Lies mal die allgemeinen Geschäftsbedingungen des TÜV

Rainer ⌂, El Verger - Spanien, Freitag, 21.04.2023, 22:27 (vor 1044 Tagen) @ Steppke4307 Views

Stell Dir vor, Dein Auto fällt auf der Autobahn auseinander, und tötet andere Verkehrsteilnehmer und der KT stellt dann fest, dass Dein Auto gar nicht mehr fahrtüchtig war aber trotzdem "TÜV bekam".

Dann wird der "TÜV-Mann" nicht nur seinen Job verlieren, schadensersatzpflichtig werden, sondern anschließend auch im Knast enden.

Der TÜV übernimmt keinerlei Garantie der Überprüfung. Ich kann mich an ein Gerichtsurteile vor langer Zeit erinnern. Unfall kurz nach dem TÜV wegen technischer Mängel. Dem TÜV-Mann war nichts anzuhaben. Mit einem Aktenzeichen kann ich leider nicht dienen.

Wenn ich mich recht erinnere hat es ähnliche Fälle mit Schornsteinfegern auch schon gegeben. Die sind für fehlerhafte Überprüfungen genau so wenig haftbar zu machen.

Rainer

--
Ami go home!
RundeKante
WikiMANNia
WGvdL Forum


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung