Drohnen-Absturz bzw. Abschuß - wie ist das zu werten?

Manuel H., Mittwoch, 15.03.2023, 08:10 (vor 653 Tagen) @ stocksorcerer1758 Views

Da interessiert mich die völkerrechtliche Seite.

Der Westen argumentiert, die Drohne habe sich in internationalen Gebieten befunden, hätte also nicht abgeschossen werden dürfen (nicht einmal bedrängt)

Die Russen scheinen diese Version zu bestätigen, da sie zum einen den Abschuß zu einem Absturz aufgrund technischer Fehler umerklären, andererseits von einer "erweiterten Sicherheitszone" sprechen, in der sich die -feindliche- Drohne befunden habe.

Ich stelle es mir jetzt mal umgekehrt vor, russische und chinesische Drohnen würden -in internationalen Gebieten- im Golf von Mexiko, vor New York oder Los Angeles auftauchen. Ob da die Amis diese Vorgänge wegen internationalem Recht und so dulden würden?

Im Falle der Drohnen und Aufklärungsflüge im Schwarzen Meer ist es ja noch verschärft, da der Westen von dort aus die Russische Föderation bedroht und mit Kriegshandlungen für täglich tote russische Soldaten sorgt. Nachweislich sammeln diese Drohnen Daten tief in russischen Landeszonen, um die Kriegshandlungen des Westens gegen Russen treffsicherer und tödlicher zu gestalten.

Da kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass das Völkerrecht erklärt, die betroffene Nation habe dies einfach hinzunehmen. War es nicht schon früher möglich, dass solche Gebiete weiträumig zu Kriegszonen erklärt werden konnten, in denen sich Spionageflugzeuge oder -schiffe nicht aufhalten dürfen? Hättten sich im WW2 Schiffe von mit Japan befreundeten, aber "neutralen" Staaten in internationalen Gewässern im Pazifik aufhalten können, um die Stellungen der US-Schiffe an Japan zu verraten? Oder hatten die USA ein solches Vorgehen schlicht verboten?


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