Frage an Erben und Besitzer von nicht selbst genutzten Land- und Forstwirtschaftsflächen
Hallo zusammen,
das Intreressante an diesem Forum ist, dass alle Themen des täglichen Lebens mal zur Sprache kommen.
Deshalb wollte ich mal eine Frage zu den Beiträgen zur Landwirtschaftkammer stellen.
Meine Frau hat als Teil einer Erbengemeinschaft einige kleine Land- und Forstwirtschaftsflächen geerbt für die automatisch über die Gemeinde Beiträge zur Landwirtschaftskammer eingezogen werden, obwohl die Flächen nicht aktiv genutzt werden, d.h. die Flächen liegen brach bzw. wurden verpachtet.
Ist das rechtlich in Ordnung, dass diese Beiträge unabhängig von der Nutzung anfallen?
Kann man sich davon befreien lassen?
Alternativ könnte man alle Flächen konsequent verpachten. Der jährliche Pachtzins für solche Flächen ist aber sehr niedrig und hat sich in den letzten 20 Jahren so gut wie nicht verändert.
Wir überlegen jetzt die Pachtzinsen so hoch anzusetzen, dass zumindest die jährlich anfallende Grundsteuer A und die Beiträge zur Landwirtschaftkammer abgedeckt werden.
Gewinn wollen wir keinen erzielen, möchten aber andererseits nicht die Steuern und Beiträge für landwirtschaftlich genutzte Flächen zahlen mit denen die Landwirte Gewinne erwirtschaften.
Bei den aktuellen Pachtzinsen macht es für einen Landwirt keinen Sinn Landwirtschaftsflächen zu kaufen, weil er das Land zu extrem niedrigen Konditionen pachten kann.
D.h. die Pachtzinsen müßten langsam mal den steigenden Grundsteuern und der allgemeinen Preisentwicklung angepaßt werden.
Wie sehen das andere Betroffene?
Gruß
Albrecht
--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)