Voraussetzungen für Verbot der AfD erfüllt.
So das staatlich finanzierte Institut für Menschenrechte.
Zitat
"Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte beschreibt sich als "unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution". Laut Eigenauskunft erfolge die Finanzierung "aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln".
https://freeassange.rtde.live/inland/172049-bundesfinanziertes-menschenrechtsinstitut-v...