Das ist so nicht richtig (mit Nachtrag)
Hallo Joe,
das ist differenzierter zu sehen. Grundsätzlich gilt der "Halbteilungsgrundsatz", d.h. dem Steuerpflichtigen muss nach der Steuerzahlung ungefähr die Hälfte seines Einkommens verbleiben. Das hat das Bundesverfassungsgericht mal in 1995 unter dem großartigen Paul Kirchhof entschieden. Ausgenommen bleiben allerdings die Verbrauchssteuern.
2006 hat das Bundesverfassungsgericht diesen Halbteilungsgrundsatz relativiert. Der gilt nun nicht mehr, soweit dem Steuerpflichtigen noch "ein hohes frei verfügbares Einkommen" verbleibt.
Hohe Einkommen kann der Staat also auch über 50% besteuern.
Der nächste Schritt ist dann "hohe Einkommen" zu definieren. Als Single gehört man dazu bereits ab € 57.052. Erweitern liesse sich das dann dadurch, dass man die Vermögenssteuer (garantiert einmalig) ausnimmt.
Nachtrag: Die Kommunen geraten immer mehr unter Druck. Die Ausgaben steigen durch ungeregelten Zuzug ohne entsprechenden Ausgleich durch den Bund. Die Einnahmen sinken, so kollabiert gerade die Grunderwerbssteuer. Da kommt noch mehr. Die Grundsteuer soll z.B. einkommensneutral reformiert werden. Das ist eine Illusion. Der Bodenrichtwert wird in vielen Städten und Gemeinden nicht nachvollziehbar festgelegt. Wenn dann der Grundsteuerbescheid 2025 kommt, ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Also vorsorglich Einspruch einlegen:
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/einspruch-gegen-die-neuen-grundsteuerwertbesche...