Problemen und Umständen zu erzählen, Reue zu zeigen, dass sich ein Familienrichter für Kindeswohl-Entscheidungen zuständig fühlt, obwohl er doch hätte wissen müssen, dass Kindeswohl-Entscheidungen durch Verwaltungsgerichte entschieden werden müssen, wenn es um die Corona-Maßnahmen-Agenda der Regierung geht.
![[image]](https://assets.zerohedge.com/s3fs-public/styles/square/public/2025-02/Musksaw2.jpg?itok=xAJlmS5q)
![[[kotz]]](images/smilies/kotz.gif)