Die Geldquelle "Netzentgelte" darum sind die Energie(er)versorger so ruhig ...

Mirko2, Varnsdorf (CR), Mittwoch, 01.03.2023, 11:22 (vor 632 Tagen)4225 Views
bearbeitet von Mirko2, Mittwoch, 01.03.2023, 11:50

Nach meiner Meinung wird auch ein hoher Anteil erneuerbarer Quellen, die bei günstigem Wetter sehr günstig Strom produzieren, nicht dazu beitragen, dass die Stromkosten sinken. „Die intensivere Nutzung erneuerbarer Ressourcen führt zu einer Senkung des Strompreises, aber die Kosten für die Verwaltung des Systems werden steigen. Im Hinblick auf den Übergang zu moderner dezentraler Energie ist mit einer schrittweisen Erhöhung der Netzentgelte zu rechnen“, damit warne ich.


Aber auch andere Gebühren auf die Verbraucher zukommen, vor allem für die Betriebsunterstützung neuer Kraftwerke oder für sogenannte Kapazitätsmechanismen – Zahlungen, die der Staat Investoren für den Bau neuer Kraftwerke leistet. Mit einfachen Worten, die Netzbetreiber machen Kasse, wenn im Süden die Sonne scheint und den Strom nach Norden leitet, es werden jedes Mal Netzentgelte fällig - auch anderes herum, wenn Windstrom nach Süden geleitet wird. Vom Stromimport----> Weiterleitung und deren Netzentgelte reden wir erst nicht, sie sind sehr lukrativ für die Netzbetreiber.

Das Netzentgelt kann sich nicht im freien Wettbewerb bilden, weil Stromnetze natürliche Monopole sind. Daher wird das Netzentgelt reguliert und muss vom Netzbetreiber im Internet veröffentlicht werden.

Das Netzentgelt ist der Preis für die Nutzung, die jeder Netznutzer, der Strom durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss (ähnlich wie eine Briefmarke als Porto für einen entfernungsunabhängigen Versand berechtigt). Die Netzentgelte sind Entfernungsunabhängig, sie gewähren Zugang zum Stromtransport- und –verteilungssystem und nicht zu einer einzelnen Erzeugungsanlage. Die Netzentgelte werden vom Anschlussnetzbetreiber erhoben – enthalten sind die Kosten aller vorgelagerten Netzebenen. Die Abwicklung erfolgt durch die Zahlung von Netzentgelten des nachgelagerten an den jeweils vorgelagerten Netzbetreiber.
Maßgebliche rechtliche Regelungen für die Netzentgelte sind § 20 EnWG und Abschnitt 3 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).
Das Netzentgelt besteht aus einem Arbeitspreis für die entnommene Energiemenge in Cent/Kilowattstunde oder Euro/Megawattstunde und einem Leistungspreis für die maximale in Anspruch genommene Leistung in Cent/kW oder Euro/MW. Bei Haushalten in der Niederspannung ohne Leistungsmessung gibt es keinen Leistungspreis, sondern häufig einen Grundpreis.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK08/BK8_06_Netzentgelte/BK8_NetzE...

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