Frage an Erben und Besitzer von nicht selbst genutzten Land- und Forstwirtschaftsflächen

Albrecht @, Montag, 17.04.2023, 11:28 vor 1048 Tagen 3812 Views

Hallo zusammen,

das Intreressante an diesem Forum ist, dass alle Themen des täglichen Lebens mal zur Sprache kommen.
Deshalb wollte ich mal eine Frage zu den Beiträgen zur Landwirtschaftkammer stellen.

Meine Frau hat als Teil einer Erbengemeinschaft einige kleine Land- und Forstwirtschaftsflächen geerbt für die automatisch über die Gemeinde Beiträge zur Landwirtschaftskammer eingezogen werden, obwohl die Flächen nicht aktiv genutzt werden, d.h. die Flächen liegen brach bzw. wurden verpachtet.
Ist das rechtlich in Ordnung, dass diese Beiträge unabhängig von der Nutzung anfallen?
Kann man sich davon befreien lassen?

Alternativ könnte man alle Flächen konsequent verpachten. Der jährliche Pachtzins für solche Flächen ist aber sehr niedrig und hat sich in den letzten 20 Jahren so gut wie nicht verändert.
Wir überlegen jetzt die Pachtzinsen so hoch anzusetzen, dass zumindest die jährlich anfallende Grundsteuer A und die Beiträge zur Landwirtschaftkammer abgedeckt werden.
Gewinn wollen wir keinen erzielen, möchten aber andererseits nicht die Steuern und Beiträge für landwirtschaftlich genutzte Flächen zahlen mit denen die Landwirte Gewinne erwirtschaften.

Bei den aktuellen Pachtzinsen macht es für einen Landwirt keinen Sinn Landwirtschaftsflächen zu kaufen, weil er das Land zu extrem niedrigen Konditionen pachten kann.

D.h. die Pachtzinsen müßten langsam mal den steigenden Grundsteuern und der allgemeinen Preisentwicklung angepaßt werden.
Wie sehen das andere Betroffene?


Gruß

Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Einnahmen Jagdpacht

Teckel @, Montag, 17.04.2023, 11:33 vor 1048 Tagen @ Albrecht 2948 Views

Hallo Albrecht,

prüft bitte, ob ihr jetzt Mitglied einer Jagdgenossenschaft seid, die das Jagdrecht verpachtet und so auch Einnahmen habt.

(ich meine das so: ist euer "Verlust" gar nicht so hoch, weil ihr auch Einnahmen habt...)

Hängt von der Größe und vom Anbau ab

Joe68 @, Montag, 17.04.2023, 11:39 vor 1048 Tagen @ Albrecht 2693 Views

Habe einen Acker/Wiese in 2008 gekauft, ca 1600m2 groß. Der lokale Bauer mäht einfach alle Wiesen ab, ohne Pacht.

Nach dem Kauf haben sich Finanzamt und eine Berufsgenossenschaft (Unfallkasse) gemeldet. Das FA hat auf die Steuer verzichtet (ca 2-3€ pro Jahr) und der Genossenschaft habe ich erklärt das ich dort keine verletzungsanfälligen Kulturen (Obst, Beeren,..) anbaue, d.h. auch keine Zahlung.

Landwirtschaftskammer oder landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft?

Wayne Schlegel @, Montag, 17.04.2023, 12:14 vor 1048 Tagen @ Albrecht 2499 Views

Ich vermute eher letzteres, weil die "Zwangsbeiträge" erheben dürfen.

Es gibt Freigrenzen - allerdings nur für geringe Gesamt-Flächengrößen. Befreiungsantrag notwendig. Es sind auch bestimmte Stichtage wegen der Jährlichkeit der Beiträge zu beachten.

WICHTIG: Verpachtete Flächen werden einem nicht angerechnet, da muss der Pächter/Landwirt selbst für zahlen. Freilich muss an angeben, welche Flächen an wen verpachtet sind. Pachtzinshöhe ist irrelevant.

Einfach rasch bei denen anrufen, die geben bereitwillig und hilfreich Auskunft, auch welche Vordrucke für evtl. Befreiungsantrag

Für Ackerflächen kann es gutes Geld geben

Otto Lidenbrock, Montag, 17.04.2023, 12:57 vor 1048 Tagen @ Albrecht 2954 Views

Die Pachtzinsen für landwirtschaftliche Flächen sind in der Tat, gemessen an Mieten u. ähnlichen Einkünften, ausgesprochen niedrig. Für Grünlandflächen bekommt man geradezu lächerlich wenig, für Ackerflächen deutlich mehr, aber immer noch ziemlich wenig, wenn man sieht, wie hoch die Mieten mittlerweile sind.

Die Preise für Grünland und Ackerflächen sind aber trotzdem erstaunlich hoch, besonders für Äcker, wo je nach Region und Lage Preise von deutlich über 5 Euro pro qm gezahlt werden, wenn die Flächen für den interessierten Landwirt günstig zu seinem Hof liegen.

Gegenmeinung zu Ackerlandpreisen

Wayne Schlegel @, Montag, 17.04.2023, 13:11 vor 1048 Tagen @ Otto Lidenbrock 3285 Views

Die Preise für Grünland und Ackerflächen sind aber trotzdem erstaunlich hoch, besonders für Äcker, wo je nach Region und Lage Preise von deutlich über 5 Euro pro qm gezahlt werden, wenn die Flächen für den interessierten Landwirt günstig zu seinem Hof liegen.


Also ich halte die Preise für lächerlich gering, der Durschnitt liegt in Abhängigkeit natürlich von Fruchtbarkeit und Erreichbarkeit bei eher 2-3 Euro. Ausreisser nach unten und oben gibt es natürlich.

Diese niedrigen Preise konnten deshalb erreicht werden, weil es in den (fast allen?) Bundesländern überwiegend flächenlimitierte Kaufbeschränkungen für Nichtlandwirte gibt, also Spekulanten, Anleger draußen gehalten werden konnten. Also eingeschränkter, lobby- und staatsregulierter Markt.

Natürlich würden höhere Preise auf die Lebensmittelkosten gehen. Das wäre doof, denn dann bliebe dem Konsumenten weniger Geld für Pay per View, Mallorca, Apple, Nail-Studio, Tattoos und Klangtherapie.

Beigrag stellvertretend für "Niels" eingestellt

Taurec ⌂ @, München, Mittwoch, 19.04.2023, 14:07 vor 1046 Tagen @ Albrecht 1575 Views

Hallo!

Den folgenden Text habe ich von Niels per E-Mail mit der Bitte erhalten, es für ihn ins Forum zu stellen, weil er selber von der Forumsleitung auf seinen Antrag auf (Wieder-)Freischaltung keine Reaktion bekommt.

Zahlungen wie Landwirtschaftskammer und Grundsteuer (A) und auch Zahlungen an den Wasser & Bodenverband sind Verpflichtungen des Eigentümers. Wenn die Flächen nicht verpachtet sind, ist eine Pflichtversicherung wie Berufsgenossenschaft fällig; auch wenn dies Flächen brach liegen. In der Regel belaufen sich die Nebenkosten für die Fläche auf 50 bis 100 EUR je ha und werden direkt oder indirekt vom Pächter gezahlt.

Korrekturen/Ergänzungen zur Agrarland(nebenkosten)diskussion

Wayne Schlegel @, Mittwoch, 19.04.2023, 20:25 vor 1046 Tagen @ Taurec 1413 Views


Zahlungen wie Landwirtschaftskammer und Grundsteuer (A) und auch Zahlungen an den Wasser & Bodenverband sind Verpflichtungen des Eigentümers. Wenn die Flächen nicht verpachtet sind, ist eine Pflichtversicherung wie Berufsgenossenschaft fällig; auch wenn dies Flächen brach liegen. In der Regel belaufen sich die Nebenkosten für die Fläche auf 50 bis 100 EUR je ha und werden direkt oder indirekt vom Pächter gezahlt.


Landwirtschaftskammer
nur, wenn man Landwirt ist/LW betreibt. Nicht bedeutsam für Nicht-Landwirte/reine Verpächter von LW-Flächen.
Wasser- und Bodenverband nur in den Regionen, wo es das gibt. Ist eher die Ausnahme als die Regel.
Zwangsmitgliedschaft Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung ist klar, es sei denn, man hat verpachtet. Dann ist es Sache des Pächters. Oder man hat Befreiung wegen wirklich sehr geringen Flächengrößen.
Grundsteuer (Grundsteuer A) ist auch klar, die ist aber wegen geringer Hebesätze vergleichsweise gering. Entsprechend gering sind aber auch vergleichsweise die Pachtzinserträge.

Noch nicht gibt es Rundfunkgebühren für Rüben-, Spargel- und Weizenfelder. Da die Intendanten, Quotenrepräsentanten, Redakteuere und Hofberichterstatter aber gut bezahlt werden wollen und jeder Radiosender gleichzeitig 2-3 Moderatoren pro Musiksendeminute hinterm Mikro haben und bezahlen will ... wer weiß.

Werbung